Die Niederlassung des Mund-Kiefer- und Gesichtschirurgen weist im Gegensatz zur zahnärztlichen Niederlassung diverse Unterscheidungsmerkmale auf. Trotz dieser Erkenntnis unterscheiden manche Banken und Berater nicht, ob es sich um einen Zahnarzt oder einen Mund-Kiefer- und Gesichtschirurgen handelt. Es werden beide gleich „behandelt“. Dies kann existentielle Probleme für den Mund-Kiefer- und Gesichtschirurgen mit sich bringen. Eine spezielle MKG-Existenzgründungsberatung von uns zeigt diese Probleme auf. Wir haben unsere Beratungstools genau auf Ihre Situation abgestimmt und können hervorragend darlegt, auf welche Punkte zu achten sind.