Eines der zentralen Themen ist wieder einmal die Rente. Kein Wunder: Immerhin stellt der anhaltende demografische Wandel die Sozialsysteme anhaltend auf eine harte Probe. Tief greifende Reformen zur Systemverbesserung blieben bislang aus. Viele Experten aus Politik, Wirtschaft und Gewerkschaften diskutieren weiterhin auch nur darüber, wie das ohnehin schon niedrige gesetzliche Rentenniveau noch zu retten oder sogar zu heben ist.
Politik ist überfordert
In dieser Hinsicht traut die Bevölkerung den Regierenden nicht mehr viel zu. Nach einer aktuellen Umfrage des Meinungsforschungsinstituts YouGov bezweifeln beinahe zwei Drittel der Befragten, dass die Politik die Sicherung der Rente dauerhaft bewerkstelligen kann. Zugleich zeigt sich, dass die Bürger weder ein höheres Renteneintrittsalter noch Beitragserhöhungen zur Stabilisierung des Rentensystems mittragen würden. Lediglich zehn beziehungsweise 13 Prozent der gesetzlich Versicherten, die noch nicht im Ruhestand sind, wären dazu bereit (siehe Grafik).

Quelle: YouGov-Befragung, Juli 2016
Betriebliche Altersversorgung gezielt nutzen
Die Befragten sehen einen anderen Ausweg: 58 Prozent möchten verstärkt Zusatzmaßnahmen wie die betriebliche Altersvorsorge (bAV) nutzen, um frühzeitig das sinkende Rentenniveau auszugleichen. „Auch für die Politik sollte die durchdachte Weiterentwicklung der ergänzenden Altersversorgung daher im Mittelpunkt stehen“, so Manfred Görg, Leiter Vertriebsunterstützung und Mitglied der Geschäftsführung bei ZSH.
Einfaches Prinzip und Flexibilität
Bereits heute bietet die bAV eine gut geeignete und staatlich geförderte Möglichkeit, ein zusätzliches Polster für den Ruhestand anzusparen. Das Grundprinzip: Ein Teil des Bruttogehalts fließt in eine bAV, so fallen innerhalb bestimmter Grenzen keine Steuern und Sozialabgaben an. Das Recht auf diese so genannte Entgeltumwandlung hat jeder in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversicherte Angestellte. Besonders lukrativ ist die bAV, wenn sich auch der Arbeitgeber beteiligt. Übrigens: Bei einem Arbeitgeberwechsel ist die Versorgung je nach gewählter Versicherungsform auf den neuen Arbeitgeber übertragbar – oder kann als Guthaben beim Anbieter des neuen Arbeitgebers genutzt werden.