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Eine Zahnärztin erstellt einen Businessplan, um eine eigene Zahnarztpraxis zu eröffnen.

Zahnarztpraxis eröffnen – Voraussetzungen für den Erfolg

Viele Zahnärztinnen und Zahnärzte möchten sich im Laufe ihres Berufslebens selbstständig machen und eine eigene Zahnarztpraxis eröffnen. Um diesen Traum zu verwirklichen, müssen zahlreiche Voraussetzungen erfüllt, grundlegende Entscheidungen getroffen und Herausforderungen gemeistert werden. Unser Praxisratgeber beleuchtet alle wichtigen Aspekte, die es im Vorfeld zu beachten gilt, und skizziert anschaulich den gesamten Prozess bis zur Eröffnung der eigenen Praxis.

In der Zahnmedizin ist die Selbstständigkeit für viele Zahnärztinnen und Zahnärzte nach wie vor ein ebenso beliebter wie logischer Karriereschritt, der spannende Perspektiven bietet. Während die einen direkt nach dem Studium eine Niederlassung anstreben, entscheiden sich andere zunächst für eine mehr oder weniger lange Anstellung in einer Mehrbehandlerpraxis oder Zahnklinik, bevor sie eine eigene Zahnarztpraxis eröffnen. Die Voraussetzungen für eine Praxisgründung sind vielfältig. Entscheidende Details hängen jedoch davon ab, ob es sich um eine Praxisübernahme oder eine Neugründung handelt und ob die Gründung in Form einer Einzelpraxis oder als Beteiligung an einer Gemeinschaftspraxis geplant ist. Wir erklären, worauf es im Einzelnen ankommt.

 

Inhalt

  1. Was spricht dafür, eine Zahnarztpraxis zu übernehmen?
  2. Gründe für die komplette Neueröffnung einer Zahnarztpraxis
  3. Eigene Zahnarztpraxis eröffnen: Wie geht man vor?
  4. Fazit: So geht die erfolgreiche Neueröffnung einer Zahnarztpraxis

 

1. Was spricht dafür, eine Zahnarztpraxis zu übernehmen?

Die Neueröffnung einer Zahnarztpraxis im Sinne einer kompletten Neugründung bietet Zahnärztinnen und Zahnärzten von Anfang an volle Gestaltungsfreiheit und kann ein Erfolg versprechender Weg in die Selbständigkeit sein. Aber auch die Übernahme einer Zahnarztpraxis bietet viele Vorteile: Im besten Fall ist die Praxis bereits bekannt und gut geführt, sodass mit bekannten Gewinnen gerechnet werden kann. Zudem werden mit der Praxis in der Regel auch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie Patientinnen und Patienten übernommen.

WICHTIGE VORTEILE DER PRAXISÜBERNAHME IM ÜBERBLICK

  • Vorhandener Patientenstamm: Eine Praxis komplett neu zu gründen bedeutet, dass auch der Patientenstamm von Grund auf neu aufgebaut werden muss. Bei einer Praxisübernahme hingegen ist bereits ein fester Patientenstamm vorhanden. Dadurch kann bei der Praxisplanung mit bekannten Einnahmen gerechnet werden. Gleichzeitig sind der Aufwand und die Kosten für die Praxiswerbung deutlich geringer, da zunächst keine oder nur in geringem Umfang neue Patientinnen und Patienten akquiriert werden müssen.
  • Verlässliche Kennzahlen: Bei einer Praxisübernahme liegen in der Regel liegen aussagekräftige Zahlen aus der BWA über Einnahmen, Kosten und Gewinn der Praxis vor, die bei der Praxiswertermittlung helfen und die Planung der Niederlassung erleichtern.
  • Personalübernahme: In den meisten Fällen wird mit der Praxis auch das Personal übernommen. Dies ist nicht nur wegen des herrschenden Fachkräftemangels ein großer Vorteil. Denn gerade langjährig in der Praxis tätige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind als vertraute Gesichter wichtig für die Patientenbindung und können dazu beitragen, die Patientenabwanderung, die mit jeder Übernahme in gewissem Umfang einhergeht, möglichst gering zu halten.
  • Erfahrungswerte zum Standort: Im Falle einer Übernahme liegen objektive Erfahrungswerte dazu vor, inwieweit sich der Standort der Praxis bisher bewährt hat. Dies erleichtert die Beurteilung, ob die Voraussetzungen für eine erfolgreiche Neueröffnung der Zahnarztpraxis tatsächlich gegeben sind.
  • Klarheit bei Miet- und Eigentumsfragen: Miet- und Eigentumsfragen rund um das Gebäude und die Praxisräume sind in der Regel langfristig geklärt. Zudem ist die Nachbarschaft für den Praxisbetrieb sensibilisiert, so dass hier keine unvorhergesehenen Probleme auftreten.

Wer eine eigene Zahnarztpraxis eröffnen möchte, für den kann der Weg des Praxiskaufs daher eine sehr sinnvolle Entscheidung sein. Es gibt jedoch auch Nachteile, die berücksichtigt werden müssen, insbesondere im Hinblick auf Aspekte, die der Abgeber möglicherweise verschweigt.

OFT ÜBERSEHENE NEGATIVE ASPEKTE DER PRAXISÜBERNAHME

  • Versteckte Kosten: Typische Beispiele sind zu hoch angesetzte Personalkosten oder ungewöhnlich häufig anfallende Reparaturen.
  • Personalkonflikte: Manchmal herrschen Spannungen und Konflikte im Team, die erst nach der Neueröffnung der Praxis zum Vorschein kommen und das Arbeitsklima belasten können.
  • Überhöhter Kaufpreis: Die Komplexität der Kaufpreisermittlung macht es für Laien schwer zu erkennen, ob der Verkäufer bewusst oder unbewusst einen viel zu hohen Kaufpreis für die Praxis verlangt.

 

2. Gründe für die komplette Neueröffnung einer Zahnarztpraxis

Wer eine Zahnarztpraxis eröffnen und dabei möglichst viel Gestaltungsfreiheit haben möchte, für den ist eine Neugründung zweifellos die beste Form der Niederlassung. Denn neu zu gründen heißt, alle wichtigen Aspekte selbst in die Hand nehmen zu können. Das reicht von der freien Wahl des Standorts über die Gestaltung und komplette Neueinrichtung der Praxisräume bis hin zur gezielten Ansprache bestimmter Patiententypen.

Gefühlt ist es dann von Beginn an wirklich die eigene Praxis – ganz ohne irgendwelche Altlasten oder Kompromisse bei der Umsetzung der Praxisvision. Eine Zahnarztpraxis komplett neu zu eröffnen, bedeutet allerdings auch einen entsprechend höheren Mehraufwand in der Planung und die Erfüllung einer Reihe von organisatorischen Voraussetzungen. Schließlich müssen gezielt Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gesucht und eingestellt werden, die für das angestrebte Behandlungskonzept qualifiziert sind. Gleichzeitig gilt es, potenzielle Patientinnen und Patienten auf die Zahnarztpraxis aufmerksam zu machen und so möglichst schnell einen festen Patientenstamm aufzubauen. Entscheidet man sich dafür, eine Praxis von Grund auf neu zu eröffnen, ist zudem zu berücksichtigen, dass in diesem Fall höhere Investitionen getätigt werden müssen als bei einer Neueröffnung nach Übernahme.

Tipp: Wenn Sie eine eigene Zahnarztpraxis eröffnen möchten, aber noch nicht wissen, ob es für Sie sinnvoller ist, eine Praxis zu kaufen oder komplett neu zu gründen, empfehlen wir Ihnen zur Orientierung unseren Expertenbeitrag auf YouTube:

 

3. Eigene Zahnarztpraxis eröffnen: Wie geht man vor?

Für Zahnärztinnen und Zahnärzte, die eine eigene Zahnarztpraxis eröffnen möchten – sei es durch Übernahme oder Neugründung – empfiehlt sich folgendes Vorgehen:

  • Vorbereitung: Überlegungen zur Spezialisierung, zum Leistungsspektrum und zum angestrebten Patientenklientel der Zahnarztpraxis.
  • Rechtliche Voraussetzungen erfüllen: Neben der erforderlichen Approbation sind die Wahl einer geeigneten Rechtsform und einige technische Voraussetzungen zu beachten.
  • Businessplan erstellen und Finanzplanung durchführen: Hierfür müssen alle zu erwartenden Kosten und Investitionen den potenziellen Gewinnen gegenübergestellt werden.
  • Standort für die Praxisgründung finden: Mithilfe einer gründlichen Standortanalyse lässt sich ein geeigneter Ort für die Niederlassung ausfindig machen.
  • Marketingmaßnahmen ergreifen: Das richtige Marketing macht die Praxis bekannt und hilft so bei der Patientenakquise und Mitarbeitergewinnung.

Die einzelnen Schritte sind in unserer nachfolgenden Checkliste noch einmal ausführlich erläutert. Erfahrungsgemäß gehört jedoch die gesamte betriebswirtschaftliche Planung, die mit dem Eröffnen einer Zahnarztpraxis einhergeht, zu den Voraussetzungen, die Zahnärztinnen und Zahnärzten besonders schwer fallen. Denn um die Kosten richtig zu kalkulieren und den Gewinn realistisch einzuschätzen, fehlen in der Regel schlicht die finanziellen Kenntnisse und die unternehmerische Erfahrung.

Angehende Gründerinnen und Gründer sollten daher Praxisratgeber nutzen, um sich mit wichtigen Themen wie dem Businessplan für das Niederlassungsvorhaben und einer realisierbaren Finanzierung der Zahnarztpraxis vertraut zu machen. Spätestens wenn das Gründungsvorhaben konkrete Formen annimmt, ist darüber hinaus eine individuelle Fachberatung dringend zu empfehlen.

 

CHECKLISTE FÜR DIE NEUERÖFFNUNG EINER ZAHNARZTPRAXIS

  • 1. Vorbereitung – Spezialisierung der Zahnarztpraxis

    Um eine eigene Zahnarztpraxis eröffnen zu können, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Die wichtigsten sind ein erfolgreich abgeschlossenes Studium der Zahnmedizin und die Approbation als Zahnärztin bzw. Zahnarzt.

    Bereits während des Studiums und der Vorbereitungszeit, vor allem aber danach, stehen Zahnärztinnen und Zahnärzten dann zahlreiche Möglichkeiten zur Spezialisierung offen, die für den Erfolg einer eigenen Praxis entscheidend sein können. Die Liste attraktiver und interessanter Fachgebiete für eine Spezialisierung ist lang und umfasst z. B.:

    • Implantologie
    • Parodontologie
    • Endodontologie
    • Ästhetische Zahnheilkunde
    • Kieferorthopädie
    • Oralchirurgie
    • Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie
    • Funktionsdiagnostik
    • Laserzahnmedizin
    • Digitale Zahnheilkunde
    • Kinderzahnheilkunde
    • Seniorenzahnheilkunde

    Spezialisierungen wie diese bieten Zahnärztinnen und Zahnärzten vielfältige Möglichkeiten, ihre Praxis zu profilieren und auf spezifische Patientenbedürfnisse einzugehen. Je nach Schwerpunkt kann auch ein hauseigenes Dentallabor mit angestelltem Zahntechniker sinnvoll sein.

    Neben der Spezialisierung stellt sich außerdem die Frage, welche zusätzlichen Leistungen die Zahnarztpraxis, die man eröffnen möchte, anbieten soll. Das Angebot spezieller Behandlungskonzepte, z. B. für Angstpatienten, oder Leistungen, wie z. B. die professionelle Zahnreinigung, hat direkten Einfluss darauf, welche Patiententypen auf die Praxis aufmerksam werden. Eine klare Definition des Leistungsspektrums und der Zielgruppen hilft somit, die Zahnarztpraxis strategisch auszurichten und die gewünschten Patientinnen und Patienten zu erreichen.

  • 2. Rechtliche Grundlagen: Approbation und technische Voraussetzungen

    Die Approbation ist in Deutschland die staatliche Zulassung zur Ausübung bestimmter Heilberufe, wie Arzt, Zahnarzt, Apotheker oder Psychotherapeut. Als uneingeschränkte Berufserlaubnis ist sie unbefristet und bundesweit gültig und kann unabhängig von der Staatsangehörigkeit beantragt werden. Wer in Deutschland als Zahnärztin oder Zahnarzt tätig sein oder eine eigene Zahnarztpraxis eröffnen möchte, benötigt zwingend eine Approbation.

    VORAUSSETZUNGEN FÜR DIE APPROBATION ALS ZAHNARZT
    Für die Erteilung der Approbation müssen verschiedene Voraussetzungen erfüllt sein. Neben einem erfolgreich abgeschlossenen Studium der Zahnmedizin sind dies vor allem der Nachweis der gesundheitlichen Eignung für den Zahnarztberuf durch ein aktuelles Gesundheitszeugnis sowie die Vorlage eines aktuellen polizeilichen Führungszeugnisses. Je nachdem, ob der Abschluss der zahnärztlichen Ausbildung in deutscher Sprache erworben wurde, kann für ausländische Zahnärztinnen und Zahnärzte zusätzlich der Nachweis ausreichender Sprachkenntnisse erforderlich sein.*

    DIE WAHL DER PASSENDEN RECHTSFORM
    Eine weitere grundlegende Voraussetzung für die Eröffnung einer Praxis ist die Wahl der geeigneten Rechtsform, da diese wesentliche Aspekte wie Haftung, organisatorische Struktur und steuerliche Behandlung der Zahnarztpraxis bestimmt. Die klassische Einzelpraxis wird in der Regel als Einzelunternehmen geführt, was allerdings nur bis zu einer Praxisgröße von maximal vier angestellten Zahnärztinnen und Zahnärzten möglich ist. Für größere Praxen sowie für die Praxisformen der Berufsausübungsgemeinschaft (Gemeinschaftspraxis) und der Praxisgemeinschaft sind verschiedene Rechtsformen mit unterschiedlichen Vor- und Nachteilen denkbar.

    Wer eine zahnärztliche Praxis eröffnen möchte, sollte sich daher über die Frage der geeigneten Rechtsform ausreichend informieren und bei Unklarheiten fachkundigen Rat einholen.

    BAULICHE UND TECHNISCHE VORAUSSETZUNGEN
    Neben den rechtlichen Aspekten sind bei der Neueröffnung einer Zahnarztpraxis auch bauliche und technische Voraussetzungen zu beachten. So müssen die Praxisräume und – falls vorhanden – das Dentallabor den gesetzlichen Anforderungen der Bauordnung entsprechen, um die Sicherheit der Patientinnen und Patienten und einen ordnungsgemäßen Praxisbetrieb zu gewährleisten. Dazu gehört selbstverständlich auch die Einhaltung der Hygienevorschriften, zu denen die Bundeszahnärztekammer umfangreiches Informationsmaterial zur Verfügung stellt.

  • 3. Businessplan und Finanzplanung

    Wer mit Erfolg eine eigene Zahnarztpraxis eröffnen möchte, braucht einen schlüssigen Businessplan. Denn er ist quasi das Herzstück der gesamten Planung – unabhängig davon, ob es sich um eine Übernahme oder eine Neugründung handelt. Der Businessplan ist vor allem deshalb so wichtig, weil er als Grundlage für die Bankgespräche zur Finanzierung des Gründungsvorhabens dient. Er sollte daher alle relevanten Informationen zu folgenden Punkten enthalten:

    • Praxisform (Einzelpraxis, MVZ, Praxisgemeinschaft oder Gemeinschaftspraxis?)
    • Praxiskonzept mit Angaben zu Leistungsspektrum und eventueller Spezialisierung
    • Personalstrategie
    • Standortanalyse mit Darstellung der Wettbewerbssituation und wichtiger lokaler Kooperationspartner (Dentallabor etc.)
    • Kapitalbedarf für notwendige Investitionen
    • Qualifizierte Prognosen für die ersten Jahre über die zu erwartenden Einnahmen, Kosten und Gewinne

    Im Falle einer Praxisübernahme gehört außerdem die Praxiswertermittlung einschließlich der Bewertung des vorhandenen Patientenstammes zum Businessplan.

    FINANZPLANUNG: DIE ZAHLEN MÜSSEN STIMMEN
    Der Businessplan bildet somit auch die Finanzplanung der Praxis ab. Um hier ein sinnvolles und realistisches Finanzierungsvolumen zu ermitteln, bedarf es einer sorgfältigen und fehlerfreien Kalkulation, bei der an alles gedacht werden muss: Kosten für notwendige An- und Umbauten, sonstige Renovierungsmaßnahmen, Geräte und Praxiseinrichtung, Verbrauchsmaterial, Zinsbelastungen, Gehaltskosten der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter... Die Liste ließe sich noch lange fortsetzen.

    Viele Zahnärztinnen und Zahnärzte, die sich in einer Einzelpraxis niederlassen, entscheiden sich übrigens für die Übernahme einer Praxis, weil das erforderliche Finanzierungsvolumen geringer ist als bei einer Neugründung. Häufig ist dies jedoch nur ein kurzfristiger Effekt, da bei einer Praxisübernahme im Gegenzug schneller Nachinvestitionen anfallen.

    Unabhängig von der Niederlassungsform ist daher beim Gründen und Eröffnen einer Zahnarztpraxis eine realistische Finanzplanung wichtig, die die Liquidität auch bei einer weniger idealen Umsatzentwicklung langfristig sicherstellt.

  • 4. Der Standort entscheidet über den Erfolg

    Die Standortanalyse gehört nicht nur in den Businessplan, sondern hilft bereits bei der Praxis- bzw. Standortsuche, ein geeignetes Umfeld zu finden, um eine eigene Zahnarztpraxis eröffnen zu können. Denn nur wenn die Bedingungen vor Ort stimmen, kann die Niederlassung ein Erfolg werden. Bei der Bewertung des Standorts für eine Praxisgründung spielen vor allem zwei übergeordnete Faktoren eine Rolle: Zum einen Aspekte der internen und externen Infrastruktur, zum anderen die Struktur des demografischen Umfelds.

    DIE INTERNE INFRASTRUKTUR
    Unter interner Infrastruktur versteht man die Ausstattung der Praxis für die Versorgung und das Wohlbefinden der Patientinnen und Patienten. Dazu gehören z. B.:

    • Technik: Qualität der technischen Ausstattung
    • Ambiente: Atmosphäre in den Praxis- und Behandlungsräumen
    • Komfort-Elemente: Serviceangebote wie WLAN und Zeitschriften im Wartebereich
    • Personal: fachliche Qualifikation und soziale Kompetenz im Umgang mit den Patientinnen und Patienten

    Die interne Infrastruktur umfasst daher vor allem Aspekte, die nach der Gründung oder Übernahme selbst gestaltet oder zumindest optimiert werden können.

    DIE EXTERNE INFRASTRUKTUR
    Die externe Infrastruktur umfasst dagegen Faktoren, die das unmittelbare Umfeld der Zahnarztpraxis, mit der man sich selbstständig machen möchte, betreffen und auf die man selbst keinen oder nur sehr geringen Einfluss hat. Dazu gehören z. B.:

    • Erreichbarkeit: Wie gut ist die Praxis mit öffentlichen Verkehrsmitteln (ÖPNV) und mit dem Auto erreichbar? Gibt es genügend Parkplätze und Abstellmöglichkeiten für Fahrräder?
    • Nähe zu Mitbewerbern: Wie viele andere Zahnarztpraxen gibt es in der Umgebung? Welche Behandlungsschwerpunkte haben diese? Dies kann sich auf die Anzahl der potenziellen Patientinnen und Patienten auswirken.
    • Nähe zu Partnern: Wie weit sind wichtige Partner wie das Dentallabor entfernt? Kurze Wege können zu effizienteren Arbeitsabläufen führen und den Praxisbetrieb effektiver gestalten.
    • Verfügbarkeit von Fachkräften: Gibt es in der Umgebung genügend qualifizierte potenzielle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter?
    • Allgemeine räumliche Struktur: Befindet sich der Standort in einem städtischen oder ländlichen Gebiet? Dies kann die lokale Patientenstruktur und die Nachfrage nach bestimmten zahnärztlichen Leistungen beeinflussen.

     

    DEMOGRAFISCHE STRUKTUR

    Das demografische Umfeld beschreibt die aktuelle Sozial- und Altersstruktur der Bevölkerung sowie deren zukünftige Entwicklung. Dabei geht es um Fragen wie:

    • Zeichnet sich der Stadtteil, in dem die Zahnarztpraxis eröffnet werden soll, durch ein höheres Haushaltseinkommen aus?
    • Wie sieht die Altersstruktur der Bevölkerung in der Umgebung aus?
    • Welche Zukunftsprognosen lassen sich für die beiden genannten demografischen Merkmale erstellen?
    • Welchen Patientenstamm kann ich in dieser Region aufbauen und entwickeln?

     

    Diese Fragen sollten im Vorfeld gründlich recherchiert und realistisch beantwortet werden, um eine fundierte Standortentscheidung für die Eröffnung einer Zahnarztpraxis treffen zu können.

    Tipp: Weitere Informationen und Expertenempfehlungen zum Thema Standort finden Sie auch in unserem ausführlichen Blogbeitrag zur Standortanalyse.

  • 5. Marketing für die Zahnarztpraxis

    Wer eine eigene Zahnarztpraxis eröffnen möchte, sollte auch die Voraussetzungen für ein gutes Marketing kennen. Gerade bei einer Neugründung ist dieses Thema von entscheidender Bedeutung für den Erfolg. Denn anders als bei einer Praxisübernahme fängt man in Bezug auf den Bekanntheitsgrad der Praxis komplett bei null an und muss sich bei potenziellen Patientinnen und Patienten sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern erst einen Namen machen. Für das Praxismarketing gilt daher generell: Nur wer in der Außendarstellung alles richtig macht, kann sicher sein, den gewünschten Patiententypen optimal anzusprechen, und sich im harten Wettbewerb um qualifiziertes Fachpersonal einen Vorteil verschaffen.

    SINNVOLLE MARKETINGMASSNAHMEN
    Zu den grundlegenden Marketingmaßnahmen, die jeder, der eine Zahnarztpraxis eröffnen möchte, ergreifen sollte, gehören:

    • der Eintrag in die gängigen Branchenverzeichnisse
    • eine moderne Praxiswebsite mit übersichtlichen Informationen zum Behandlungsspektrum, zur Terminvergabe und zur Anfahrt
    • ein Praxisprofil bei Google My Business
    • ein ansprechendes und gut sichtbares Praxisschild, um die Sichtbarkeit vor Ort zu gewährleisten

    Vor allem für die Ansprache junger Zielgruppen wird außerdem die Präsenz in den Social-Media-Kanälen immer wichtiger. Instagram, TikTok und Co helfen nicht nur, die Aufmerksamkeit junger Patientinnen und Patienten zu gewinnen, sondern sind auch ideal, um sich bei der Suche nach Nachwuchskräften als moderner Arbeitgeber zu präsentieren.

    Tipp: Wenn Sie tiefer in die Materie des Praxismarketings einsteigen möchten, empfehlen wir Ihnen unseren detaillierten Artikel zum Thema emotionales Marketing für Zahnärzte.

Ob Übernahme oder komplette Neueröffnung – bei der Planung einer eigenen Zahnarztpraxis sind also viele Aspekte zu berücksichtigen. Doch wie steht es eigentlich um die Beliebtheit der verschiedenen Niederlassungsformen? Das verrät unser erfahrener Berater Gert Graeser, der bereits zahlreiche Zahnärztinnen und Zahnärzte erfolgreich in die Selbstständigkeit begleitet hat:

„Eine eigene Zahnarztpraxis zu eröffnen ist ein großer Schritt, den rund 65 Prozent aller Gründerinnen und Gründer in Form der Übernahme einer Einzelpraxis vollziehen. Etwa 10 Prozent der Zahnärztinnen und Zahnärzte gründen eine Einzelpraxis komplett neu. Der Rest findet den Weg in die Selbstständigkeit über die Eröffnung oder den Einstieg in eine Berufsausübungsgemeinschaft. Wie auch immer Sie sich entscheiden, ich stehe Ihnen bei allen Fragen rund um die Eröffnung Ihrer Zahnarztpraxis zur Seite, z. B. bei der Suche nach dem optimalen Standort für Ihre Traumpraxis.“ – Gert Graeser

 

4. Fazit: So geht die erfolgreiche Neueröffnung einer Zahnarztpraxis

Wenn das Ziel verfolgt wird, eine eigene Zahnarztpraxis zu eröffnen, müssen von Anfang an die Weichen für den Erfolg gestellt werden. Eine klare Spezialisierung, die Wahl der richtigen Rechtsform sowie ein durchdachter Businessplan und eine realistische Finanzplanung sind unerlässlich, um die Praxisgründung auf ein solides Fundament zu stellen. Darüber hinaus ist es vor allem bei einer Neugründung wichtig, auf ein effektives Marketing zu setzen, um die Praxis bekannt zu machen und potenzielle Patientinnen und Patienten gezielt anzusprechen. Zuvor müssen natürlich die wichtigen Fragen nach der geeigneten Niederlassungsform beantwortet werden:

  • Möchte ich eine Einzelpraxis oder sehe ich mich eher in einer Gemeinschaftspraxis?
  • Welcher Weg ist für mich der richtige – eine Praxisübernahme oder doch die Gründung einer völlig neuen Praxis?

Das Für und Wider der verschiedenen Möglichkeiten, vor allem aber die vielen konkreten Schritte bis zur Praxiseröffnung, stellen viele Zahnärztinnen und Zahnärzte vor große Herausforderungen. Oft fehlt es zudem an fundierten betriebswirtschaftlichen Kenntnissen, was die Unsicherheit zusätzlich erhöht. In dieser Situation empfiehlt es sich, frühzeitig professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen. Die Expertinnen und Experten der ZSH können hier wertvolle Unterstützung leisten. Sie helfen bei der Erstellung des Businessplans, beantworten Fragen zur Praxisfinanzierung und stehen bei allen weiteren Themen rund um die Gründung und Eröffnung Ihrer Zahnarztpraxis beratend zur Seite.

 

QUELLEN
https://www.gesetze-im-internet.de/zappro/BJNR093310019.html 


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