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Versicherung für Zahnärzte, ohne sich finanziell zu übernehmen

Sie haben das Examen als Zahnmediziner in der Tasche, doch Ihre finanzielle Situation ist nach wie vor angespannt?!? Auch wenn Sie wissen, dass Sie in dieser Lebensphase bereits die eine oder andere Versicherung für Zahnärzte haben sollten, fehlen schlicht die finanziellen Mittel, weil zunächst die Promotion ansteht oder das hart angesparte Geld für den wohlverdienten Urlaub oder die Auslandstätigkeit verplant ist? Woher sollen Sie also das Geld nehmen, um sich bereits jetzt abzusichern? Wir zeigen Ihnen, wie Sie den Fuß bei einigen elementaren Versicherungslösungen in die Tür stellen, ohne sich finanziell zu übernehmen.

Berufsunfähigkeitsversicherung für Zahnärzte – Ihr Ticket für lau

Haben Sie schon einmal etwas vom sogenannten Stellenvorbehalt gehört? Nein? Das dachten wir uns, denn diese Sonderlösung, die in Verbindung mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung für Zahnärzte zum Tragen kommt, bieten nur wenige Versicherer an. Konkret funktioniert der Stellenvorbehalt, wie folgt:

Zusammen mit Ihrem Berater reichen Sie nach vorab geklärter Gesundheitslage Ihren BU-Antrag unter Stellenvorbehalt beim Versicherer ein und erhalten eine Annahmeerklärung. Sobald Sie Ihre erste Arbeitsstelle als Zahnmediziner antreten, aktiviert der Versicherer den geparkten Antrag, ohne erneut Gesundheitsinfos zu erheben. Das ist deshalb so wichtig, weil die Beitragshöhe vor allem mit Ihrem Gesundheitszustand zusammenhängt. Das Risiko für den Versicherer erhöht sich selbstverständlich, sollte sich der Gesundheitszustand des Versicherten verschlechtern. Im ungünstigsten Fall riskieren Sie gar eine Ablehnung durch den Risikoträger! Bis Sie Ihre Arbeitsstelle antreten, zahlen Sie übrigens keinen Cent.

Sollte der Stellenantritt unmittelbar bevorstehen, können Sie alternativ mit dem vorläufigen Versicherungsschutz bis zu 3 Monatsbeiträge bei voller Berufsunfähigkeitsrente einsparen. Wie das genau funktioniert, besprechen Sie am besten mit einem unserer ZSH-Berater!

Mit dem sogenannten Stellenvorbehalt sichern Sie sich beim Versicherer also eine Versicherungsleistung sowie einen Betrag auf Basis Ihres aktuellen Gesundheitszustands. Die Beiträge werden erst dann fällig, wenn Sie Ihre erste Arbeitsstelle antreten. Ab diesem Zeitpunkt gilt dann auch der Versicherungsschutz.

Wenn Sie eine sofortige Absicherung wünschen, obwohl Sie noch Zahnmedizinstudent sind, kann mit Hilfe von Ausbau- und/oder Nachversicherungsgarantien eine zunächst kleine Berufsunfähigkeitsrente in mehreren Schritten auf ein brauchbares Niveau angehoben werden. Mittlerweile ermöglichen es Versicherer sogar, die während des Studiums eingerichtete Mini- Berufsunfähigkeitsrente ohne Gesundheitsprüfung bei Stellenantritt zu verdreifachen. Voraussetzung bleibt allerdings, dass die Berufsunfähigkeitsrente nach erfolgtem Ausbau finanziell zu Ihrem Einkommen passt.

Den Fuß in der Tür der privaten Krankenversicherung

Dass das Leistungsniveau der privaten Krankenversicherung (PKV) dem der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) überlegen ist, steht wohl außer Frage. Viele unserer Kunden wollen aber dennoch nicht unmittelbar nach dem Zahnmedizinstudium in die private Krankenversicherung wechseln.

Hier kann ein Optionstarif für die privaten Krankenversicherung helfen. Diese sichert Ihnen als junger Zahnarzt für kleines Geld den Zutritt zur Tarifwelt eines privaten Krankenversicherers, ohne zu einem späteren Zeitpunkt noch einmal Gesundheitsfragen beantworten zu müssen. Auch hier gilt wieder, dass die Beitragshöhe eben genau hiervon abhängt.

Grundsätzlich gilt:

  • Um in die Private Krankenversicherung wechseln zu können, muss eins dieser beiden Kriterien erfüllt sein: Der Wechsel in die Selbstständigkeit oder das Übersteigen der Einkommensgrenze (2021 bei 64.350 Euro).
  • Ob man in die Private Krankenversicherung wechseln kann und vor allem zu welchen Konditionen, hängt oft vom Gesundheitszustand ab.
  • Ein Optionstarif friert den Gesundheitszustand ein, sodass beim Wechsel von der Gesetzlichen Krankenversicherung in die Private Krankenversicherung Änderungen beim Gesundheitszustand keine Rolle spielen.
  • Durch einen Optionstarif besteht keine Verpflichtung zum Wechsel in die Private Krankenversicherung.
  • Der Optionstarif gilt nur für die Versicherungen, bei der er abgeschlossen wurde.

Haftpflichtversichert für´n halben Cocktail im Monat

Es hat sich mittlerweile herumgesprochen, dass Sie mit Erhalt der Approbation, auch ohne dass Sie bereits in einer Zahnarztpraxis gearbeitet haben, in Ihrer Eigenschaft als Zahnmediziner haften können. Die elterliche Privathaftpflichtversicherung kann Ihnen hier nicht helfen. Diese entlässt Sie in der Regel nach bestandenem Examen. Gut, dass wir von ZSH einen Rahmenvertrag mit Versicherern geschlossen haben, der die Berufs- und Privathaftpflichtversicherung für Zahnärzte umfasst – und das bereits ab fünf Euro im Monat.


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  • Die wichtigsten Versicherungen auf der Sachseite
  • Die persönliche Seite der Absicherung
  • Aller guten Dinge sind 10 + 1
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