Finanzierung Zahnarztpraxis: Finanzierungsformen, Laufzeiten und Tipps
Jeder Zahnarzt, der eine Zahnarztpraxis übernehmen oder neu gründen möchte, muss sich damit auseinandersetzen, wie er dieses Vorhaben finanziert. Wir geben Ihnen in diesem Beitrag einen Überblick über das Thema Praxisfinanzierung.
In diesem Beitrag erwarten Sie die folgenden Themen:
- Die Vorbereitung der Praxisfinanzierung
- Auswirkungen des Ratings auf die Praxisfinanzierung
- Die Bestandteile der Kreditanfrage
- Die Darlehensformen kurz erklärt
- Die Absicherung Ihrer Praxisfinanzierung (Sicherheiten)
Die Vorbereitung der Praxisfinanzierung
Bei der Praxisfinanzierung durch Banken ist vor allen Dingen Folgendes wichtig: eine sehr gute Vorbereitung! Diese Vorbereitung sollte lange vor dem Bankgespräch stattfinden. Das können Sie entweder selbst machen oder zusammen mit Ihrem Finanzberater. Am Ende sollten alle Unterlagen des Praxisprojektes vollständig vorliegen. Diese sollten abschließend nochmals geprüft und gecheckt werden: Überprüfen Sie die Standortanalyse, die Praxisbewertung, Angaben des Abgebers. Machen Sie außerdem eine Liquiditätsplanung.
Warum ist das alles wichtig?
Es hilft Ihnen, sich noch mal mit Ihrem Praxisprojekt auseinanderzusetzen. Denn am Ende müssen Sie eine Bank von Ihrem Praxisprojekt überzeugen, sodass diese Ihnen letztlich ein Darlehen hierfür gibt. Und hier gilt: Je besser Ihre Vorbereitung und die Unterlagen sind, die Sie im Vorfeld erarbeitet haben, desto höher die Wahrscheinlichkeit, dass Sie eine Zusage und gute Konditionen erhalten.
Auswirkungen des Ratings auf die Praxisfinanzierung
Das bringt uns gleich zum nächsten Punkt: Rating. Das Rating bestimmt die Bonität des Kunden und hat damit Auswirkungen auf die Konditionen, sprich den Zinssatz. Hierzu ein Beispiel: Zwei Zahnärzte möchten jeweils eine Praxis kaufen. Der eine rechts, der andere links. Beide Praxen sind gleich teuer, ähnlich ausgestattet und erwirtschaften annähernd den gleichen Umsatz. Der eine Zahnarzt nutzt häufig seinen Dispo für sein privates Konto und hat außerdem noch diverse laufende Privatkredite. Der andere Zahnarzt ist sparsam und hat in der Vergangenheit Guthaben angespart. Beide Zahnärzte erhalten später nicht den gleichen Zins, da die vorher genannten Informationen in das Rating einfließen.
Die Bestandteile der Kreditanfrage
Vor dem Bankgespräch ist es wichtig, dass folgende Punkte geklärt werden: die konkrete Finanzierungssumme und der jeweils genaue Zeitpunkt zu dem Beträge benötigt werden. Mit Aussagen wie „Ich glaube, ich brauche etwa 380.000 € irgendwann in der zweiten Jahreshälfte“ kann keine Kreditanfrage gestellt werden. Um die genaue Finanzierungssumme und auch die Zeitpunkte festzustellen, ist es notwendig eine Investitions- und Liquiditätsplanung zu machen.
Investitions- und Liquiditätsplanung
Die Investitionsplanung gibt Aufschluss darüber, wie hoch der Kaufpreis der Praxis bei Neugründung oder Übernahme ist und zu welchem Zeitpunkt Sie ihn bezahlen müssen. Hieraus ergibt sich wiederum die konkrete Darlehenshöhe, die Sie bei der Bank anfragen.
Mittels Liquiditätsplanung muss der benötigte Kontokorrent berechnet werden. Auch hier kann man keine Pauschalen zugrunde legen, sondern er muss je nach Praxis individuell berechnet werden. Um auf Nummer sicher zu gehen, sollten Sie hierbei immer ein bisschen Luft oder Reserven einplanen. Am Ende ermitteln Sie auch hier eine konkrete Summe sowie einen Zeitpunkt X, die bzw. den Sie ebenfalls bei der Bank anfragen.
Praxismietverträge
Was viele Existenzgründer vergessen, ist die Mietbürgschaft. Bei gemieteten Praxisräumen verlangt der Vermieter in der Regel eine Mietbürgschaft. Typischerweise beläuft sie sich auf drei Monatsmieten. Das können je nach Praxisgröße zwischen 6.000 € bis 12.000 € sein, die Sie beim Vermieter hinterlegen müssen. Hier stellt sich die Frage, wie Sie das Geld hinterlegen wollen. Hinterlegen Sie das Geld auf ein Sparkonto – das Geld hierfür müssen Sie jedoch haben – oder nutzen Sie eine Mietbürgschaft bei der finanzierenden Bank, die Ihnen eine Urkunde ausstellt? Bei einer Mietbürgschaft binden Sie kein Kapitel, zahlen aber dafür eine geringe jährliche Gebühr an die Bank.
Das sind die drei wichtigsten Themen, die Sie am besten mit Ihrem Berater im Vorfeld der Praxisfinanzierung klären und die dann Teil der Kreditanfrage werden.
Die Darlehensformen kurz erklärt
Nachdem wir mittels Investitions- und Liquiditätsplanung die Summen ermittelt haben, geht es nun um die Fragen, wie diese Summen finanziert werden bzw. welche Darlehensformen infrage kommen.
Es gibt drei gängige Darlehensformen: das Annuitätendarlehen, das lineare Tilgungsdarlehen und das endfällige Darlehen. Hinzu kommen Kredite von sogenannten öffentlichen Kreditgebern wie der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) oder den Landesbanken der einzelnen Bundesländer.
Das Annuitätendarlehen
Was ist ein Annuitätendarlehen? Das Annuitätendarlehen ist ein klassischer Kredit für Häuslebauer, die von der Miete ins Eigentum wechseln. Die Kreditbelastung für ein Annuitätendarlehen ist vergleichbar mit der monatlichen Miete. Wurden vorher etwa 1.000 € Miete gezahlt, sind es nun gleichbleibend 1.000 € Kreditrate, die aus Zins und Tilgung (Rückzahlung) besteht.
Das lineare Tilgungsdarlehen
Das lineare Tilgungsdarlehen ist die zweite Möglichkeit und eigentlich die klassische Art, wie sich Kinder untereinander Geld leihen. Max leiht Ben 10 € und Ben zahlt jeden Monat 1 € zurück, nach 10 Monaten hat Max dann sein Geld zurück. Übertragen auf das lineare Tilgungsdarlehen heißt das, dass die Darlehenssumme durch die Laufzeit geteilt wird, woraus sich die jährliche bzw. monatliche immer gleich hohe Rückzahlung ergibt. Die Zinsen werden auf die jeweilige Restschuld berechnet.
Das endfällige Darlehen
Das endfällige Darlehen zeichnet sich dadurch aus, dass Sie während der gesamten Darlehenslaufzeit nicht tilgen – Zinsen fallen jedoch an. Das Darlehen bleibt also immer gleich hoch. Die Rückzahlung erfolgt erst am Ende der Laufzeit. Während der Darlehenslaufzeit vereinbaren Sie aber einen Sparplan, mit dem die Tilgung angespart wird. In aller Regel wird dieser Sparplan an die Bank abgetreten und am Ende tilgen Sie alles in einer Summe.
Welches Darlehen für Ihre Praxisgründung infrage kommt oder ob eine Kombination sinnvoll ist, muss immer im Einzelfall geklärt werden.
Die Laufzeit Ihrer Praxisfinanzierung
Ein oft unterschätztes Thema ist die Kreditlaufzeit. Denn die Darlehenslaufzeit hat direkten Einfluss auf Ihre Liquidität. Bei unserem vorangegangenen Beispiel von Ben und Max bedeutet eine Reduzierung der Laufzeit auf 5 Monate eine doppelte so hohe Belastung. Übertragen auf Ihre Praxisfinanzierung bedeutet das letztlich, dass Sie sich mit der Laufzeit und der damit verbundenen Tilgung konkret auseinandersetzen müssen. Stellen Sie Ihre monatliche Belastung Ihrer vorhandenen Liquidität gegenüber, um festzustellen, was Sie sich leisten können.
Die Absicherung Ihrer Praxisfinanzierung (Sicherheiten)
Zur Absicherung Ihrer Praxisfinanzierung stellen Sie Ihrer Bank gewissen Sicherheiten. Zu den gängigen Sicherheiten zählen:
- Todelfallabsicherung
- Sicherungsübereignung
- Abtretung von Forderungen
Eine Todesfallabsicherung erfolgt häufig mittels einer Risikolebensversicherung. Für diese Versicherung zahlen Sie je nach Höhe einen entsprechenden Beitrag. Sollte Ihnen also während der Darlehenslaufzeit etwas zustoßen, wird das Darlehen durch die Risikolebensversicherung zurückgezahlt.
Sicherungsübereignung bedeutet, dass all Ihre Geräte und das Praxismobiliar im Falle einer Insolvenz an die Bank übertragen werden. Hierzu gehört auch der Verkaufserlös der Praxis. Die Sicherungsübereignung gilt nur so lange, bis das Darlehen zurückgezahlt wurde. Anschließend wird sie gelöscht oder sollte gelöscht werden.
Als Zahnarzt können Sie auch Forderungen, die Sie gegenüber Patienten, Krankenkassen oder einer Kassenzahnärtzlichen Vereinigung (KZV) haben, an die finanzierende Bank abtreten. Können Sie beispielsweise aufgrund von Umsatzeinbrüchen Ihre Kreditraten nicht mehr bezahlen, kündigt die Bank die Kredite und greift auf die Sicherheiten zurück. Im schlimmsten Fall fehlen Ihnen dann die Einnahmen. Können Sie sich mit der Bank nicht einigen, kann dies sogar zur Insolvenz führen. Allerdings sind diese Abtretungen nur bedingt wirksam. Der Bundesgerichtshof hat in diesen Fällen bereits entschieden, dass Ihnen zumindest so viel verbleiben muss, dass Sie Ihre Patienten weiter versorgen können. Hintergrund ist hier der Versorgungsauftrag, den Sie gegenüber Ihren Patienten erfüllen müssen.
Wir hoffen, dass wir Ihnen einen Überblick zum Thema Praxisfinanzierung geben konnten. Da jede Neugründung anders ist – und damit auch die dahinterstechende Finanzierung –, sollten Sie sich in jedem Fall individuell beraten lassen.
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INHALT:
- Der Businessplan: Was die Bank wissen will
- Erarbeiten Sie ein Praxiskonzept
- Standortanalyse
- Investitionsplanung
- Mindestumsatz-kalkulation
- uvm.