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E-Auto

Starthilfe für E-Autos – und wie versichert?

Um die Nachfrage zu steigern, zahlt der Staat Käufern von E-Autos und Hybriden eine Prämie. Was bei der Kfz-Versicherung zu beachten ist – ein Kurzüberblick.

Verbraucher erhalten beim Kauf eines Elektroautos (E-Autos) einen Bonus von bis zu 9.000 Euro. Die volle Prämie gibt es, wenn sich der Käufer für ein reines E-Auto entscheidet, 6.750 spendiert der Staat für ein Hybridfahrzeug, also der Kombination aus Elektro- und Verbrennungsmotor. Auch PKW mit Brennstoffzelle (Wasserstoffautos) sind in den Fördermaßnahmen inbegriffen. 

Tipp: Bei Hybridautos wichtig zu beachten - lediglich Fahrzeuge mit einem maximalen CO2-Ausstoß von 50 Gramm pro Kilometer oder (bis Ende 2021) einer rein elektrische Mindestreichweite von 40 Kilometern unterliegen der Förderung.

Die Anforderungen an die rein elektrische Mindestreichweite bei Hybriden sollen in den folgenden Jahren weiter ansteigen. Ab 2022 werden dann nur noch Fahrzeuge mit einer Mindestreichweite von 60 Kilometern, und bis 2025 sogar 80 Kilometern, bezuschusst.

Die Umweltprämie beim Neukauf

Der „Umweltbonus“ bei Elektrofahrzeugen setzt sich aus einem jeweiligen Anteil seitens des Bundes und des Herstellers zusammen. Für Zulassungen nach dem 03.06.2020 fällt der Bundesanteil, als sogenannte „Innovationsprämie“, doppelt so hoch wie ursprünglich aus. Der Herstelleranteil bleibt weiterhin gleich. Die Innovationsprämie wurde nach anfänglicher Befristung zunächst bis Ende 2025 verlängert.

Die Förderung Ihres E-Autos oder Hybriden können Sie über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) beantragen.

Fahrzeugtyp Netto-Listenpreis Basismodell Bundesanteil (verdoppelt) Herstelleranteil (netto) Gesamt (netto)
Elektroauto Bis 40.000 € 6.000 € 3.000 € 9.000 €
Elektroauto über 40.000 bis 65.000 € 5.000 € 2.500 € 7.500 €
Plug-in-Hybrid Bis 40.000 € 4.500 € 2.250 € 6.750 €
Plug-in-Hybrid über 40.000 bis 65.000 € 3.750 € 1.875 € 5.625 €

Quelle: BAFA.

Förderung von Gebrauchtfahrzeugen

Neben dem Kauf von Neufahrzeugen, wird auch der Kauf von gebrauchten E-Autos und Hybridfahrzeugen bezuschusst. Die Höhe der Fördermittel bei der Zulassung eines Gebrauchtwagens (Zweitzulassung) beläuft sich hierbei auf die Fördersätze für den Kauf bzw. des Leasings eines Neufahrzeugs mit einem Nettolistenpreis von über 40.000 bis 65.000 Euro.

Jedoch muss das entsprechende Gebrauchtfahrzeug vorab einige Voraussetzungen erfüllen:

  • Erstzulassung nach dem 4.11.2019*
  • nicht länger als 12 Monateerstzugelassen
  • Kilometerstand von höchstens 15.000 Kilometern
  • noch keine Förderung stattgefunden bzw. noch keine Förderung beantragt
  • mindestens seit 6 Monaten auf die Antragstellerin bzw. den Antragsteller zugelassen
*(erfolgt die Zweitzulassung nach dem 3.6.2020, wird das Fahrzeug auch mit dem doppelten Bundesanteil, der „Innovationsprämie“, bezuschusst)

Die Umweltprämie beim Leasing

Auch für Leasingfahrzeugen können Fördermittel beantragt werden. Die Höhe der Fördermittel ist hierbei abhängig von der Dauer des entsprechenden Leasingvertrages.

Fahrzeugtyp

Netto-Listenpreis Basismodell

Leasing-Laufzeit

Kaufprämie (netto)

Elektroauto

bis 40.000 €

6-11 Monate

2.250,00 €

Elektroauto

bis 40.000 €

12-23 Monate

4.500,00 €

Elektroauto

über 40.000 bis 65.000 €

6-11 Monate

1.875,00 €

Elektroauto

über 40.000 bis 65.000 €

12-23 Monate

3.750,00 €

Plug-in-Hybrid

bis 40.000 €

6-11 Monate

1.687,50 €

Plug-in-Hybrid

bis 40.000 €

12-23 Monate

3.375,00 €

Plug-in-Hybrid

über 40.000 bis 65.000 €

6-11 Monate

1.406,25 €

Plug-in-Hybrid

über 40.000 bis 65.000 €

12-23 Monate

2.809,50 €

Quelle: BAFA.

Aber was gilt im Vergleich zu herkömmlichen PKW bei der Kfz-Versicherung? Antworten auf die beiden zentralen Fragen:

Werden E-Autos und Hybridwagen anders versichert als normale Pkw?

Nein. Die Versicherer behandeln E-Autos in der Regel ähnlich wie konventionelle Fahrzeuge. Bemessungsgrundlage für die Beiträge sind auch hier unter anderem die Typ- und Regionalklassen – und nicht der Art des Antriebs. Die Kosten sind daher für die Haftpflichtversicherung vergleichbar. Beim Teil- oder Vollkasko-Schutz bieten einige Versicherer allerdings spezielle Deckungserweiterungen an. Daher schneidet das E-Auto in der Kaskoversicherung etwas teurer ab als ein vergleichbarer Benziner. Auch aufgrund des eher hohen Anschaffungspreises ist Kaskoschutz allerdings ratsam. Ein richtiger Vergleich und gute Beratung sind empfehlenswert.

Tipp: Ein richtiger Vergleich und gute Beratung sind empfehlenswert!

Welche Besonderheiten sind beim Kasko-Schutz zu beachten?

Schäden an der wieder aufladbaren Batterie (Akku) sollten mitversichert werden. Mögliche Über- und Entladeschäden wären dadurch eingeschlossen. Bei einigen Versicherern ist dies als zusätzlicher Vertragsbaustein möglich. Auch sollte der Fahrer eines E-Autos prüfen, ob die Versicherung mögliche Abschleppkosten im Rahmen eines Schutzbriefes übernimmt. Diese sind beim E-Auto oft höher. Hintergrund: Bleibt ein E-Auto liegen, muss es mit angehobener Antriebsachse (meist die Vorderachse) abgeschleppt werden, da diese technisch bedingt auf keinen Fall mit der Straße in Berührung kommen darf. Daher lädt beispielsweise die Pannenhilfe E-Autos oft auch direkt auf einen Hänger oder LKW, was aufwändiger ist.

 


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