Finanzierung der Zahnarztpraxis: Finanzlösungen, Laufzeiten und Praxistipps
Wer als Zahnärztin oder Zahnarzt mit dem Gedanken einer Praxisgründung spielt, muss sich zwangsläufig auch mit der Finanzierung der Zahnarztpraxis auseinandersetzen. Schließlich ist die Existenzgründung mit hohen Kosten und Investitionen verbunden, die eine präzise und vorausschauende Planung verlangen. Unser Beitrag zeigt auf, was es dabei zu beachten gilt und welche Möglichkeiten für eine erfolgreiche Praxisfinanzierung Zahnärztinnen und Zahnärzten konkret offenstehen.
Ob Praxisübernahme oder Neugründung, in den allermeisten Fällen ist klar: Ohne Praxisfinanzierung keine Zahnarztpraxis. Denn wer kann schon die hohen Kosten, die umfangreichen Investitionen und die zahlreichen Anschaffungen, die eine eigene Praxis mit sich bringt, aus eigener Kraft stemmen?
Doch das Thema Praxisfinanzierung wirft viele Fragen auf:
- Wo bekomme ich einen passenden Geschäftskredit zu möglichst günstigen Konditionen?
- Welche Kreditvarianten gibt es überhaupt und welche davon ist die richtige für mich?
- Sind Leasing und Mietkauf von Ausstattung und Geräten sinnvolle Alternativen zu darlehensbasierten Formen der Finanzierung?
Unser Artikel klärt diese Fragen und gibt Ihnen einen klaren Überblick über die wichtigsten Aspekte bei der Finanzierung einer Zahnarztpraxis – von der Vorbereitung über verschiedene Finanzierungskonzepte bis hin zur konkreten Finanzierungsanfrage bei der Bank.
Inhalt
- Welche Möglichkeiten haben Zahnärzte, eine Praxis zu finanzieren?
- Die Vorbereitung der Praxisfinanzierung
- Die Absicherung der Praxisfinanzierung
- FAQ – Häufige Fragen zur Praxisfinanzierung als Zahnarzt
1. Welche Möglichkeiten haben Zahnärzte, eine Praxis zu finanzieren?
Zahnärztinnen und Zahnärzte haben verschiedene Möglichkeiten, die Finanzierung einer eigenen Praxis zu realisieren. Dabei kann die Praxisfinanzierung durch öffentliche oder private Geldgeber erfolgen – oder durch eine Kombination von beiden. Neben klassischen Krediten von Geschäftsbanken stehen Fördermittel von öffentlichen Institutionen sowie weitere Kreditvarianten wie Darlehen aus dem privaten Umfeld zur Verfügung.
PRAXISFINANZIERUNG: WER KOMMT ALS GELDGEBER INFRAGE?
Beispiele für öffentliche Geldgeber:
- Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)
- Landesförderbanken (z. B. die L-Bank in Baden-Württemberg oder die IBB in Berlin)
- EU-Fördermittel (in bestimmten Fördergebieten)
Beispiele für private Geldgeber:
- Bankdarlehen von Geschäftsbanken
- Darlehen von Familie oder Bekannten
- Eigenkapital (z. B. aus Rücklagen oder der Refinanzierung von Versicherungen)
1.1 Praxisfinanzierung: Welche Formen eines Darlehens gibt es?
Zahnärztinnen und Zahnärzte, die eine Praxis finanzieren möchten, können zwischen verschiedenen gängigen Kreditvarianten wählen: dem Annuitätendarlehen, dem linearen Tilgungsdarlehen und dem endfälligen Darlehen. Die einzelnen Darlehensformen sind sowohl bei privaten Bankinstituten als auch bei öffentlichen Kreditgebern wie den Landesförderinstituten und Landesbanken der einzelnen Bundesländer erhältlich und zeichnen sich durch unterschiedliche Vor- und Nachteile aus.
- DAS ANNUITÄTENDARLEHEN
Das Annuitätendarlehen dürfte vielen bereits aus dem privaten Bereich, z. B. von der Finanzierung des Eigenheims, bekannt sein. Auch bei der Praxisfinanzierung einer Zahnarztpraxis ist diese Kreditvariante eine häufig genutzte Möglichkeit.
Bei der Rückzahlung des Darlehens an die Bank bleiben die monatlichen Raten über die gesamte Laufzeit konstant. Lediglich der Anteil von Zins und Tilgung innerhalb der Rate ändert sich fortlaufend: Zu Beginn ist der Zinsanteil höher, während der Tilgungsanteil im Laufe der Zeit zunimmt.
Durch diese Struktur gewährleistet das Annuitätendarlehen eine gleichmäßige finanzielle Belastung und ermöglicht so eine relativ klare und nachvollziehbare Planung.
- DAS LINEARE TILGUNGSDARLEHEN
Das lineare Tilgungsdarlehen, umgangssprachlich auch Abzahlungsdarlehen genannt, bietet eine gleichbleibende Tilgung während der gesamten Laufzeit. Das bedeutet, dass mit jeder Zahlung ein fester Betrag zur Rückführung des Darlehens geleistet wird. Gleichzeitig sinkt der Zinsanteil von Zahlung zu Zahlung, da sich die Restschuld kontinuierlich verringert. Die monatliche Gesamtrate zur Abzahlung des Kredits nimmt also mit der Zeit ab.
Im Kontext der Finanzierung einer Zahnarztpraxis bedeutet ein lineares Tilgungsdarlehen folglich eine höhere anfängliche finanzielle Belastung in den ersten Jahren nach der Praxisgründung. Langfristig betrachtet führen die kontinuierlich sinkenden Gesamtkosten des Darlehens jedoch zu einem stetigen Anstieg der verfügbaren Liquidität.
- DAS ENDFÄLLIGE DARLEHEN
Diese Form der Praxisfinanzierung zeichnet sich dadurch aus, dass während der eigentlichen Laufzeit des Darlehens eine Tilgungsaussetzung besteht. Das bedeutet, dass der Kreditnehmer in diesem Zeitraum ausschließlich die anfallenden Zinsen zahlt, während die eigentliche Rückzahlung des gesamten Darlehensbetrages erst am Ende der Laufzeit in einer Gesamtsumme erfolgt.
Zur Absicherung der Rückzahlung wird beim endfälligen Darlehen in der Regel ein Sparplan oder eine Lebensversicherung eingesetzt. Diese werden parallel aufgebaut und in den meisten Fällen an die Bank abgetreten. Auf diese Weise wird sichergestellt, dass der benötigte Betrag zum Fälligkeitstermin vollständig aus den angesparten Mitteln bereitsteht.
Das endfällige Darlehen bietet Zahnärztinnen und Zahnärzten bei der Praxisgründung steuerliche Vorteile, eine vergleichsweise geringe monatliche Belastung und einen komfortablen Liquiditätsspielraum, da während der Laufzeit mehr Mittel für außerplanmäßige Ausgaben zur Verfügung stehen. Allerdings erfordert diese Finanzierungsform eine besonders sorgfältige Planung, damit die Rückzahlung am Ende der Laufzeit termingerecht und planungssicher erfolgen kann.
Wichtig: Welches Darlehen für eine Praxisgründung am besten geeignet ist und ob eine Kombination verschiedener Möglichkeiten sinnvoll sein kann, lässt sich nicht pauschal beantworten und sollte immer individuell geklärt werden!
LAUFZEIT DER PRAXISFINANZIERUNG
Die Laufzeit eines Darlehens ist ein häufig unterschätztes Thema bei der Finanzierung einer Zahnarztpraxis. Dabei hat sie direkten Einfluss auf die monatliche Tilgung sowie die anfallenden Zinsen und spielt somit eine zentrale Rolle in der Finanzierungsplanung.
- Eine kurze Laufzeit führt zwar zu einer schnelleren Rückzahlung des Kredits, erhöht aber die monatliche Belastung.
- Umgekehrt senkt eine lange Laufzeit die monatlichen Raten, kann aber insgesamt zu höheren Zinskosten führen.
Zahnärztinnen und Zahnärzte sollten daher darauf achten, eine Laufzeit zu wählen, die ihrer individuellen finanziellen Situation und ihren langfristigen Zielen entspricht. Eine durchdachte Planung stellt sicher, dass die Praxisfinanzierung während der gesamten Rückzahlungsphase tragfähig bleibt und gleichzeitig genügend Spielraum für weitere Investitionen in die Zahnarztpraxis bietet.
1.2 Investitionskostendarlehen und Betriebsmitteldarlehen
Je nach Verwendungszweck werden bei der Finanzierung einer Zahnarztpraxis grundsätzlich zwei verschiedene Arten von Darlehen unterschieden: Investitionskostendarlehen und Betriebsmitteldarlehen. Beide erfüllen unterschiedliche finanzielle Anforderungen und sind zentrale Bausteine einer erfolgreichen Praxisfinanzierung.
- Investitionskostendarlehen: Dieses Darlehen wird für notwendige Investitionen wie den Kauf der Zahnarztpraxis, größere Umbaumaßnahmen oder die Anschaffung der erforderlichen Geräte und sonstiger Ausstattung verwendet. Ein Investitionskostendarlehen zeichnet sich durch vergleichsweise niedrige Zinsen und feste Laufzeiten aus, was es insbesondere für planbare Großprojekte attraktiv macht.
- Betriebsmitteldarlehen: Im Gegensatz dazu ist ein Betriebsmitteldarlehen in erster Linie zur Deckung kurzfristiger Kosten wie Gehälter, Mieten oder Materialbeschaffung vorgesehen. In der Regel wird das Darlehen in Form eines Kontokorrentkredits in Anspruch genommen, der an das Praxiskonto gebunden ist. Trotz der vergleichsweise höheren Zinsen bietet das Betriebsmitteldarlehen durch seine Flexibilität eine wichtige Liquiditätsreserve, um auch unerwartete Ausgaben der Praxis zuverlässig abzufangen.
1.3 Praxisfinanzierung über Leasing und Mietkauf
Zur Praxisfinanzierung als Zahnärztin oder Zahnarzt gehört natürlich auch die Anschaffung moderner Ausstattung und Geräte. Hierfür stehen neben den klassischen Investitionen über Darlehen auch alternative Möglichkeiten wie Leasing und Mietkauf zur Verfügung.
- Leasing: Beim Leasing bleibt die Ausstattung zunächst Eigentum des Leasinggebers, bei dem es sich häufig um den Hersteller oder einen Finanzierungsdienstleister handelt. Die Zahnarztpraxis zahlt für die Nutzung einen monatlichen Betrag. Nach Ablauf des Leasingvertrages können die Geräte entweder gegen eine Ablösesumme erworben oder durch neue ersetzt werden, was die fortlaufende Modernisierung der Praxis erleichtert.
- Mietkauf: Der Mietkauf ist eine weitere Option, bei der die Ausstattung ebenfalls über monatliche Raten finanziert wird. Im Gegensatz zum Leasing geht bei dieser Variante das Eigentum nach Ablauf der Mietzeit automatisch auf die Zahnarztpraxis über.
Beide Möglichkeiten bieten Zahnärztinnen und Zahnärzten sinnvolle Optionen, um die hohen Kosten für die Einrichtung und Modernisierung der Praxis besser bewältigen zu können.
ERFOLGSFAKTOR FINANZIERUNGSBERATUNG
Ob Praxisübernahme oder Neugründung – eine fundierte Planung ist der Schlüssel zu einer erfolgreichen Finanzierung der Zahnarztpraxis. So lassen sich die Kosten der Existenzgründung sowie die damit verbundenen Investitionen und Anschaffungen optimal steuern und finanzielle Risiken vermeiden.
Um diesen Prozess sicher und effektiv zu gestalten, ist professionelle Unterstützung unerlässlich. Wie wichtig das ist, erläutert unser erfahrener Finanz- und Gründungsberater Michael Beil:
„Bei der Konzeption der Praxisfinanzierung sollten sich Zahnärzte am besten von erfahrenen Experten unterstützen lassen. ZSH ist hierfür der richtige Ansprechpartner. Denn wir sind auf die zahnärztliche Existenzgründung spezialisiert und wissen genau, wie sich Investitionen und Kosten optimal planen lassen. So finden wir für Sie die bestmögliche Finanzierungslösung und maßgeschneiderte Kredite für Ihr Gründungsvorhaben. Dabei stehen wir Ihnen auch für das gesamte Finanzierungskonzept der Zahnarztpraxis zur Seite und helfen Ihnen bei der Zusammenstellung aller notwendigen Unterlagen für den Businessplan.“ – Michael Beil
2. Die Vorbereitung der Praxisfinanzierung
Entscheidend für die erfolgreiche Finanzierung einer Zahnarztpraxis ist eine sorgfältige Vorbereitung. Diese sollte lange vor dem Bankgespräch mit der Hausbank oder einer Bürgschaftsbank beginnen und alle relevanten Aspekte der geplanten Praxisgründung berücksichtigen.
Zu den Unterlagen, die vollständig vorliegen sollten, gehören ein detaillierter Businessplan sowie eine schlüssige Standortanalyse und Liquiditätsplanung. Im Falle einer Übernahme sind darüber hinaus eine fundierte Praxisbewertung und Angaben zum Abgeber der Praxis erforderlich.
Je besser die Unterlagen und das Finanzierungskonzept vorbereitet sind, desto größer sind die Chancen, dass die Bank das Darlehen bewilligt und attraktive Konditionen anbietet.
Tipp: Unser Expertenbeitrag auf YouTube erklärt kompakt und verständlich das Wichtigste zur Praxisfinanzierung als Zahnärztin oder Zahnarzt:
2.1 Auswirkungen des Ratings auf die Praxisfinanzierung
Der Begriff Rating bedeutet so viel wie Bewertung oder Einschätzung und bezeichnet die Methode, mit der Banken die Kreditwürdigkeit eines potenziellen Kreditnehmers beurteilen. Es geht also darum, die Bonität des Kunden zu ermitteln. Im Falle der Finanzierung einer Zahnarztpraxis wird die Kreditwürdigkeit des Zahnarztes bewertet; das Rating hat somit direkten Einfluss auf die Konditionen und Zinsen der Kredite, die ihm die Bank letztendlich anbietet.
Hierzu ein Beispiel: Zwei Zahnärzte planen jeweils den Kauf einer Praxis. Beide Praxen sind gleich teuer, haben eine ähnliche Ausstattung und erzielen vergleichbare Umsätze. Dennoch fallen die Konditionen der Praxisfinanzierung für beide Zahnärzte unterschiedlich aus. Warum? Der erste Zahnarzt nutzt privat häufig seinen Dispokredit und hat zudem mehrere Privatkredite laufen, während der zweite Zahnarzt sparsam war und ein finanzielles Polster aufgebaut hat. Diese Unterschiede schlagen sich im Rating nieder und führen dazu, dass die Bank für die Finanzierung der Praxisübernahme unterschiedlich hohe Kreditzinsen anbietet. Die Kosten der Praxisfinanzierung hängen also auch vom individuellen Rating ab.
2.2 Die Bestandteile der Kreditanfrage
Vor der Finanzierungsanfrage für ein Darlehen sollten sich Zahnärztinnen und Zahnärzte über die wichtigsten Faktoren im Klaren sein, die bei der Praxisfinanzierung einer Zahnarztpraxis eine Rolle spielen:
- Höhe des benötigten Darlehens
- Laufzeit und Rückzahlungsmodalitäten
- Optionen für Tilgung, Tilgungsaussetzung und Sondertilgung
- Erforderliche Sicherheiten und Nachweise
- Bedeutung von Sollzins, Effektivzins und Zinsbindung
- Zusätzliche Gebühren und Nebenkosten
- Bereitstellungsfreie Zeit und Kosten der Bereitstellung
Für einen erfolgreichen Antrag muss gerade über die konkrete Finanzierungssumme und die genauen Zeitpunkte, zu denen die Mittel benötigt werden, Klarheit herrschen. Denn ungenaue Aussagen wie „420.000 Euro, irgendwann in der zweiten Jahreshälfte“ reichen der Bank nicht aus. Die Finanzierung einer Zahnarztpraxis erfordert daher unbedingt eine sorgfältige Investitions- und Liquiditätsplanung.
INVESTITIONS- UND LIQUIDITÄTSPLANUNG
- INVESTITIONSPLANUNG
Die Investitionsplanung ist die wichtigste Grundlage für die Bemessung der Höhe des Darlehens, das bei der Bank beantragt wird. Hierbei werden die Kosten für die Neugründung oder Praxisübernahme einschließlich aller notwendigen Investitionen in Ausstattung und Umbauten erfasst und festgelegt, wann genau die Mittel zur Verfügung stehen müssen.
- LIQUIDITÄTSPLANUNG
Die Liquiditätsplanung dient dazu, den zusätzlichen Kreditbedarf für die ersten Monate nach der Existenzgründung zu ermitteln. In der praktischen Umsetzung kommt hierfür insbesondere der Kontokorrent zum Einsatz – ein spezieller Kredit, der zur Deckung der laufenden Kosten eingesetzt wird. Diese flexible Kreditvariante hilft Zahnärztinnen und Zahnärzten, finanzielle Engpässe in der Startphase der neuen Praxis zu vermeiden.
Wichtig: Für unvorhergesehene Ausgaben sollte dabei immer ein entsprechender finanzieller Puffer eingeplant werden!
PRAXISMIETVERTRÄGE
Neben den offensichtlichen Aspekten wie Darlehenshöhe, Laufzeit und Zinsen gibt es bei der Finanzierung einer Zahnarztpraxis auch Punkte, die Zahnärztinnen und Zahnärzte häufig außer Acht lassen – z. B. die Mietbürgschaft. Vermieter von Praxisräumen verlangen häufig eine Kaution in Höhe von drei Monatsmieten, was je nach Praxisgröße schnell 6.000 bis 12.000 Euro ausmachen kann.
Um die Kaution aufzubringen, gibt es zwei Möglichkeiten: Entweder wird der Betrag auf ein Sparkonto eingezahlt, was allerdings verfügbares Kapital voraussetzt. Oder es wird eine Mietbürgschaft mit der finanzierenden Bank vereinbart, wofür man eine Bürgschaftsurkunde erhält. Diese Variante hat den Vorteil, dass kein Kapital gebunden wird. Stattdessen fallen nur geringe jährliche Gebühren an die Bank an.
3. Die Absicherung der Praxisfinanzierung
Bei der Finanzierung einer Zahnarztpraxis spielen Sicherheiten eine große Rolle – sowohl für die Banken als auch für die Familien der Zahnärztinnen und Zahnärzte. Zur Absicherung der Praxisfinanzierung können Zahnärzte diese gängigen Sicherheiten stellen: Abtretung von Ansprüchen aus einer Kapital- oder Risikolebensversicherung zur Absicherung im Todesfall, Abtretung von Honorarforderungen sowie Sicherungsübereignung der Praxiseinrichtung.
TODESFALLABSICHERUNG
Der Todesfall wird bei der Finanzierung einer Praxis in der Regel durch die Abtretung einer Risikolebensversicherung abgesichert. Während der Laufzeit des Darlehens leistet die Zahnärztin oder der Zahnarzt die Versicherungsbeiträge, deren Höhe sich u. a. nach der Versicherungssumme richtet.
Im Todesfall übernimmt die Versicherung die gesamte Restschuld des Kredits. Damit bleibt die Familie vor finanziellen Forderungen geschützt und die Bank erhält in jedem Fall ihre Rückzahlung.
ABTRETUNG VON HONORARFORDERUNGEN
Honorarforderungen gegenüber Patienten, Krankenkassen oder einer Kassenzahnärztlichen Vereinigung (KZV) können durch Abtretung an die Hausbank ebenfalls als Sicherheit für die Praxisgründung genutzt werden. Sollte die Praxis in finanzielle Schwierigkeiten geraten und aufgrund von Umsatzeinbrüchen die Kreditraten nicht mehr zahlen können, hat die Bank die Möglichkeit, den Kredit zu kündigen und auf diese Sicherheiten zurückzugreifen. Lässt sich dann mit der finanzierenden Bank keine Einigung erzielen, droht im schlimmsten Fall die Insolvenz.
Die Abtretung von Honorarforderungen ist jedoch nur bedingt wirksam. Denn der Bundesgerichtshof hat in diesem Zusammenhang in der Vergangenheit den Versorgungsauftrag der Zahnarztpraxis gegenüber den Patientinnen und Patienten in den Vordergrund gestellt: Zumindest ein Teil der Einnahmen muss daher weiterhin der Praxis zufließen, um die weitere Versorgung sicherzustellen.
SICHERUNGSÜBEREIGNUNG DER PRAXISAUSSTATTUNG
Bei der Sicherungsübereignung der Praxiseinrichtung werden die Geräte und das Praxismobiliar im Insolvenzfall zur Begleichung der offenen Verbindlichkeiten an die Bank übertragen. Sollte die Übernahme oder Neugründung scheitern, fließt auch der Erlös aus einem eventuellen Verkauf der Praxis an die Bank.
Die Sicherungsübereignung gilt nur bis zur vollständigen Rückzahlung des Darlehens. Es sollte daher unbedingt darauf geachtet werden, dass die Rückübereignung der Ausstattung danach ordnungsgemäß erfolgt.
Eigenkapital als Teil der Sicherheiten bei der Praxisfinanzierung für Zahnärzte
Gelegentlich wird der Einsatz von Eigenkapital zur Finanzierung einer Zahnarztpraxis empfohlen, vermeintlich um der Bank zu zeigen, dass die gründungswilligen Zahnärztinnen und Zahnärzte bereit sind, in die eigene Existenzgründung zu investieren. Tatsächlich ist davon in den meisten Fällen jedoch abzuraten. Denn mit einem schlüssigen Businessplan und einem überzeugenden Praxiskonzept ist eine vollständige Fremdfinanzierung der Zahnarztpraxis problemlos möglich – also allein durch Kredite von Bürgschaftsbanken und Fördermittel öffentlicher Institutionen.
Ein wesentlicher Punkt dabei: Gewerbliche Schulden werden steuerlich ganz anders behandelt als private Verbindlichkeiten. Während private Schulden keinerlei steuerliche Vorteile bieten, können gewerbliche Finanzierungskosten für eine Praxisübernahme oder Neugründung als Betriebsausgaben von der Steuer abgesetzt werden. Unsere Empfehlung an Zahnärztinnen und Zahnärzte lautet daher in der Regel, bei der Praxisfinanzierung kein Eigenkapital für Darlehen oder private Bürgschaften einzusetzen.
4. FAQ – Häufige Fragen zur Praxisfinanzierung als Zahnarzt
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Was kostet die Neugründung einer Zahnarztpraxis?
Die Kosten für die Gründung einer zahnärztlichen Praxis hängen von vielen verschiedenen Faktoren ab und lassen sich daher nur schwer pauschalisieren. Grundsätzlich ist es jedoch günstiger, eine bestehende Zahnarztpraxis zu kaufen als eine Neugründung anzugehen. Denn für eine Praxisübernahme müssen Zahnärztinnen und Zahnärzte mit Kosten von über 400.000 Euro rechnen, während für eine Neugründung durchschnittlich über 550.000 Euro investiert werden müssen.1
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Kann man die Praxisfinanzierung von der Steuer absetzen?
Einen Teil der Kosten, die durch die Praxisfinanzierung entstehen, können Zahnärzte von der Steuer absetzen. Insbesondere die Finanzierung einer Zahnarztpraxis ohne Eigenkapital kann aus Steuergründen sinnvoll sein, da in diesem Fall die für die Darlehen zu zahlenden Zinsen steuerlich absetzbar sind – anders als bei privatem Eigentum, bei dem die Zinsen für die Finanzierung nicht steuerlich geltend gemacht werden können. Darüber hinaus können Zahnärztinnen und Zahnärzte im Rahmen der Praxisfinanzierung auch Investitionen in medizinische Geräte sowie Leasingraten für die Ausstattung steuerlich absetzen.
Tipp: Weitere Informationen zu Steuern in der Zahnarztpraxis und bei der Praxisgründung finden Sie in unserem Blogbeitrag zum Thema Steuern für Zahnärzte.
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Welche Förderprogramme gibt es für Zahnärzte zur Praxisfinanzierung?
Unabhängig davon, ob die Praxisgründung in Form einer Neugründung oder einer Übernahme erfolgen soll, stehen Zahnärztinnen und Zahnärzte verschiedene Förderprogramme zur Finanzierung der Praxis zur Verfügung, wie z. B. folgende Fördermittel der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau)2:
- ERP-Gründerkredit mit einem Startgeld von bis zu 125.000 Euro für die Existenzgründung
- ERP-Förderkredit für kleine und mittelständische Unternehmen (KMU)
Zahnärztinnen und Zahnärzte, die eine Praxisfinanzierung benötigen, können neben den bundesweiten Angeboten der KfW auch auf die Förderprogramme der Landesförderinstitute, der EU und der Kommunen zurückgreifen. Nachfolgend sind die einzelnen Landesförderbanken aufgeführt, die in den jeweiligen Bundesländern zinsgünstige Darlehen zur Existenzgründung und weitere Fördermaßnahmen anbieten:
- Baden-Württemberg: L-Bank – Landeskreditbank Baden-Württemberg – Förderbank
- Bayern: LfA Förderbank Bayern
- Berlin: Investitionsbank Berlin (IBB)
- Brandenburg: Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB)
- Bremen: Bremer Aufbau-Bank GmbH (BAB)
- Hamburg: Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB)
- Hessen: Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank)
- Mecklenburg-Vorpommern: Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern
- Niedersachsen: NBank – Investitions- und Förderbank Niedersachsen
- Nordrhein-Westfalen: NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen
- Rheinland-Pfalz: Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB)
- Saarland: Saarländische Investitionskreditbank (SIKB)
- Sachsen: Sächsische Aufbaubank – Förderbank (SAB)
- Sachsen-Anhalt: Investitionsbank Sachsen-Anhalt (IB)
- Schleswig-Holstein: Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH)
- Thüringen: Thüringer Aufbaubank (TAB)
QUELLEN
1 BZÄK | Statistisches Jahrbuch 23/24
2 KfW | Inlandsförderung
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