Die Berufsunfähigkeitsversicherung: Irrtümer und Tipps - So machen Sie alles richtig!
Der private Berufsunfähigkeitsschutz (BU) ist einer der wesentlichen Versicherungsverträge für Zahnmediziner. Das wird früher oder später so ziemlich jedem Zahnarzt klar. Dieser Beitrag soll Sie mit dieser sehr wichtigen Versicherungsart vertraut machen.
In diesem Artikel erwarten Sie die folgenden Themen:
Grundlagen
- Warum werden Zahnärzte berufsunfähig?
- Wie kann ich das Risiko einer Berufsunfähigkeit richtig bewerten?
- Aber das Versorgungswerk
- Was bietet eine private Berufsunfähigkeitsversicherung
- Beitragsrelevante Parameter
Tarifvarianten Solo-Vertrag versus Kombimodell
Kapitalanlage im Kombimodell
ANPASSUNGSMÖGLICHKEITEN
BU-TARIFE TROTZ KNAPPEM BUDGET
Grundlagen
Warum werden Zahnärzte berufsunfähig?
Die zwei häufigsten Ursachen (Nervenerkrankung und Erkrankungen des Skelett- und Bewegungsapparats) stellen zusammen über 50 Prozent der Ursachen für eine Berufsunfähigkeit. Erst an fünfter Stelle, mit knapp 8 Prozent, stehen Unfälle als Grund für eine Berufsunfähigkeit.
Quelle: Morgen & Morgen (2022)
Wie kann ich das Risiko einer Berufsunfähigkeit richtig bewerten?
Nur mal angenommen Sie sind völlig unerwartet nicht mehr in der Lage, Ihrer gewohnten Tätigkeit als angestellter Zahnarzt nachzugehen und haben für die nächsten 12 bis 15 Monate auch keine Aussicht darauf, dass sich Ihre gesundheitliche Situation zum Besseren wandelt. Nach 6 Wochen endet für Ihren Arbeitgeber die Pflicht zur Lohnfortzahlung. Danach erhalten Sie Krankengeld. Schon jetzt steht Ihnen spürbar weniger Netto zur Verfügung. Sie müssen sich einschränken oder zehren von Ihren Rücklagen.
Schnell können Sie errechnen, welcher finanzielle Schaden sich ergibt, wenn Sie nicht mehr arbeiten. Zwar sind die Bruttoeinnahmen angestellter Zahnmediziner verschieden. Doch wenn wir einen durchschnittlichen Monatsumsatz von 20.000 Euro und eine Umsatzbeteiligung von 25 Prozent zugrunde legen, kommen wir auf 60.000 Euro im Jahr.
Wie viele Jahreseinkommen haben Sie als flexible Rücklage gespart?
Aber das Versorgungswerk …
Bitte prüfen Sie, ob die Leistungen Ihres berufsständischen Versorgungswerks bei Berufsunfähigkeit Ihren Wünschen entsprechen. Dazu genügt oft schon ein Blick in Ihre Anwartschaftsmitteilung, die Ihnen ab Bestehen einer Anwartschaft einmal jährlich zugestellt wird. Wobei grundsätzlich gilt: Ihr Versorgungswerk zahlt in der Regel erst, wenn Sie Ihre zahnärztliche Tätigkeit gar nicht mehr ausüben können. Die Auswertung eines Versicherers ermöglicht es uns seit Kurzem, genau zu analysieren, wie Ihr Versorgungswerk diesbezüglich konkret aufgestellt ist. Ein Beispiel: Im Versorgungswerk der Zahnärztekammern Berlin, Brandenburg und Bremen waren 2020 9.914 Zahnärzte organisiert. Zu dieser Zeit erhielten gerade einmal 63 Zahnmediziner eine monatliche Berufsunfähigkeitsrente in Höhe von durchschnittlich 1.324 Euro. Klar, dass sich die meisten Zahnmediziner um eine private Absicherung kümmern!
Was bietet eine private Berufsunfähigkeitsversicherung?
Sind Sie aufgrund einer Erkrankung, eines Unfalls oder psychischer Probleme nicht mehr in der Lage, voraussichtlich 6 Monate zu 50 Prozent zu arbeiten, zahlt Ihnen Ihr Versicherer eine vorher vereinbarte monatliche Berufsunfähigkeitsrente. Wird Ihnen aufgrund einer Infektionserkrankung ein Berufsverbot erteilt, sollte dies auch ein Leistungsfall sein, selbst wenn Sie theoretisch rein körperlich nicht eingeschränkt wären.
Melden Sie einen Leistungsfall beim Versicherer an, erhalten Sie umfassende Unterlagen, die Sie mit dem Arzt Ihres Vertrauens durchgehen. Hier wird analysiert, welchen Einfluss das Problem auf Ihre Arbeitsfähigkeit hat.
Hat der Versicherer alle Unterlagen erhalten, wird er den Fall prüfen und bei positivem Bescheid die zum konkreten Zeitpunkt erreichte BU-Rentenzusage in eine Monatsrentenzahlung umwandeln. Das wäre der Idealverlauf. In der Praxis kann es allerdings auch zu längeren Bearbeitungszeiten kommen.
Überstehen Sie die Erkrankung und erfüllen dadurch nicht mehr die BU-Leistungskriterien geht der BU-Vertrag in den Absicherungsmodus zurück.
Beitragsrelevante Parameter
Folgende Einflussfaktoren wirken sich auf die monatlichen Kosten für eine BU-Versicherung aus:
Berufsgruppeneinstufung
Erfreulicherweise gehören Zahnmediziner zu den beliebten Berufsgruppen bei den Risikoanalysten der Versicherer. Studenten werden in der Regel auf den Zielberuf versichert. Assistenzzahnärzte werden unter Umständen einer abweichenden Berufsgruppe zugeordnet. Das kann sich je nach Versicherer und Tarifgeneration positiv und negativ auswirken. Die Berufsgruppe, der Sie anfänglich zugeordnet wurden, bleibt Ihnen übrigens auf Dauer erhalten, selbst wenn es Sie – aus welchen Gründen auch immer – in Zukunft in ein anderes berufliches Umfeld verschlägt.
Haben Sie bereits einen BU-Vertrag, zum Beispiel aus Ihrer Zeit als Zahnarzthelferin, lohnt sich hingegen ein Blick auf die Berufsgruppe, der Sie damals zugeordnet wurden. Wäre sie deutlich schlechter als die der Zahnärztin, könnte eine Vertragsänderung oder eine Neueinrichtung von Vorteil sein.
Eintrittsalter
Auch hier gilt: „Zeit ist Geld.“ Mit dem Abschluss einer BU-Versicherung fixieren Sie Ihr Eintrittsalter, das heißt, je später Sie einen BU-Vertrag abschließen, desto teurer ist er. Sind Sie hingegen einmal versichert, ändert sich der vereinbarte Beitrag nicht, nur weil Sie älter werden. Nur wenn Sie Ihren BU-Schutz erhöhen, wird der zusätzliche Beitrag entsprechend des dann neuen Eintrittsalters festgelegt.
Tipp: BU-Absicherungen gibt es mittlerweile schon für Schüler und sogar Kleinkinder können Tarife einrichten, die später ohne erneute Gesundheitsprüfung in eine BU umgewandelt werden können.
Versicherungsdauer
BU-Versicherungen können bis längstens zum 67. Lebensjahr des Versicherten eingerichtet werden. Je länger die Laufzeit, desto höher der Preis. Viele Zahnärzte nutzen diese Spanne allerdings nicht voll aus: Praxisinhaber bereiten den Praxisverkauf bereits vor, wenn sie Anfang 60 sind. Auch angestellte Zahnärzte sollten überlegen, ob sie zwingend auf ein Leistungsversprechen bis 67 angewiesen sind. Mithilfe der privaten Finanzplanung lassen sich Ruhestandsszenarien erarbeiten, die einen früheren Endtermin zulassen. Verträge, die lange vor dem 67. Lebensjahr enden, klammern natürlich einen wesentlichen Risikobereich aus, weshalb die Kosten teilweise deutlich geringer sind.
BU-Verträge kann man in der Regel jederzeit kündigen. Das spätere Verlängern ist jedoch aufgrund des neuen Eintrittsalters und evtl. Erkrankungen meist sehr kostspielig.
Rentenhöhe
Je höher die abgesicherte BU-Rente, desto höher der Beitrag – klar. Grundsätzlich muss der vertraglich vereinbarte Schutz finanziell angemessen sein. Es gilt ein Bereicherungsverbot. Die Bedingungen der Versicherer enthalten daher maximale Versicherungssummen und Regelungen zur finanziellen Angemessenheit. Häufig finden sich hier Formulierungen, die die Absicherung von zum Beispiel 60 Prozent des Bruttoeinkommens zulassen. Geprüft wird hier zumeist das Durchschnittseinkommen der letzten drei Kalenderjahre. Ab bestimmten BU-Absicherungswünschen wird auch die theoretische Zusage des Versorgungswerks angerechnet. BU-Renten weiterer Versicherer sind immer anzurechnen. Abweichende Regelungen gelten für Kinder, Jugendliche, Studenten und Berufsstarter, aber auch für Praxisgründer, die ja zumeist über kein oder ein nur geringes Einkommen verfügen. Hier greifen nachweisfreie Pauschalen. Bei Gründern wird auf die Zahlen im Businessplan Bezug genommen. Bei Übernehmern auf die Zahlen des Abgebers. Es gibt übrigens auch maximale BU-Rentenhöhen, die sich von Anbieter zu Anbieter unterscheiden, aber in der Praxis selten eine Rolle spielen.
Nachfolgend denkbare monatliche Absicherungshöhen:
Kinder und Schüler | bis 1.000 Euro |
Studenten: | bis 1.500 Euro |
Assistenzzahnärzte: | 1.500 bis 2.200 Euro |
Neugründerzahnärzte: | bis 3.000 Euro |
Übernehmerzahnärzte: | abhängig von den Abgeberzahlen und der Kalkulation |
Da diese Zahlen sehr wahrscheinlich nicht zu Ihrem zukünftigen Absicherungsbedarf passen, sollten Sie Ihr Augenmerk auf die verfügbaren Anpassungsmöglichkeiten legen.
Gesundheitszustand
Die in den Vergleichs- und Angebotsprogrammen ausgewiesenen BU-Beiträge gehen von einem – aus Sicht der Gesellschaft – gesunden Kunden aus. Leider zeichnet die Realität ein anderes Bild! Zwei von drei BU-Beratungen müssen vielfache Risikovoranfragen durchlaufen, weil eben doch in den letzten 5 bis 10 Jahren gesundheitliche Probleme aktenkundig wurden. Und genau hier liegt das Problem! Wissen Sie noch genau, wann und bei wem Sie vor 4 Jahren beim Arzt waren? Und wissen Sie, welche Diagnose dieser in Ihrer Patientenakte vermerkt hat?
Grundsätzlich müssen Sie zunächst die Gesundheitsfragen im Antrag wahrheitsgemäß beantworten. Erst ab BU-Renten über 3.000 Euro ist unter Umständen ein Arztbesuch erforderlich, bei dem eine spezielle Gesundheitserklärung erarbeitet und direkt an den Versicherer verschickt wird.
Tipp: Dies ist nicht erforderlich, wenn man das BU-Risiko auf mehrere Versicherer verteilt.
Wer auf Nummer sicher gehen will, bittet seinen Krankenversicherer um eine Aufstellung der abgerechneten Arztbesuche – Stichwort Patientenquittung. Denn fallen gesundheitliche Themen erst 5 Jahre nach ihrem Entstehen auf, ist guter Rat meist teuer. Der Versicherer verlässt sich im Leistungsfall sehr wahrscheinlich auf die Einträge. Im schlimmsten Fall kann er Ihnen eine vorvertragliche Anzeigepflichtverletzung oder arglistige Täuschung vorwerfen – und diese Diskussion braucht im Leistungsfall niemand!
Versicherer reagieren auf problematische gesundheitliche Episoden mit folgenden Maßnahmen:
Tarifvarianten Solo-Vertrag versus Kombimodell
Üblicherweise befassen sich viele Zahnmediziner mit dem Thema der Risikoabsicherung zumeist kurz nach dem Examen. Zu diesem Zeitpunkt betritt ein Großteil der jungen Zahnmediziner erstmals eigenverantwortlich die Welt der Versicherungen und ist nicht selten überwältigt ob der Informationsfülle. Das Internet gibt seine Informationen selten ohne Anbieterfärbung preis. Zudem sind die Quellen, die ihren Fokus auf die Berufsgruppe der Zahnmediziner richten, eher spärlich gesät. Die beiden grundsätzlichen Gestaltungsmodelle unterscheiden sich in puncto Versicherungsumfang.
Selbstständige Berufsunfähigkeitsversicherung
Die selbstständige Berufsunfähigkeitsversicherung schützt Sie üblicherweise während Ihrer Erwerbsphase, aktuell bis längstens zum 67. Lebensjahr. Diese Vertragsform ist eine Risikoversicherung, die Ihnen ausschließlich im Versicherungsfall Zahlungen in Form einer monatlichen Rente gewährt. Bleiben Sie während der Vertragsdauer erfreulicherweise gesund und läuft der Vertrag leistungsfrei ab, dürfen Sie, sofern Sie bei Antragstellung die liquiditätsschonendste Gewinnverwendungsform „Sofortrabatt“ gewählt haben, mit keiner Auszahlung, wie man es beispielsweise von kapitalbildenden Verträgen kennt, rechnen.
Vorteile
- Einfaches Produkt
- Geringer Liquiditätsaufwand
- Entkopplung des Risikos vom Sparvorgang
Nachteile
- Die Zeit nach Ablauf des Risikoschutzes wird nicht berücksichtigt
- Teilweise eingeschränkte Flexibilität
Kombi-Berufsunfähigkeitsversicherung
Bei der Kombi-Berufsunfähigkeitsversicherung verschmelzen zwei Bausteine miteinander. Der Berufsunfähigkeitsbaustein (BU-Zusatz) bleibt in der bereits beschriebenen Funktionsweise bestehen. Daneben speisen zusätzliche Beitragsteile einen Sparbaustein. Im Leistungsfall erhält der Versicherte die zu diesem Zeitpunkt aktuelle Berufsunfähigkeitsrente. Durch die sogenannte Beitragsbefreiungsoption übernimmt der Versicherer zudem die Weiterfinanzierung des Sparbausteins. Der Zahnarzt erhält also auch im BU-Fall eine Ablaufleistung. Einige Marktteilnehmer verkaufen diesen Punkt als Geld-zurück-Effekt. Das ist natürlich unsinnig, denn der Zahnarzt wendet mehr Mittel auf als bei der reinen Risikoversicherung.
Der wesentliche Grund für die Attraktivität dieses Modells ist allerdings eine weitere Option, die gegen einen kleinen Zusatzbeitrag beantragt werden kann. Bei Vereinbarung der dynamischen Beitragsbefreiung erhöht der Versicherer im BU-Fall die Zahlung zum Sparbaustein um jährlich bis zu 10 Prozent.
Vorteile des Kombimodells
- Mithilfe dieses Ansatzes sichern Sie das BU-Risiko ab und sparen für die Zukunft.
- Einige Gesellschaften stellen die Nutzung verminderter Anfangsbeiträge in den ersten 1 bis 5 Vertragsjahren zur Wahl. So kann ein zum Beispiel monatlich 100 Euro teures Kombimodell bis auf 30 Prozent reduziert werden.
- Ein zusätzlicher Vorteil ist das Angebot von Beitragsdynamisierungen von bis zu 10 Prozent pro Jahr.
Nachteile des Kombimodells
- In seinen vielen Gestaltungsformen ist das Kombimodell deutlich komplexer als die selbstständige Berufsunfähigkeitsversicherung.
- Diese Vertragsform bindet mehr Liquidität als die Solo-Variante.
- Letztlich bietet nicht jeder Versicherer alle Sparvarianten an, was ggf. für eine Entkopplung von Risiko- und Sparbaustein sprechen könnte.
Kapitalanlage im Kombimodell
Wählen Sie das Kombimodell zur Absicherung Ihres BU-Risikos, müssen Sie sich mit den verschiedenen Sparkonzepten der Branche auseinandersetzen. Alle Sparmodelle sind für sich genommen Leibrententarife, das heißt, Sie haben bei Vertragsablauf ein Anrecht auf eine lebenslange Rentenzahlung bzw. auf die Auszahlung des Gesamtbetrags. Die verschiedenen Anlagemodelle unterscheiden sich in ihrem Chance-Risiko-Profil.
Folgende Modelle gibt es:
- Konservativer Rententarif
- Fondsgebundene Rententarife
- Indexpolicen
- With-Profit-Produkte
- Kombimodell als Basis- oder Rürup-BU
Anpassungsmöglichkeiten
Wie schon erwähnt sollten gezeichnete BU-Verträge Anpassungsoptionen enthalten. Grundsätzlich ist festzuhalten, dass Sie natürlich immer eine höhere BU-Rente einkaufen können. Die Anpassungsmöglichkeiten ermöglichen eine Erhöhung in gewissen Grenzen, ohne erneut Gesundheitsfragen beantworten zu müssen. Die Branche bietet hierfür mehrere Ansätze.
Beitragsdynamik
So ziemlich jeder BU-Tarif enthält die Option, sich bereits bei Antragstellung für die Dynamisierung der Beiträge zu entscheiden. Das hat zur Folge, dass der Versicherer Sie einmal jährlich anschreibt und Ihnen die Anpassung Ihres Beitrags um einen bei Antragstellung festgelegten Prozentsatz offeriert. Entscheiden Sie sich dafür, steigen nicht nur Ihre Beiträge, sondern auch Ihre BU-Rente: Steigt also zum Beispiel Ihr Beitrag um 5 Prozent, steigt auch Ihre BU-Rentenzusage.
Ausbaugarantien
Manche Tarife ermöglichen jungen Zahnmedizinern in den ersten Vertragsjahren, die ursprüngliche BU-Rente ohne Angabe von Gründen um zum Beispiel 500 Euro im Monat zu erhöhen. Häufig ist das auf die ersten 5 Vertragsjahre und ein Maximalalter limitiert.
Nachversicherungsgarantien
Nachversicherungsgarantien funktionieren ganz ähnlich wie die Ausbaugarantien. Im Unterschied zu diesen müssen allerdings in den Vertragsbedingungen definierte Anlässe eintreten, um das BU-Rentenversprechen anzupassen. Nachfolgend einige exemplarische Anlässe:
- Ende der Berufsausbildung oder des Studiums
- Einkommenssteigerung als Angestellter um X Prozent
- Gewinnsteigerung als Freiberufler um X Prozent
- Heirat/Scheidung
- Geburt eines Kindes
- Praxis- oder Immobilienfinanzierung
- Erreichen der Jahresarbeitsverdienstgrenze
- Existenzgründung
Nach Eintritt eines entsprechenden Ereignisses können Sie in einer bestimmten Frist diese Option nutzen. Die Frist sollte ausreichend lang sein. Auch hier lohnt der Blick ins Kleingedruckte bzw. das Gespräch mit einem Experten.
Doppelt hält besser
Die oben geschilderten Anpassungsoptionen nutzen Sie am besten, wenn Sie bereits zu Beginn Ihrer Karriere zum Beispiel zwei BU-Tarife bei unterschiedlichen Versicherern abschließen. Die tariflichen Limits zu den Anpassungsmöglichkeiten gelten nämlich pro Gesellschaft. Somit können Sie vereinfacht gesagt zwei BU-Rententarife, die zusammen eine BU-Zusage von 2.000 Euro ergeben, durch Nutzung der Anpassungen auf zum Beispiel 5.000 Euro erhöhen (die finanzielle Angemessenheit vorausgesetzt), auch wenn der Rücken bereits schmerzt und ein normaler Abschluss somit nicht mehr möglich gewesen wäre. Auch ist auf diese Weise die Kombination von Solo- und Kombimodell denkbar.
BU-Tarife trotz knappem Budget
Sie haben das Examen als Zahnmediziner in der Tasche, doch Ihre finanzielle Situation ist nach wie vor angespannt? Oder Sie sind noch mitten im Studium? Auch wenn Sie wissen, dass Sie in dieser Lebensphase bereits etwas für Ihre Absicherung tun sollten, fehlen schlicht die finanziellen Mittel, weil zunächst die Promotion ansteht oder das hart gesparte Geld für den wohlverdienten Urlaub oder die Auslandstätigkeit verplant ist. Woher sollen Sie also das Geld nehmen, um sich bereits jetzt abzusichern? Es gibt ein paar Kniffe, wie Sie den Fuß bei einigen BU-Versicherungen in die Tür stellen, ohne sich finanziell zu übernehmen.
Lesen Sie hierzu unseren Blogartikel Absicherung für Zahnmediziner – auch für den kleinen Geldbeutel.
Autor: Jörg Schröder
Mein Name ist Jörg Schröder. Ich bin Diplom-Betriebswirt und berate seit mittlerweile 18 Jahren Freiberufler und Selbstständige in allen Belangen rund ums Geld. Die ganzheitliche Beratung und Begleitung zahnmedizinischer Gründungsprojekte sind dabei meine Paradedisziplin. Meine praktischen Erfahrungen unterlegte ich 2014 mit der Zertifizierung zum Ärzte- und Zahnärzteberater durch das IfU-Institut.
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