Absicherung für Zahnärzte – welche Versicherungen sind wichtig?
Zahnärztinnen und Zahnärzte sind in ihrem Berufsalltag großen Risiken ausgesetzt. Behandlungsfehler und Rechtsstreitigkeiten, aber auch Unfälle oder plötzliche Erkrankungen können das Leben von heute auf morgen völlig aus der Bahn werfen. Um sich im Schadensfall vor hohen Kosten zu schützen und die eigene Existenz zu sichern, ist daher der richtige Versicherungsschutz entscheidend. Wir erklären, auf welche Versicherungen und Leistungen es wirklich ankommt und worauf Zahnärztinnen und Zahnärzte sonst noch achten sollten, um gut abgesichert zu sein.
Ob Berufshaftpflichtversicherung, Rechtsschutzversicherung oder Inhaltsversicherung – für die Praxisversicherung und die persönlichen Versicherungen für Zahnärztinnen und Zahnärzte gilt grundsätzlich: Fehlen wichtige Versicherungen oder ist der Versicherungsschutz lückenhaft, müssen im Ernstfall die anfallenden Kosten selbst getragen werden. Wenn es richtig teuer wird, steht sogar die eigene Existenz auf dem Spiel – und bei Selbstständigen auch die der gesamten Zahnarztpraxis und aller Angestellten.
Damit solche Sorgen für Sie nicht bittere Realität werden, möchten wir Sie in unserem Beitrag über die relevantesten Risiken und die wichtigsten Versicherungslösungen informieren, mit denen sich sowohl Praxen als auch Ärztinnen und Ärzte als Personen umfassend absichern lassen.
Inhalt
- Risiken und Bedarf an Versicherungen für Zahnärztin und Zahnarzt
- Welche Versicherungen sind für selbstständige Zahnärztinnen und Zahnärzte besonders sinnvoll?
- Privater Schutz: Welche Versicherungen für Zahnärztinnen und Zahnärzte sind wichtig?
- Fazit: Rechtzeitig für bedarfsgerechten Versicherungsschutz sorgen
1. Risiken und Bedarf an Versicherungen für Zahnärztin und Zahnarzt
Verschiedene Versicherungen können Zahnärztinnen und Zahnärzten helfen, sich gegen die Risiken des Berufsalltags abzusichern, sei es im Umgang mit Patientinnen und Patienten, in der Zusammenarbeit mit zahnmedizinischen Fachkräften oder im Zusammenhang mit der Praxis:
- ⊕ Für Behandlungsfehler durch die Zahnärztin bzw. den Zahnarzt oder die Angestellten: die Berufshaftpflichtversicherung
- ⊕ Bei Rechtsstreitigkeiten mit Patientinnen und Patienten, Lieferanten oder Personal: die Rechtsschutzversicherung
- ⊕ Bei dauerhaftem Ausfall durch den Verlust der Arbeitskraft: die Berufsunfähigkeitsversicherung
- ⊕ Bei Sachschäden am Inventar in der Zahnarztpraxis: die Geschäftsinhaltsversicherung bzw. Praxisinventarversicherung
- ⊕ Bei Betriebsausfall durch Sachschäden: die Betriebsunterbrechungsversicherung
- ⊕ Bei Betriebsausfall durch Krankheit oder Unfall: die Praxisausfallversicherung
- ⊕ Bei Schäden an Geräten und Zahntechnik: die Elektronikversicherung
- ⊕ Bei Schäden durch Cyber-Attacken und Verlust von Patientendaten: die Cyberversicherung
Wer als Zahnmedizinerin oder Zahnmediziner gegen die kleinen und großen Gefahren des Alltags gut gewappnet sein möchte, muss sich also richtig und bedarfsgerecht versichern. Denn nur so ist man auf die finanziellen Folgen von Krankheit, Unfall und Kriminalität wirklich vorbereitet. Worauf es bei einer guten Versicherung für Zahnärztinnen und Zahnärzte ankommt, wird in den folgenden Kapiteln erläutert.
2. Welche Versicherungen sind für selbstständige Zahnärztinnen und Zahnärzte besonders sinnvoll?
Diese Ärzteversicherungen und ihre individuellen Leistungen sind für selbstständige Zahnärztinnen und Zahnärzte zur Absicherung der eigenen Praxis essenziell:
- Berufshaftpflicht
- Praxisinhaltsversicherung
- Gebäudeversicherung
- Elektronikversicherung
- Rechtsschutzversicherung
- Betriebsunterbrechungsversicherung
- Cyberversicherung
Dabei gilt auch für Praxisinhaberinnen und Praxisinhaber der allgemeine Leitsatz: Versicherung ist nicht gleich Versicherung. Denn zum einen ist es für einen guten Versicherungsschutz entscheidend, dass er individuell und bedarfsgerecht auf die eigene Zahnarztpraxis zugeschnitten ist. Zum anderen gibt es unter den am Markt erhältlichen Versicherungen große Unterschiede hinsichtlich Leistungsumfang und Preis-Leistungs-Verhältnis.
Unser Beitrag dient als hilfreicher Überblick dazu, in welchen Bereichen unbedingt auf einen ausreichenden Versicherungsschutz geachtet werden sollte. Er ersetzt jedoch keine professionelle Beratung. Nur diese kann sicherstellen, dass die spezifischen Bedürfnisse der eigenen Zahnarztpraxis durch ein individuelles Versicherungskonzept optimal abgedeckt werden.
Unsere zertifizierten Zahnärzteberaterinnen und Zahnärzteberater sind völlig unabhängig von einzelnen Versicherern. Dadurch finden Sie mit uns die besten Versicherungen zu den besten Konditionen – maßgeschneidert für Ihre Zahnarztpraxis.
In der folgenden Übersicht werden die einzelnen Praxisversicherungen für Zahnärztinnen und Zahnärzte näher erläutert:
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Versicherungsschutz für Zahnärzte und Praxispersonal: Berufshaftpflichtversicherung
Die Berufshaftpflicht schützt vor Schadenersatzansprüchen, die sich aus der zahnärztlichen Tätigkeit ergeben. Die Versicherung ist für Zahnärztinnen und Zahnärzte in Deutschland seit 2021 gesetzlich vorgeschrieben, wobei während der Assistenzzeit und im Angestelltenverhältnis grundsätzlich eine Mitversicherung in der Berufshaftpflichtversicherung des Arbeitgebers möglich ist. Für eine lückenlose Absicherung reicht diese Lösung in der Regel jedoch nicht aus.
WAS DECKT DIE BERUFSHAFTPFLICHTVERSICHERUNG AB?
Sinn und Zweck einer Berufshaftpflichtversicherung ist es, sich gegen die finanziellen Risiken abzusichern, die der Umgang mit Patientinnen und Patienten mit sich bringt. Sie bietet also finanziellen Schutz für den Fall, dass aufgrund einer Fehldiagnose, eines Behandlungsfehlers oder eines anderen Vorfalls ein Schaden entsteht und Schadenersatz oder Schmerzensgeld gefordert wird. Versichert sind Personen-, Sach- und Vermögensschäden, auch wenn diese nicht durch die Praxisinhaberin bzw. den Praxisinhaber, sondern durch angestelltes zahnmedizinisches Fachpersonal verursacht wurden.Ein ausreichender Versicherungsschutz ist daher für alle Ärztinnen, Ärzte und Fachkräfte in der Zahnarztpraxis von großer Bedeutung, auch für Spezialistinnen und Spezialisten in der Zahnmedizin, wie Kieferorthopäden oder Oralchirurgen.
Weitere Informationen, worauf Zahnärztinnen und Zahnärzte bei der Versicherung achten sollten, finden Sie in unserem Blogbeitrag zur Berufshaftpflichtversicherung.
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Praxisinhaltsversicherung zum Schutz der Ausstattung
Die Praxisinhaltsversicherung oder auch Praxisinventarversicherung ist eine besondere Form der gewerblichen Inhaltsversicherung speziell für Zahnärztinnen und Zahnärzte sowie andere medizinische Einrichtungen. Im Gegensatz zur Gebäudeversicherung, die das Praxisgebäude selbst versichert, schützt die Praxisinhaltsversicherung im Schadensfall ausschließlich das vorhandene bewegliche Inventar.
VOLLER SCHUTZ FÜR DIE PRAXISAUSSTATTUNG
Mit einer Inhaltsversicherung für Zahnmedizinerinnen und Zahnmediziner lässt sich die in der Praxis vorhandene Ausstattung gegen verschiedene, individuell vereinbarte Risiken versichern. Der Versicherungsschutz umfasst die gesamte Betriebseinrichtung von den Behandlungseinheiten und sonstigen medizinischen Geräten über das Mobiliar und die Computersysteme bis hin zu den Instrumenten und Verbrauchsmaterialien.In der Regel deckt die Praxisinhaltsversicherung folgende grundlegende Schadenarten ab:
- Feuerschäden
- Schäden durch Einbruchdiebstahl
- Leitungswasserschäden
- Schäden durch Hagel und Sturm
- Schäden durch Vandalismus
INDIVIDUELLE ANPASSUNG DES DECKUNGSUMFANGS
Die Praxisinhaltsversicherung ist daher für Zahnärztinnen und Zahnärzte eine besonders wichtige Praxisversicherung, die in ihrer Funktion quasi das betriebliche Pendant zur aus dem privaten Bereich bekannten Hausratversicherung darstellt. Für einen bedarfsgerechten Versicherungsschutz der Zahnarztpraxis ist es ratsam, wie bei der privaten Versicherung, den Versicherungsumfang regelmäßig sorgfältig zu überprüfen und gegebenenfalls zu erweitern.Häufig empfiehlt sich eine zusätzliche Absicherung gegen weitere Elementarschäden, um die Praxiseinrichtung z. B. auch gegen Schäden durch Überschwemmung oder Abwasserrückstau zu versichern.
VERSICHERUNGSFALL AUS DEM ECHTEN LEBEN:
Über das Osterwochenende wird eine Zahnarztpraxis Opfer einer professionell organisierten Diebesbande. Unbeobachtet und unbehelligt gelingt es den Dieben, die scharf geschaltete Alarmanlage zu entschärfen und die vermeintlich einbruchsichere Eingangstür gewaltsam zu öffnen.Als der Praxisinhaber den Einbruch entdeckt, wird schnell die erschreckende Professionalität der Bande deutlich: In den Behandlungs- und Büroräumen ist der Schaden enorm – außer den nackten Behandlungsstühlen ist kaum etwas übrig. Sämtliche zahnärztliche Geräte und Instrumente fehlen, ebenso die Computer. Die Schubladen und Tresore sind komplett ausgeräumt; alles an Verbrauchsmaterial, Zubehör und privaten Gegenständen wurde entwendet.
ENTSCHEIDEND IM SCHADENSFALL: DIE RICHTIGE VERSICHERUNGSSUMME
Gerade solche Horrorszenarien zeigen, wie wichtig eine Praxisinhaltsversicherung ist. Denn ohne Versicherung müssten die anfallenden Kosten selbst getragen werden, was für die allermeisten Zahnarztpraxen den sicheren Ruin bedeuten würde.Das Beispiel verdeutlicht aber auch, wie wichtig es ist, die Versicherungssumme richtig zu bemessen. Sie sollte unbedingt regelmäßig überprüft und gegebenenfalls angepasst werden, damit das Inventar auch dann noch vollständig versichert ist, wenn der Wiederbeschaffungswert im Laufe der Zeit deutlich gestiegen ist. Eine professionelle Beratung hilft bei der richtigen Festlegung der Versicherungssumme – auch für andere Versicherungen.
Mehr zur Praxisinhaltsversicherung erwartet Sie in unserem informativen Blogartikel zum Thema, der u. a. auch Tipps zur korrekten Ermittlung der Versicherungssumme gibt, um das Risiko einer Unterversicherung zu vermeiden.
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Gebäudeversicherung für die Praxis
Die Gebäudeversicherung ist eine weitere wesentliche Praxisversicherung für Zahnärztinnen und Zahnärzte, zumindest wenn sich die Praxis in einer eigenen Immobilie befindet. Sie dient der Absicherung des Praxisgebäudes gegen zahlreiche Risiken und wird von den meisten Kreditinstituten ohnehin für die Gewährung eines Darlehens zur Praxisfinanzierung vorausgesetzt.
DAS PRAXISGEBÄUDE ALS BASIS FÜR DEN WIRTSCHAFTLICHEN BETRIEB
Doch nicht nur aus diesem Grund ist die Gebäudeversicherung unverzichtbar. Schließlich kann es auch in der Zahnarztpraxis jederzeit zu unvorhergesehenen Schäden durch Feuer, Leitungswasser oder Naturgewalten kommen. Wird das Praxisgebäude dabei stark in Mitleidenschaft gezogen oder gar zerstört, entstehen enorme Kosten für Reparatur und Wiederaufbau. Doppelt bitter: Ist im Schadensfall eine zahnärztliche Tätigkeit in den Räumlichkeiten vorerst nicht mehr möglich, bricht gleichzeitig die eigene Existenzgrundlage weg. Ein Grund mehr, auf alle notwendigen Versicherungen zu achten!GEFAHRENQUELLE WASSERLEITUNGEN
Die zahnärztliche Tätigkeit erfordert einen intensiven Einsatz von Wasser – sei es zur Behandlung der Patienten oder zur Reinigung der Instrumente und Räumlichkeiten. Daher sind in Zahnarztpraxen deutlich mehr Wasserleitungen verlegt als in anderen Gebäudetypen. Häufig handelt es sich zudem um flexible Schläuche, die unter hohem Druck stehen. Dies erhöht natürlich das Risiko eines Wasserschadens und macht es für Zahnärztinnen und Zahnärzte umso sinnvoller, sich ausreichend zu versichern.VERSICHERUNGSFALL AUS DEM ECHTEN LEBEN:
In der Praxis einer Zahnärztin platzt mitten in der Nacht eine Wasserleitung. Durch den ungehinderten Wasseraustritt bis zum nächsten Morgen werden alle Praxisräume unter Wasser gesetzt; Mauerwerk und Fußböden stark durchnässt. Die Gebäudeversicherung der Zahnmedizinerin übernimmt die Kosten der Trocknungsarbeiten und Sanierung komplett.BEDARF AN VERSICHERUNGEN AUF INDIVIDUELLE RISIKEN ABSTIMMEN
Da man nie weiß, wann ein Schaden eintritt, ist es wichtig, auf einen optimalen Versicherungsschutz für das Praxisgebäude zu achten. Zum einen sollte die Versicherungssumme unbedingt ausreichend hoch gewählt werden. Zum anderen gilt es, alle realistischen Risiken zu versichern. Dazu gehören unter Umständen auch optionale Zusatzbausteine wie eine ergänzende Elementarschadenversicherung zur Absicherung gegen Naturgefahren wie Starkregen, Überschwemmung und Erdrutschen.Eine individuelle Beratung hilft dabei, den passenden Versicherungsschutz zu finden.
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Elektronikversicherung für zahnmedizinische Elektrogeräte
Für Zahnärztinnen und Zahnärzte, die eine eigene Praxis mit Angestellten führen, besteht ein erhebliches Risiko von Schäden an teurer Zahntechnik, modernen zahnmedizinischen Kleingeräten oder der IT-Infrastruktur. Eine Elektronikversicherung schließt hier gefährliche Lücken im Versicherungsschutz, denn sie erweitert den Deckungsumfang einer Praxisinhaltsversicherung um Leistungen bei weiteren Schadenursachen.
ERWEITERTER VERSICHERUNGSSCHUTZ FÜR STROMFÜHRENDE GERÄTE
So deckt eine Inhaltsversicherung für die Praxis in der Regel nur die Risiken Feuer, Einbruchdiebstahl, Leitungswasser und Sturm ab. Eine Elektronikversicherung hingegen greift z. B. auch bei selbstverschuldeten Schäden, etwa wenn elektronische Geräte durch unsachgemäße Handhabung beschädigt werden.ÜBERSICHT ÜBER SCHÄDEN, DIE DURCH EINE ELEKTRONIKVERSICHERUNG GEDECKT WERDEN KÖNNEN:
- Schäden durch Kurzschluss sowie Über- und Unterspannung
- Schäden durch Bedienungsfehler, Fahrlässigkeit und Ungeschicklichkeit
- Feuchtigkeitsschäden aller Art, die über Leitungswasser hinausgehen
- Brandschäden, die über die direkte Flammeneinwirkung hinausgehen
- Schäden durch Vandalismus und einfachen Diebstahls
- Schäden durch technische Mängel
Die Elektronikversicherung bietet somit Schutz in vielen zusätzlichen Schadensszenarien, die tagtäglich in jeder Praxis auftreten können und ist somit eine sehr sinnvolle Versicherung für Zahnärztinnen und Zahnärzte. Wichtig ist aber auch hier, genau auf den gewünschten Versicherungsumfang zu achten und eine sinnvolle Versicherungssumme zu wählen, damit die Kosten im Schadensfall auch wirklich übernommen werden.
Eine detaillierte Erklärung mit vielen weiteren Tipps für Zahnmedizinerinnen und Zahnmediziner finden Sie in unserem ausführlichen Blogbeitrag zur Elektronikversicherung.
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Rechtsschutzversicherung im Falle von Gerichtsverfahren
Für Zahnärztinnen und Zahnärzte mit eigener Praxis ist eine Rechtsschutzversicherung unerlässlich, um sich gegen die finanziellen Risiken von Rechtsstreitigkeiten abzusichern. Denn im Berufsalltag kann es schnell zu Konflikten kommen, in denen Patientinnen und Patienten wegen vermeintlicher oder tatsächlicher Behandlungsfehler und gesundheitlicher Schäden rechtliche Schritte einleiten. Aber auch Streitigkeiten mit Lieferanten, anderen Geschäftspartnern, angestellten Mitarbeitenden oder Krankenkassen können zu Gerichtsverfahren führen, die mit hohen Kosten verbunden sind.
RECHTSSCHUTZ: SPÄTESTENS BEI DER NIEDERLASSUNG UNVERZICHTBAR
Auch für nicht selbstständige Zahnärztinnen und Zahnärzte, die sich noch in der Assistenzzeit befinden oder in einer Praxis angestellt sind, kann eine eigene Rechtsschutzversicherung für den beruflichen Bereich sinnvoll sein. Denn auch sie können im Berufsalltag jederzeit und unerwartet mit arbeitsrechtlichen Streitigkeiten, Vertragsproblemen oder Haftungsfragen konfrontiert werden. Spätestens aber, wenn die eigene Niederlassung geplant ist, führt für Zahnärztinnen und Zahnärzte kein Weg mehr an einer Rechtsschutzversicherung vorbei – allein schon aus Gründen der Rechtssicherheit bei der Vielzahl der auf einen zukommenden Verträge.WEITERE INFORMATIONEN ZUM THEMA RECHTSSCHUTZ
Worauf Sie achten müssen, um sich richtig zu versichern, erfahren Sie in unserem Blogbeitrag zum Thema Rechtsschutzversicherung. Konkrete Fragen lassen sich am besten in einer ausführlichen und individuellen Beratung klären. Dafür stehen Ihnen unsere erfahrenen Spezialistinnen und Spezialisten für die Versicherung von Zahnärzten gerne zur Verfügung. -
Betriebsunterbrechungsversicherung – Absicherung für Zahnärztin und Zahnarzt
Steht die Praxis wegen eines Schadens still, kommen auf die Ärztinnen und Ärzte oft enorme Kosten für den Praxisausfall zu. Für diesen Fall können sich Zahnärztinnen und Zahnärzte mit einer Versicherung absichern: der Betriebsunterbrechungsversicherung. Denn diese Ärzteversicherung gleicht Umsatz- und Gewinnausfälle während der Zeit aus, in der die Zahnarztpraxis geschlossen bleiben muss.
EXISTENZSICHERUNG BEI ERTRAGSAUSFALL
Die Betriebsunterbrechungsversicherung greift, wenn die Praxis oder Teile davon aufgrund von Schäden durch sogenannte FELS-Gefahren für eine bestimmte Zeit nicht nutzbar sind. Im Einzelnen sind dies Schäden durch:- Feuer
- Einbruchdiebstahl
- Leitungswasser
- Sturm
Die Betriebsunterbrechungsversicherung ist somit eine wichtige Form der Ertragsausfallversicherung, die im Schadensfall die laufenden Kosten und den entgangenen Praxisgewinn bis zur Wiederherstellung des normalen Praxisbetriebes übernimmt. Dazu gehören Mieten, Personalkosten und andere laufende Betriebskosten, die auch während der Schließung weiter anfallen.
RETTUNGSANKER FÜR PRAXISINHABER
Damit ist klar: Die Betriebsunterbrechungsversicherung gehört eindeutig zu den Versicherungslösungen, auf die Zahnärztinnen und Zahnärzte mit eigener Praxis auf keinen Fall verzichten sollten. Schließlich wird kaum jemand über ausreichende finanzielle Reserven verfügen, um im Schadensfall über Wochen oder gar Monate fortlaufende Kosten wie z. B. Gehälter für Fachkräfte aus eigener Tasche bezahlen zu können.Wie bei anderen Versicherungen gilt aber auch hier: Es ist wichtig, die Versicherungssumme richtig zu bemessen und regelmäßig zu überprüfen, ob eine Anpassung notwendig ist. Nur so sind im Schadensfall alle anfallenden Kosten gedeckt.
ACHTUNG: BETRIEBSUNTERBRECHUNGSVERSICHERUNG VS. PRAXISAUSFALLVERSICHERUNG
Häufig wird die Betriebsunterbrechungsversicherung mit einer anderen empfehlenswerten Ertragsausfallversicherung verwechselt: der Praxisausfallversicherung. Diese unterstützt Zahnärztinnen und Zahnärzte, die ihre Praxis vorübergehend nicht weiterführen können, ebenfalls bei den weiterlaufenden Praxiskosten. Der Versicherungsschutz der Praxisausfallversicherung greift allerdings nur, wenn die Betriebsunterbrechung die Folge einer Krankheit oder eines Unfalls ist.Mehr dazu erfahren Sie in unserem Blogbeitrag zur Praxisausfallversicherung.
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Versichern von sensiblen Daten durch die Cyberversicherung
Auch Zahnarztpraxen und andere medizinische Einrichtungen melden zunehmend Schadensfälle durch Cyberkriminalität. Eine Cyberversicherung für die Zahnarztpraxis ist eine geeignete Absicherung, um rechtzeitig für den Ernstfall vorzusorgen. Der Umfang der Leistungen wird individuell vereinbart, umfasst aber in der Regel neben der Übernahme von Kosten im Schadensfall auch präventive Schutzmaßnahmen zur Verbesserung der IT-Sicherheit.
Je nach vereinbartem Leistungsumfang bietet die Cyberversicherung u. a. Kostenübernahme und Unterstützung bei:
- Wiederherstellung kompromittierter Daten und Systeme
- Cyber-Erpressungsversuchen und Lösegeldforderungen
- Unterbrechung oder Verhinderung des Praxisbetriebs
- Beratung durch Sicherheits- und Rechtsexperten im Cyberbereich
- Schadensersatzforderungen, die aus dem Missbrauch gestohlener Patientendaten resultieren
- PR-Maßnahmen zur Wiederherstellung der Reputation
- Präventionsmaßnahmen und Schulungen zur Cybersicherheit
VERSICHERUNGSFALL AUS DEM ECHTEN LEBEN:
In einer Zahnarztpraxis mit insgesamt vier Behandlern wird der Praxisrechner gehackt. Von einem Moment auf den anderen funktioniert die Praxissoftware nicht mehr, alle Patienten- und Abrechnungsdaten sind plötzlich verschlüsselt. Die einzigen Dateien, die sich noch öffnen lassen, enthalten eine Lösegeldforderung für die gesperrten Daten: Die Praxis wird erpresst!An einen Praxisbetrieb ist so nicht mehr zu denken. Neben hohen Einnahmeausfällen entstehen Kosten für die Beratung durch hinzugezogene Datenexperten. Zwischenzeitlich geraten die Opfer sogar selbst ins Visier der Ermittlungsbehörden: Haben die Verantwortlichen genug getan, um die sensiblen Patientendaten zu schützen?
Aus Angst, dass eine Datenrettung durch die vorhandenen Back-ups misslingen könnte, entschließen sich die Betroffenen, ein Lösegeld von über 4.000 Euro zu zahlen. Doch anstatt die Daten freizugeben, fordern die Erpresser noch mehr Geld. Auf Anraten der hinzugezogenen Spezialisten lehnt die Praxis dies ab. Schließlich gelingt es, die Daten aus den Back-ups wiederherzustellen.
BETRIEBSUNTERBRECHUNG DURCH CYBERATTACKE
Der Beispielfall beschreibt eine Cyberattacke auf eine Zahnarztpraxis mit sogenannter Ransomware, also „Lösegeld-Software“, bei der die kompromittierten Daten oft auf militärischem Niveau verschlüsselt werden. Kein Wunder also, dass das BSI diese Form der Cyberkriminalität als besonders große Bedrohung einstuft.*Besonders gravierend ist ein Ransomware-Angriff, wenn er dazu führt, dass in der Praxis überhaupt nicht mehr gearbeitet werden kann. Ohne eine entsprechende Versicherung kann dies für Zahnärztinnen und Zahnärzte empfindliche und sogar existenzbedrohende Folgen haben. Eine intensive Auseinandersetzung mit dem Thema Cyberversicherung kann daher nicht genug empfohlen werden.
Tipp: Unser Erklärungsvideo auf YouTube fasst das Wichtigste zum Thema Cyberversicherung für Zahnärztinnen und Zahnärzte in nur fünf Minuten zusammen:
Bei offenen Fragen empfehlen wir zudem eine professionelle Beratung durch unsere Spezialistinnen und Spezialisten für eine bedarfsgerechte Versicherung als Zahnärztin oder Zahnarzt.
3. Privater Schutz: Welche Versicherungen für Zahnärztinnen und Zahnärzte sind wichtig?
Bei der Arbeit als Zahnmedizinerin oder Zahnmediziner stehen die bestmögliche Versorgung und das Wohl der Patientinnen und Patienten an erster Stelle. Aber auch das eigene Wohlbefinden sowie eine angemessene gesundheitliche und finanzielle Absicherung sollten berücksichtigt werden. Denn dann kann man sich seinen beruflichen Aufgaben und privaten Zielen mit dem guten Gefühl stellen, für alle Eventualitäten gerüstet zu sein.
MASSGESCHNEIDERTER VERSICHERUNGSSCHUTZ FÜR ZAHNÄRZTE
Sowohl für niedergelassene als auch für angestellte Zahnärztinnen und Zahnärzte sind dabei Versicherungen in den folgenden Bereichen besonders wichtig:
- die Berufsunfähigkeitsversicherung schützt bei Verlust der Arbeitsfähigkeit
- die private Krankenversicherung gewährleistet eine umfassende medizinische Versorgung
- die Unfallversicherung bietet Schutz bei Unfällen im privaten und beruflichen Umfeld
VERSICHERUNGEN ZUM SCHUTZ DES ZAHNARZTES ALS PERSON IM DETAIL:
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Berufsunfähigkeitsversicherung
Ein besonders wichtiger Baustein der persönlichen Vorsorge ist die Absicherung gegen eine mögliche Berufsunfähigkeit. Gerade hier sollten sowohl selbständige als auch angestellte Zahnärztinnen und Zahnärzte rechtzeitig eine passende Versicherung abschließen. Schließlich verlangt die Arbeit in der Praxis einiges ab: Neben ausgeprägtem Stress auch eine intensive körperliche Beanspruchung des Bewegungsapparates und der Augen, vor allem durch rückenbelastende Körperhaltungen und präzise Handgriffe unter höchster Konzentration.
UNTERSCHÄTZTES RISIKO BERUFSUNFÄHIGKEIT
Das Risiko, den Beruf aufgrund von Krankheit, Verletzung oder anderen gesundheitlichen Einschränkungen plötzlich nicht mehr ausüben zu können, ist für Zahnärztinnen und Zahnärzte sowie zahnmedizinische Fachkräfte daher sehr real. Dies unterstreichen auch allgemeine statistische Zahlen, nach denen jeder Vierte mindestens einmal im Leben von Berufsunfähigkeit betroffen ist.WAS LEISTET EINE BERUFSUNFÄHIGKEITSVERSICHERUNG?
Eine private Berufsunfähigkeitsversicherung bietet Zahnmedizinerinnen und Zahnmedizinern einen umfassenden Versicherungsschutz für den Fall der Berufsunfähigkeit. Sie zahlt eine festgelegte Versicherungssumme in Form einer monatlichen Rente aus, mit der sich die Lebenshaltungskosten decken lassen. Die Höhe der Versicherungssumme und damit die Kosten der Versicherung können individuell an die persönlichen Bedürfnisse und finanziellen Möglichkeiten angepasst werden.BERUFSUNFÄHIGKEITSSCHUTZ ÜBER DAS VERSORGUNGSWERK
Eine Grundabsicherung gegen das Risiko der Berufsunfähigkeit besteht auch über das berufsständische Versorgungswerk, dem man als Zahnärztin oder Zahnarzt angehört. Die alleinige Absicherung über das Versorgungswerk ist jedoch in der Regel schon aus zwei Gründen nicht ausreichend:- Die Hürden für die Inanspruchnahme sind deutlich höher als bei der privaten Berufsunfähigkeitsversicherung.
- Die Höhe der Rente ist oft erschreckend gering.
Für Zahnärztinnen und Zahnärzte ist es daher in jedem Fall sinnvoll, sich zusätzlich über eine private Berufsunfähigkeitsversicherung abzusichern.
Ausführliche Erklärungen sowie viele praktische Tipps und Best Practices dazu finden Sie in unserem Blogbeitrag zum Thema Berufsunfähigkeitsversicherung.
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Private oder gesetzliche Krankenversicherung
Zahnärztinnen und Zahnärzte sind selbst Teil des Gesundheitssystems und wissen daher, wie wichtig eine gute Krankenversicherung ist. Um die beste Versicherungslösung mit genau den Leistungen zu finden, die den individuellen Bedürfnissen entsprechen, empfiehlt sich ein Versicherungsvergleich – das gilt in der Zahnmedizin nicht nur für Ärztinnen und Ärzte, sondern auch für Zahntechnikerinnen und Zahntechniker.
VORTEILE DER PRIVATEN KRANKENVERSICHERUNG
Grundsätzlich erfüllt die Mehrzahl der Zahnmedizinerinnen und Zahnmediziner die Voraussetzungen für eine private Krankenversicherung, da sie entweder über ein ausreichend hohes Einkommen verfügen oder selbständig tätig sind und sich daher ohnehin privat versichern können. Der Hauptgrund, dies tatsächlich zu tun, ist vor allem das im Vergleich zur gesetzlichen Krankenversicherung bessere Versorgungsniveau, das sich konkret in folgenden Punkten niederschlägt:- ein generell höheres Leistungsniveau
- schnellerer Zugang zu Facharztterminen
- umfassendere Übernahme von Vorsorge- und Behandlungsleistungen
Für Zahnärztinnen und Zahnärzte lohnt sich eine private Versicherung aber auch aus anderen Gründen. Sie bietet nämlich nicht nur bessere Leistungen, sondern ist dabei in vielen Fällen auch noch die kostengünstigere Option. Denn anders als in der gesetzlichen Krankenversicherung steigen die Beitragssätze in der privaten Krankenversicherung nicht proportional zum Einkommen.
Zudem gibt es in der privaten Versicherung spezielle Tarife für Zahnärzte, die optimal auf deren Bedürfnisse zugeschnitten sind, was diese Lösung noch attraktiver und sinnvoller macht.
TIPP: WECHSEL IN DIE PRIVATE KRANKENVERSICHERUNG FRÜHZEITIG VORBEREITEN
Was viele nicht wissen: Mit dem sogenannten Optionstarif ist es möglich, sich bereits in jungen Jahren, z. B. während des Zahnmedizinstudiums oder der Assistenzzeit, bessere Vertragskonditionen für einen späteren Wechsel in die private Krankenversicherung zu sichern. Wie das genau funktioniert, erklären wir in unserem Blogbeitrag mit Tipps für eine günstige Versicherung für Zahnärztinnen und Zahnärzte. -
Unfallversicherung
Eine weitere sehr sinnvolle Versicherung für Zahnärztinnen und Zahnärzte ist die private Unfallversicherung, die Schutz gegen Risiken und Schäden bietet, die durch Unfälle entstehen können. Denn mit ihr lassen sich Unfallfolgen versichern, die einmalige oder dauerhafte Kosten verursachen.
Die Versicherung greift, wenn ein Unfall zu einer bleibenden Beeinträchtigung der körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit führt. Im Leistungsfall erfolgt die Auszahlung der festgelegten Versicherungssumme und die Übernahme weiterer vertraglich vereinbarter Kosten. Besonders praktisch ist, dass der Versicherungsschutz sehr individuell und flexibel gestaltet werden kann. So können neben der Absicherung in Form einer Einmalzahlung im Invaliditätsfall und einer Unfallrente weitere sinnvolle Bausteine wie Bergungskosten oder Reha-Leistungen integriert werden.
SPEZIFISCHE RISIKEN IM BERUF
Das Risiko, als Zahnärztin oder Zahnarzt während der Arbeitszeit einen schweren Unfall zu erleiden, ist relativ gering – schließlich arbeitet man nicht auf einer Baustelle oder in einer Fabrik. Die meisten Unfallgefahren lauern jedoch sowieso außerhalb der Arbeitszeit: beim Sport, auf dem Weg zum Einkaufen oder beim Heimwerken. Und gerade hier kann ein Unfall für Zahnärztinnen und Zahnärzte ohne Versicherung schwerwiegende Folgen haben. Schließlich ist die Beweglichkeit von Hand, Daumen, Fingern, Arm und Schulter entscheidend für die Behandlung der Patientinnen und Patienten.An dieser Stelle wird deutlich, warum eine private Unfallversicherung auch für angestellte Zahnmedizinerinnen und Zahnmediziner dringend zu empfehlen ist. Denn diese sind zwar über ihren Arbeitgeber gesetzlich unfallversichert. Dieser Basisschutz beschränkt sich jedoch auf das Verletztengeld, das bei Unfällen am Arbeitsplatz oder auf dem direkten Hin- und Rückweg als Lohnersatzleistung gezahlt wird. Damit bietet die gesetzliche Unfallversicherung gerade dort keinen Schutz, wo das Unfallrisiko für Zahnärztinnen und Zahnärzte am größten ist.
DER PASSENDE UNFALLSCHUTZ FÜR ZAHNÄRZTE
Um sich optimal abzusichern, sollten Zahnärztinnen und Zahnärzte in der privaten Unfallversicherung einen speziell auf ihren Beruf zugeschnittenen Tarif wählen, der ihre besonderen Risiken und Anforderungen berücksichtigt. Ein wichtiger Aspekt ist dabei die sogenannte Gliedertaxe. Sie ist ein Schlüssel, der festlegt, wie hoch die Leistung der Versicherung ist, wenn bestimmte Körperteile oder Sinnesorgane dauerhaft beeinträchtigt sind.Ist die Gliedertaxe zum Beispiel für eine Armverletzung auf 50 Prozent festgelegt, erhält man je nach Schwere der Verletzung auch nur maximal 50 Prozent der für den Invaliditätsfall vereinbarten Versicherungssumme. Da für Zahnmedizinerinnen und Zahnmediziner die uneingeschränkte Berufsausübung in erster Linie von der Beweglichkeit der Extremitäten wie Arm, Daumen und Zeigefinger abhängt, sollte in jedem Fall darauf geachtet werden, dass hier die Gliedertaxe mit 100 Prozent angesetzt wird.
Tipp: Unser Expertenvideo auf YouTube beantwortet die wichtigsten Fragen zur Unfallversicherung:
Wenn Sie offene Fragen haben oder einen auf Ihre individuellen Bedürfnisse zugeschnittenen Zahnarzttarif suchen, helfen Ihnen unsere auf die Beratung von Zahnärztinnen und Zahnärzten spezialisierten Versicherungsexperten gerne weiter.
GUT BERATEN: GANZHEITLICHE ABSICHERUNG ZU BESTEN KONDITIONEN
Die Versicherung von Zahnärztinnen und Zahnärzten ist mit besonderen Bedürfnissen und Anforderungen verbunden, die ein spezielles Know-how erfordern. Denn es geht nicht nur darum, sich irgendwie zu versichern. Vielmehr sollte der Versicherungsschutz im Idealfall möglichst lückenlos sein, im Leistungsumfang stimmen und das bestmögliche Preis-Leistungs-Verhältnis bieten. Und das geht nur auf Basis eines individuell ausgearbeiteten Versicherungskonzepts. Wer hier professionelle Beratung benötigt, sollte auf Spezialisten setzen, die sich mit diesen Besonderheiten auskennen. Wie wichtig ein stimmiges Versicherungskonzept ist, unterstreicht auch unser Versicherungsexperte Simon Wodtke:
„Besonders für selbstständige Zahnärztinnen und Zahnärzte mit eigener Praxis ist es sehr wichtig, optimal abgesichert zu sein, um im Schadensfall nicht mit dem privaten Vermögen aufkommen zu müssen. Ob Berufshaftpflicht- und Berufsunfähigkeitsversicherung, Gebäude- und Inhaltsversicherung oder die persönliche Absicherung durch die private oder gesetzliche Krankenversicherung – ZSH hat für Sie als Zahnärztin oder Zahnarzt alle notwendigen Versicherungen im Blick. Mit einem von uns erstellten individuellen Versicherungskonzept können Sie sich bestmöglich gegen die verschiedenen Risiken im Berufs- und Privatleben versichern.“ – Simon Wodtke
4. Fazit: Rechtzeitig für bedarfsgerechten Versicherungsschutz sorgen
Zahnärztinnen und Zahnärzte sollten in Sachen Versicherung gut aufgestellt sein, um sich und ihre Praxis vor den vielfältigen Risiken des Berufsalltags zu schützen. Entscheidend für einen wirklich bedarfsgerechten Versicherungsschutz ist die richtige Auswahl und Kombination der entsprechenden Ärzteversicherungen. Denn nur wenn die persönliche Absicherung und die Praxisversicherung des Zahnarztes aufeinander abgestimmt sind und genau die Leistungen bieten, die tatsächlich benötigt werden, besteht ein zuverlässiger Rundumschutz. So lassen sich im Schadensfall hohe Kosten vermeiden und die eigene Existenz sichern.
Ob als niedergelassener Spezialist oder als angestellter Zahnarzt, der individuelle Versicherungsschutz sollte daher immer den spezifischen Bedürfnissen und Gegebenheiten angepasst werden. Die Vielfalt und Komplexität der Versicherungen für Zahnärztinnen, Zahnärzte und die Zahnarztpraxis machen dabei eine fachkundige Beratung unerlässlich. Dies gilt in der Zahnmedizin für Ärztinnen und Ärzte ebenso wie für Zahntechnikerinnen und Zahntechniker, aber auch für zahnmedizinische Angestellte.
Wenn Sie also als Zahnmedizinerin oder Zahnmediziner sicher sein wollen, dass Sie gegen alle realistischen Risiken gut abgesichert sind, empfehlen wir Ihnen ein Beratungsgespräch mit einem unserer unabhängigen Versicherungsexperten.
Quellen:
* https://www.bsi.bund.de/DE/Service-Navi/Publikationen/Lagebericht/lagebericht_node.html
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