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PKV Versorgungswerk

Private Krankenversicherung für Mitglieder in einem Versorgungswerk

Rentner, die Mitglied eines Versorgungswerks sind, können in der Privaten Krankenversicherung besser aufgehoben sein als in der gesetzlichen Krankenversicherung. Der Grund hierfür ist die Beitragsberechnung unter Berücksichtigung aller Einkünfte.

Ist eine Private Krankenversicherung nicht viel zu teuer?

„Die Kosten der Privaten Krankenversicherung sind im Alter kaum zu tragen.“ Dieser Irrglaube schreckt viele Kunden vor einem Wechsel aus der gesetzlichen Krankenversicherung in die private Krankenversicherung ab. Allerdings sollte man nicht zu schnell zu diesem Ergebnis kommen. Fakt ist, dass Rentner als Mitglieder eines Versorgungswerks krankenversicherungspflichtig (KVdR) sind, wenn sie

  • eine Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung beziehen oder
  • in der zweiten Hälfte ihrs Erwerbslebens mindestens 90 % der Zeit in der GKV versichert waren.

Alle anderen Rentner sind von der Versicherungspflicht befreit. Das gilt auch für Rentner, die eine Rente vom Versorgungswerk beziehen.

Grundsätzlich wird zur Beitragsberechnung der allgemeine Beitragssatz von 14,6 Prozent genutzt. Als Grundlage dienen hierfür neben den DRV-Renten, Renten aus Versorgungswerken auch Renten und Kapitalleistungen aus einer betrieblichen Altersversorgung aber auch Einkommen aus angestellter- und/oder selbstständiger Tätigkeit.

WIE BERECHNET SICH DER BEITRAG?

Als freiwillige Mitglieder in der gesetzlichen Krankenversicherung berechnet sich der Beitrag jedoch auf alle Einkünfte bis zur Beitragsbemessungsgrenze von 53.100 Euro (2018). Das heißt, zusätzlich werden auch Einnahmen aus Basis- oder Riesterrenten, Auszahlungen aus einer Lebensversicherung und Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung sowie Kapitalvermögen mit einem reduzierten Beitragssatz von 14 Prozent herangezogen.

Und hier liegt der Kern des Problems. Viele Mitglieder eines Versorgungswerks werden genau diese sonstigen Einnahmen beziehen, weshalb der Beitrag stark ansteigen kann. Sind sie jedoch privat krankenversichert, zahlen Sie weiterhin ihren normalen Beitrag und profitieren bei Rentenbeginn sogar von verschiedenen Beitragsentlastungsmaßnahmen.

BESSER GLEICH PRIVAT KRANKENVERSICHERN

Unterm Strich bedeutet das, dass Mitglieder eines Versorgungswerks in der privaten Krankenversicherung meist besser aufgehoben sind, als in der gesetzlichen Krankenkasse.

In allen Fragen der Altersvorsorge helfen Ihnen unsere Beraterinnen und Berater gerne weiter. Vereinbaren Sie doch bald einen unverbindlichen Beratungstermin und stellen Sie Ihre Fragen.


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