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8 Besonderheiten

Zahnarztpraxis übernehmen oder neu gründen: 8 Besonderheiten

Sie planen eine Zahnarztpraxis zu übernehmen oder neu zu gründen? Dann lesen Sie hier die acht Besonderheiten, die es dabei zu beachten gilt.

Inhaltsverzeichnis
  1. Die Standortfrage
  2. Die Praxisbewertung
  3. Der Praxisstil
  4. Die Kostenbereinigung
  5. Der juristische Aufwand
  6. Die Geräte
  7. Der Planungsaufwand
  8. Die Kosten der Zahnarztpraxis

 

Sie sind angestellter Zahnarzt und denken über die Niederlassung bzw. Existenzgründung nach. Hierfür kommen im Wesentlichen die Möglichkeit der Neugründung oder der Praxisübernahme in Betracht. Egal, für welche der beiden Möglichkeiten Sie sich entscheiden: Über die folgenden acht Besonderheiten müssen Sie sich auf jeden Fall Gedanken machen.

 

 

1. Die Standortfrage

Bei der Neugründung ist die Standortfrage eine ganz Entscheidende, da sich Ihre Praxis an einem Standort befindet, von dem Sie nicht wissen, welche Patienten es gibt, wie sich die Bevölkerungsstruktur zusammensetzt oder es um die Kaufkraft bestellt ist.

All dies sind Faktoren, die Einfluss darauf haben, welche Umsätze Ihre Praxis erwirtschaften kann. Auch Kosten sind möglicherweise unbekannt. Sie gründen Ihre Zahnarztpraxis ohne vorheriges Wissen. Vor diesen Herausforderungen stehen Sie bei der Praxisübernahme nicht. Eine gründliche Analyse des Standortes ist demnach entscheidend.

Welche Faktoren bei einer Standortanalyse betrachtet werden müssen, haben wir Ihnen im Blogbeitrag  Standortanalyse Zahnarztpraxis: So finden Sie den richtigen Standort zusammengefasst.

2. Die Praxisbewertung

Ein Punkt, der bei der Praxisübernahme eine besondere Rolle spielt, ist die Praxisbewertung. Ein Thema, mit dem Sie sich bei einer  Praxisneugründung nicht auseinandersetzen müssen. Aber bei der Übernahme müssen Sie einen Preis für die Zahnarztpraxis zahlen. Dabei gibt es oft Schwierigkeiten. Für den Abgeber ist dies oft eine sehr emotionale Angelegenheit, schließlich soll er einen Preis für sein Lebenswerk nennen. Entsprechend schwer fällt es ihm also, gute Gründe für seine Preisvorstellung zu nennen. Oft hilft es daher, wenn sich ein neutraler Dritter – ein Niederlassungsberater – um die Preisverhandlungen kümmert, um einen für beide Seiten fairen Preis zu finden.

3. Der Praxisstil

Vor allem wenn Sie eine Zahnarztpraxis übernehmen, müssen Sie sich im Klaren darüber sein, dass Sie womöglich auch einen bestimmten Praxisstil übernehmen. Sie müssen sich also fragen, ob der gelebte Stil auch zu Ihnen passt oder ob Sie ihn ändern möchten. Allerdings sollten Sie dabei auch bedenken, dass Ihr neuer Stil auf Widerstand in der Belegschaft stoßen könnte.

Aber was ist eigentlich ein Praxisstil? Darunter werden alle Aspekte gefasst, die eine Praxis prägen: Mitarbeiterführung, Behandlungsstil, die Persönlichkeit des Zahnarztes. Folgende Fragen sollten Sie sich also stellen, wenn Sie eine Praxis bereits ins Auge gefasst haben:

Wie ist der Abgeber mit seinem Personal umgegangen – locker oder eher streng? Welche Regeln und Gepflogenheiten gibt es? Hat Ihr Vorgänger Zahnheilkunde nach dem Motto „drill, fill and bill“ betrieben oder hat er sich auf bestimmte Behandlungsfelder spezialisiert? Ist Ihr Vorgänger im Vergleich zu Ihnen eher introvertiert? Was könnte das für Konsequenzen für den Patientenstamm haben?

4. Die Kostenbereinigung

Ein weiterer Punkt ist die sogenannte Kostenbereinigung. Was meinen wir damit? Über die BWA lassen sich die Umsätze, Kosten und auch der Gewinn der letzten Jahre ermitteln. Daraus können wiederum Prognosen für die kommenden Jahre abgeleitet werden. Dennoch sollte eine sogenannte Kostenbereinigung stattfinden, da es unter Umständen Kosten (z.B. Kfz-Kosten) gibt, die Sie nicht haben werden. Oder es gibt Kosten (z.B. Weiterbildungskosten), die Ihr Vorgänger nicht hat, die Sie aber haben werden. Ziel ist es die übertragbaren Kosten sowie den übertragbaren Umsatz und Gewinn zu ermitteln, um letztendlich zu wissen, wie hoch der übertragbare Cashflow der Praxis ist.

5. Der juristische Aufwand

Der fünfte Punkt, den wir als Besonderheit sehen, ist der juristische Aufwand, der bei einer Praxisübernahme einfach höher ist. Neben dem Praxiskaufvertrag müssen Sie auch bestehende Miet-, Leasing-, Arbeits- und Wartungsverträge juristisch prüfen lassen.

Achtung: Möglicherweise können Sie den bestehenden Mietvertrag gar nicht übernehmen. Es ist denkbar, dass Sie mit dem Vermieter der Praxis neu verhandeln müssen. Im schlimmsten Fall kann es Ihnen sogar passieren, dass dieser nicht weiter vermieten will.

6. Die Geräte

Einerseits kaufen Sie bei der Praxisübernahme eine technisch voll ausgestattete Praxis, andererseits können aber auch Geräte fehlen, die Sie eventuell für Ihr Behandlungsspektrum brauchen, z.B. ein Mikroskop. Vielleicht möchten Sie mit Cerec arbeiten oder die vorherige Praxis hat kein OPG, Ihnen ist das jedoch sehr wichtig. Es fehlen also Geräte.

Außerdem müssen Sie prüfen, ob es für die bestehenden Geräte Ersatzteile gibt. Auch das Alter der Geräte ist wichtig. Denn je älter, desto früher müssen sie ersetzt werden. Nicht zu vergessen: eine technische Funktionsprüfung aller vorhandenen Geräte.

7. Der Planungsaufwand

Kommen wir nun zu einer Besonderheit der Praxisneugründung: der hohe Planungsaufwand. Am Anfang ist das berühmte weiße Blatt. Sie müssen sich überlegen: Wo will ich hin? Gibt es dort Räumlichkeiten? Passen diese Räumlichkeiten zu meinem Projekt? Müssen sie umgebaut werden? Wenn ja, wie? Ist dieser Meilenstein erreicht, folgt ein weiterer: Es müssen Handwerksfirmen gesucht, beauftragt und beaufsichtigt werden. Sie müssen mit dem Architekten Raumschnitte besprechen, Farben, Formen, Böden, Licht, Schall, an alles muss gedacht werden. Personal muss gesucht werden, das dann zu einem Team geformt werden muss. Dieses Praxisteam muss auf Ihren Behandlungsstil eingeschworen werden.

Das alles ist Planung und viel Arbeit. Wenn Sie diese Arbeit nicht scheuen, werden Sie mit Ihrer eigenen Praxis belohnt, die Sie nach Ihren Vorstellungen und Wünschen entworfen haben.

8. Die Kosten der Zahnarztpraxis

Schlussendlich muss man sagen, dass eine Neugründung höhere Investitionskosten im Vergleich zur Übernahme mit sich bringt. Woher wir das wissen? Aus Statistiken von Banken und anderen statistischen Quellen. Einschränkend muss man jedoch sagen, dass dies auf eine kurzfristige Betrachtung zurückzuführen ist. Langfristig gesehen, kann die Neugründung Ihrer Zahnarztpraxis sogar niedriger sein. Warum? Das liegt oft an den Nachinvestitionen, da alte Geräte früher ersetzt werden müssen.


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INHALT:
  • Der Businessplan: Was die Bank wissen will
  • Erarbeiten Sie ein Praxiskonzept
  • Standortanalyse
  • Investitionsplanung
  • Mindestumsatz-kalkulation
  • uvm.

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