Pflegebedürftigkeit neu definiert: das Pflegestärkungsgesetz II
Die Bundesregierung hat die Pflege neu geordnet. Ziel des neuen Pflegestärkungsgesetz II (PSG II) ist es, die individuellen Lebenssituationen des Einzelnen zu berücksichtigen sowie dessen Beeinträchtigungen und Fähigkeiten präziser und damit fairer zu beurteilen.