
Welche Versicherungen braucht man für die Zahnarztpraxis?
Niedergelassene Zahnärztinnen und Zahnärzte benötigen als Freiberufler spezielle Versicherungen für ihre Zahnarztpraxis, um diese bestmöglich abzusichern. Neben dem Schutz der Praxisimmobilie selbst und der gesamten Praxiseinrichtung steht im Zeitalter der Digitalisierung die Absicherung der IT-Systeme im Vordergrund. In unserem Beitrag stellen wir die wichtigsten Versicherungen für jede Zahnarztpraxis vor.
Inhalt
- Gut vorbereitet, egal was kommt
- Die Wahl der richtigen Versicherungen für die Zahnarztpraxis
- Gebäudeversicherung zum Schutz der Zahnarztpraxis
- Praxisinventarversicherung zum Schutz der Ausstattung
- Cyber-Versicherung zum Schutz der IT-Systeme
- Fazit: rechtzeitig für bedarfsgerechten Versicherungsschutz sorgen
1. Gut vorbereitet, egal was kommt
Stellen Sie sich vor, Sie betreten morgens Ihre Praxis. Doch statt der erwarteten freundlichen Morgengrüße und dem einen oder anderen verschlafenen Gesicht empfängt Sie Ihr Team mit Panik in den Augen: Die Praxisrechner sind gesperrt, nichts geht mehr! Nach kurzer Ursachenforschung steht fest: Ihre Praxis wurde gehackt! Was nun?
Ob durch Unwetter, Unfälle oder kriminelle Handlungen – der Praxisalltag kann jederzeit plötzlich und völlig unerwartet aus den Fugen geraten. Die Frage ist dann nur, ob Sie für den Ernstfall richtig vorgesorgt haben. Denn nur mit den richtigen Versicherungen ist Ihre Zahnarztpraxis gegen die kleinen und großen Gefahren des Alltags gut gewappnet. Wir stellen Ihnen die wichtigsten Risiken vor, gegen die Sie sich absichern sollten.
2. Die Wahl der richtigen Versicherungen für die Zahnarztpraxis
Auch für die Zahnarztpraxis gilt: Versicherung ist nicht gleich Versicherung. Denn zum einen ist es für einen guten Versicherungsschutz entscheidend, dass er individuell und bedarfsgerecht auf die eigene Zahnarztpraxis zugeschnitten ist. Zum anderen gibt es unter den am Markt erhältlichen Versicherungen große Unterschiede hinsichtlich Leistungsumfang und Preis-Leistungs-Verhältnis.
Unser Beitrag dient als hilfreicher Überblick dazu, in welchen Bereichen Praxisinhaberinnen und Praxisinhaber unbedingt auf einen ausreichenden Versicherungsschutz achten sollten. Er ersetzt jedoch nicht die professionelle individuelle Beratung. Nur diese kann sicherstellen, dass die spezifischen Versicherungsbedürfnisse der eigenen Zahnarztpraxis optimal abgedeckt werden.
Unsere zertifizierten Zahnärzteberaterinnen und Zahnärzteberater sind völlig unabhängig von einzelnen Versicherern. Dadurch finden Sie mit uns die besten Versicherungen zu den besten Konditionen – maßgeschneidert für Ihre Zahnarztpraxis.
3. Gebäudeversicherung zum Schutz der Zahnarztpraxis
Wie bei einer privaten Immobilie oder einem Mietshaus ist auch für die eigene Praxisimmobilie eine Gebäudeversicherung unerlässlich. Sie wird von den meisten Kreditinstituten ohnehin für die Gewährung eines Darlehens zur Praxisfinanzierung vorausgesetzt.
Das Praxisgebäude als Basis für den wirtschaftlichen Betrieb
Doch nicht nur aus diesem Grund ist die Gebäudeversicherung unverzichtbar. Schließlich kann es auch in der Zahnarztpraxis jederzeit zu unvorhergesehenen Schäden durch Feuer, Leitungswasser oder Naturgewalten kommen. Wird das Praxisgebäude dabei stark in Mitleidenschaft gezogen oder gar zerstört, entstehen enorme Kosten für Reparatur und Wiederaufbau. Doppelt bitter: Ist aufgrund der Folgen eine zahnärztliche Tätigkeit in den Räumlichkeiten vorerst nicht mehr möglich, bricht gleichzeitig die eigene Existenzgrundlage weg.
Gefahrenquelle Wasserleitungen
Die zahnärztliche Tätigkeit erfordert einen intensiven Einsatz von Wasser – sei es zur Behandlung der Patienten oder zur Reinigung der Instrumente und Räumlichkeiten. Daher sind in Zahnarztpraxen deutlich mehr Wasserleitungen verlegt als in anderen Gebäudetypen. Häufig handelt es sich zudem um flexible Schläuche, die unter hohem Druck stehen. Dies erhöht natürlich das Risiko eines Wasserschadens, was die Absicherung durch eine Gebäudeversicherung umso sinnvoller macht.
Versicherungsfall aus dem echten Leben:
In der Praxis einer Zahnärztin platzt mitten in der Nacht eine Wasserleitung. Durch den ungehinderten Wasseraustritt bis zum nächsten Morgen werden alle Praxisräume unter Wasser gesetzt; Mauerwerk und Fußböden stark durchnässt. Die Gebäudeversicherung der Zahnmedizinerin übernimmt die Kosten der Trocknungsarbeiten und Sanierung komplett.
Bedarf an Versicherungen auf individuelle Risiken abstimmen
Es ist daher ungemein wichtig, das Praxisgebäude als große Investition und Stätte des beruflichen Wirkens bestmöglich abzusichern. Dabei sollte unbedingt darauf geachtet werden, alle realistischen Risiken abzudecken. Dazu gehören unter Umständen auch optionale Zusatzbausteine, wie eine ergänzende Elementarschadenversicherung zum Schutz vor Naturgefahren wie Starkregen, Überschwemmungen und Erdrutschen.
4. Praxisinventarversicherung zum Schutz der Ausstattung
Die Praxisinventarversicherung ist eine besondere Form der gewerblichen Inhaltsversicherung speziell für Zahnärzte und andere medizinische Einrichtungen. Im Gegensatz zur Gebäudeversicherung, die das Praxisgebäude selbst schützt, konzentriert sich die Praxisinventarversicherung ausschließlich auf das darin enthaltene bewegliche Inventar.
Voller Schutz für die Praxisausstattung
Eine Inventarversicherung für den Zahnarzt versichert die vorhandene Praxisausstattung gegen verschiedene, individuell vereinbarte Schadensrisiken. Geschützt ist die gesamte Betriebseinrichtung von den vorhandenen Behandlungseinheiten und sonstigen medizinischen Geräten über das Mobiliar und die Computersysteme bis hin zu den Instrumenten und Verbrauchsmaterialien.
In der Regel deckt die Praxisinventarversicherung folgende grundlegende Schadenarten ab:
- Feuerschäden
- Schäden durch Einbruchdiebstahl
- Leitungswasserschäden
- Schäden durch Hagel und Sturm
- Schäden durch Vandalismus
Individuelle Anpassung des Deckungsumfangs
Von ihrer Funktion her stellt die Versicherung also quasi das betriebliche Pendant zur aus dem privaten Bereich bekannten Hausratversicherung dar. Wie bei der privaten Versicherung ist es ratsam, den Versicherungsumfang sorgfältig zu prüfen und gegebenenfalls zu erweitern.
Häufig empfiehlt sich eine zusätzliche Absicherung gegen weitere Elementarschäden, um die Praxiseinrichtung z. B. auch gegen Schäden durch Überschwemmung oder Abwasserrückstau abzusichern. Für einen umfassenderen Schutz der elektrischen Ausstattung in der Praxis kann außerdem eine zusätzliche Elektronikversicherung sinnvoll sein.
Versicherungsfall aus dem echten Leben:
Über das Osterwochenende wird eine Zahnarztpraxis Opfer einer professionell organisierten Diebesbande. Unbeobachtet und unbehelligt gelingt es den Dieben, die scharf geschaltete Alarmanlage zu entschärfen und die vermeintlich einbruchsichere Eingangstür gewaltsam zu öffnen.
Als der Praxisinhaber den Einbruch entdeckt, wird schnell die erschreckende Professionalität der Bande deutlich: In den Behandlungs- und Büroräumen ist bis auf die nackten Behandlungsstühle kaum etwas übrig. Sämtliche zahnärztliche Geräte und Instrumente fehlen, ebenso die Computer. Die Schubladen und Tresore sind komplett ausgeräumt; alles an Verbrauchsmaterial, Zubehör und privaten Gegenständen wurde entwendet.
Entscheidend im Schadensfall: die richtige Versicherungssumme
Gerade solche Horrorszenarien zeigen, wie wichtig eine Praxisinventarversicherung ist. Denn ohne Versicherung würde ein solches Ereignis für die allermeisten Zahnarztpraxen den sicheren Ruin bedeuten.
Das Beispiel verdeutlicht aber auch, wie wichtig es ist, die Versicherungssumme richtig zu bemessen. Sie sollte unbedingt regelmäßig überprüft und gegebenenfalls angepasst werden, damit das Inventar auch dann noch vollständig versichert ist, wenn der Wiederbeschaffungswert im Laufe der Zeit deutlich gestiegen ist.
Mehr zur Praxisinventarversicherung erwartet Sie in diesem informativen Blogartikel, der u. a. auch Tipps zur korrekten Ermittlung der Versicherungssumme gibt, um das Risiko einer Unterversicherung zu vermeiden.
5. Cyber-Versicherung zum Schutz der IT-Systeme
Die Cyber-Versicherung ist eine spezielle Police, mit der sich Zahnarztpraxen gegen die Folgen von Hackerangriffen und anderen Formen der Internetkriminalität absichern können. Sie deckt Risiken ab, die im Zusammenhang mit IT-Sabotage, Phishing-Attacken, Trojanern und weiteren Cyber-Bedrohungen stehen.
Cyber-Attacken können jede Zahnarztpraxis treffen
Praxisinhaberinnen und Praxisinhaber unterschätzen häufig die Gefahr, die von Cyber-Angriffen ausgeht. Gerade als kleine Praxis nimmt man an, kein relevantes Ziel für kriminelle Angreifer zu sein. Leider ist diese Einschätzung völlig falsch. Denn viele Schadprogramme arbeiten vollautomatisch und beginnen mit dem Angriff, sobald sie im Internet einen Server mit einer Schwachstelle gefunden haben, die sie ausnutzen können.
Mit anderen Worten: Oft ist es reiner Zufall, wenn eine Zahnarztpraxis Opfer von Cyber-Kriminalität wird. Sicher ist nur, dass mit zunehmender Digitalisierung generell die Angriffsfläche für Cyber-Attacken wächst. Das bestätigt auch das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI), das die aktuelle Bedrohungslage im Cyber-Raum so hoch einschätzt wie nie zuvor.*
IT-Systeme und Patientendaten richtig schützen
Auch Zahnarztpraxen und andere medizinische Einrichtungen melden zunehmend Schadensfälle durch Cyber-Kriminalität. Eine Cyber-Versicherung für die Zahnarztpraxis bietet die Möglichkeit, sich rechtzeitig für den Ernstfall abzusichern. Der Leistungsumfang wird individuell vereinbart, umfasst aber in der Regel neben der Versicherungsleistung im Schadensfall auch präventive Schutzmaßnahmen zur Verbesserung der IT-Sicherheit.
Je nach vereinbartem Leistungsumfang bietet die Cyber-Versicherung u. a. Kostenübernahme und Unterstützung bei:
- Wiederherstellung kompromittierter Daten und Systeme,
- Cyber-Erpressungsversuchen und Lösegeldforderungen,
- Unterbrechung oder Verhinderung des Praxisbetriebs,
- Beratung durch Sicherheits- und Rechtsexperten im Cyber-Bereich,
- Schadensersatzforderungen, die aus dem Missbrauch gestohlener Patientendaten resultieren,
- PR-Maßnahmen zur Wiederherstellung der Reputation,
- Präventionsmaßnahmen und Schulungen zur Cyber-Sicherheit.
Versicherungsfall aus dem echten Leben:
In einer Zahnarztpraxis mit insgesamt vier Behandlern wird der Praxisrechner gehackt. Von einem Moment auf den anderen funktioniert die Praxissoftware nicht mehr, alle Patienten- und Abrechnungsdaten sind plötzlich verschlüsselt. Die einzigen Dateien, die sich noch öffnen lassen, enthalten eine Lösegeldforderung für die gesperrten Daten: Die Praxis wird erpresst!
An einen Praxisbetrieb ist so nicht mehr zu denken. Neben hohen Einnahmeausfällen entstehen Kosten für die Beratung durch hinzugezogene Datenexperten. Zwischenzeitlich geraten die Opfer sogar selbst ins Visier der Ermittlungsbehörden: Haben die Verantwortlichen genug getan, um die sensiblen Patientendaten zu schützen?
Aus Angst, dass eine Datenrettung durch die vorhandenen Back-ups misslingen könnte, entschließen sich die Betroffenen, ein Lösegeld von über 4.000 Euro zu zahlen. Doch anstatt die Daten freizugeben, fordern die Erpresser noch mehr Geld. Auf Anraten der hinzugezogenen Experten lehnt die Praxis dies ab. Schließlich gelingt es, die Daten aus den Back-ups wiederherzustellen.
Betriebsunterbrechung durch Cyber-Attacke
Der Beispielfall beschreibt eine Cyber-Attacke mit sogenannter Ransomware, also „Lösegeld-Software“, bei der die kompromittierten Daten oft auf militärischem Niveau verschlüsselt werden. Kein Wunder also, dass das BSI diese Form der Cyber-Kriminalität als besonders große Bedrohung einstuft.*
Besonders gravierend ist ein Ransomware-Angriff, wenn er dazu führt, dass überhaupt nicht mehr gearbeitet werden kann. Ohne eine entsprechende Versicherung kann dies für die Zahnarztpraxis empfindliche und sogar existenzbedrohende Folgen haben. Eine intensive Auseinandersetzung mit dem Thema Cyber-Versicherung kann daher nicht genug empfohlen werden.
Tipp: Unser Erklärungsvideo auf YouTube fasst das Wichtigste zum Thema Cyber-Versicherung in nur fünf Minuten zusammen:
6. Fazit: rechtzeitig für bedarfsgerechten Versicherungsschutz sorgen
Um die Investition in die eigene Praxis bestmöglich abzusichern, sollten Praxisinhaberinnen und Praxisinhaber mit einem bedarfsgerechten Versicherungsschutz sinnvoll vorsorgen. Denn wenn wichtige Versicherungen fehlen oder lückenhaft sind, kann das im Ernstfall verheerende finanzielle Folgen für die Zahnarztpraxis haben.
Die Beispiele in unserem Beitrag zeigen, wie schnell und unerwartet kostspielige oder gar existenzbedrohende Schadensfälle eintreten können. Entscheidend für einen ausreichenden Schutz ist es, den notwendigen Versicherungsbedarf rechtzeitig auf Sinnhaftigkeit und Leistungsumfang zu überprüfen.
Die Absicherung der Praxis ist jedoch nur die eine Seite der Medaille. Denn der Versicherungsschutz für die Praxis ist untrennbar mit dem für die zahnärztliche Tätigkeit insgesamt verbunden.
Wenn Sie wissen möchten, welche Versicherungen Ihnen zu einem ganzheitlichen Versicherungsschutz verhelfen können, der alle Facetten Ihrer beruflichen und privaten Bedürfnisse abdeckt, dann empfehlen wir Ihnen unsere praktische Übersicht über die wichtigsten Versicherungen für Zahnärztinnen und Zahnärzte inklusive kostenlosem Whitepaper zum Download.
Quellen:
* https://www.bsi.bund.de/DE/Service-Navi/Publikationen/Lagebericht/lagebericht_node.html
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INHALT:
- Risiken, die Ihre berufliche Existenz und Ihre Praxis bedrohen
- Die wichtigsten Versicherungen auf der Sachseite
- Die persönliche Seite der Absicherung
- Aller guten Dinge sind 10 + 1
- uvm.