Chancen und Risiken der Selbstständigkeit als Zahnarzt
Lohnt sich für den frisch gebackenen Zahnarzt der Weg in die Selbstständigkeit oder ist eine Festanstellung besser? Wir von der ZSH nennen Ihnen die wichtigsten Vor- und Nachteile beider Varianten unter besonderer Berücksichtigung der finanziellen Chancen und Risiken.
In diesem Artikel erwarten Sie die folgenden Themen:
Selbstständigkeit: für das Gros der Zahnmedizin-Absolventen immer noch die erste Wahl
Entscheidungsfaktoren pro Festanstellung
Entscheidungsfaktoren pro Praxisgründung
Das Zünglein an der Waage: Finanzierung und Einkünfte
- Hohe Anfangsinvestitionen bei Praxisgründung
- Hohe laufende Praxiskosten
- Rücklagen
- Kredite und Leasing
- Chance auf höheres Einkommen als Selbstständiger
- Umsatzbeteiligung für angestellte Zahnärzte
- Sozialabgaben
- Steuervorteile des selbstständigen Zahnarztes
FAZIT
Selbstständigkeit: für das Gros der Zahnmedizin-Absolventen immer noch die erste Wahl
Im September 2019 veröffentlichte der Verband der Deutschen Zahnärzte (FVDZ) die Ergebnisse einer Online-Befragung.
Demnach strebten 58% aller angestellten Zahnärzte sicher oder wahrscheinlich eine Selbstständigkeit an, während sich etwa 21% noch nicht entschieden hatten. Die Befragten, die sich für eine Selbstständigkeit interessierten, favorisierten zu 39% eine Berufsausübungsgemeinschaft, gefolgt von Einzelpraxis (35%) und Praxisgemeinschaft (24%). Lediglich für 4,4% kam eine Selbstständigkeit überhaupt nicht infrage.
Diese Umfrageergebnisse zeigen neben der generellen Bereitschaft für eine Selbstständigkeit eine Tendenz zu Praxisformen mit kalkulierbarem Risiko.
Trend zur Festanstellung
Die genannten Zahlen täuschen jedoch nicht darüber hinweg, dass immer mehr junge Zahnmediziner eine Festanstellung anstreben. Rund 17.700 waren im Jahr 2017 in einer Zahnarztpraxis fest angestellt, 246% mehr als noch im Jahr 2007 (7.200). Als Ursachen für diesen Trend gelten:
- Wunsch nach Vereinbarkeit und Beruf, Familie und Freizeit (Work-Life-Balance)
- Sicherheitsbedürfnis
- Wunsch nach mehr Flexibilität und Abwechslung im Berufsleben (sich ausprobieren, Erfahrungen sammeln, leichter Ortswechsel)
- veränderte Praxismodelle und Praxisformen (Zunahme von Praxisgemeinschaften, Berufsausübungsgemeinschaften, ZMVZ) und damit einhergehend mehr Bedarf an angestellten Zahnärzten
Entscheidungsfaktoren pro Festanstellung
Bessere Work-Life-Balance
Die ersten Jahre nach einer Praxisgründung sind oft mit großen Anstrengungen verbunden. Es gilt, sich einen Patientenstamm aufzubauen oder das Vertrauen der Patienten einer übernommenen Zahnarztpraxis zu gewinnen. Dies ist meist nur über lange und flexible lange Öffnungszeiten sowie besonderes Engagement möglich. Zahnärzte, die ihren Schwerpunkt auf die Familie und großen Wert auf eine ausgewogene Work-Life-Balance legen, sollten sich daher besser nicht selbstständig machen.
Sicherheitsbedürfnis
In Zeiten zunehmender Konkurrenz unter den Zahnärzten und höherer Zahnarztdichte in städtischen Regionen ist eine Praxisgründung heute risikobehafteter als noch vor 20 Jahren. Dies trifft vor allem auf Einzelpraxen zu, bei denen ein Zahnarzt allein sämtliche Kosten und Risiken trägt. Deshalb entscheiden sich viele Absolventen gegen eine Selbstständigkeit. Manche verschieben ihre Entscheidung auf später, denn oft ergeben sich aus einem Angestelltenverhältnis Konstellationen für eine Praxisgründung mit mehreren Partnern.
Abwechslung und Flexibilität
Wer gründet, legt sich für lange Zeit auf einen beruflichen Weg fest. Viele junge Zahnärzte ziehen es daher vor, erst einmal Erfahrungen in verschiedenen Zahnarztpraxen sammeln. Die heutigen Anforderungen an die Mobilität von Arbeitnehmern betrifft direkt und indirekt auch den angestellten Zahnmediziner. Direkt, weil gute Jobangebote nicht immer vor der Haustüre liegen, und indirekt, weil er vielleicht dem Ortswechsel seiner Partnerin oder seines Partners folgt.
Neue Praxismodelle
Der Trend geht hin zu veränderten Praxisformen, vor allem Mehrbehandlerpraxen.
- Praxisorganisationsgemeinschaften (ehemals Praxisgemeinschaften),
- Berufsausübungsgemeinschaften (ehemals Gemeinschaftspraxis) oder – noch relativ neu für Zahnärzte –
- zahnmedizinischen Versorgungszentren
bieten oft ein breites Spektrum unterschiedlicher Leistungen. Mit dem zunehmenden Spezialisierungsgrad in diesen Praxen steigt zugleich der Bedarf an angestellten Zahnärzten.
Entscheidungsfaktoren pro Praxisgründung
Entscheidungsfreiheit
Selbstständige Zahnärzte genießen deutlich mehr Entscheidungsfreiheit als der angestellte Zahnarzt.
Sie legen fest, wie viele Stunden sie arbeiten möchten. Ihre Arbeitskraft investieren sie lieber in den eigenen Erfolg und nicht in den eines Vorgesetzten. Außerdem bestimmen sie selbst, wann sie Urlaub nehmen. Zugleich tragen sie aber auch die volle Verantwortung für ihre finanziellen und personellen Entscheidungen.
Selbstverwirklichung
Wer sich zu den Machern zählt, gerne unabhängig ist und eigene Ideen verwirklichen möchte, tut gut daran, alleine oder mit anderen eine zahnmedizinische Praxis zu gründen. Wer jedoch Arbeit eher als Broterwerb sieht und seinen Lebensfokus auf sein Privatleben legt, könnte langfristig mit den Anforderungen, die eine eigene Zahnarztpraxis stellt, überfordert sein.
Das Zünglein an der Waage: Finanzierung und Einkünfte
Selbstständige Zahnärzte sind freier in der Gestaltung ihres Berufslebens und können sehr viel Geld verdienen, tragen aber auch hohe finanzielle Risiken. Bei Abwägung aller „Für und Wider“ geben finanzielle Erwägungen am Ende oft den letzten Ausschlag für die Entscheidung.
Angestellte Zahnärzte müssen sich nicht oder kaum mit den betriebswirtschaftlichen Aspekten einer Zahnarztpraxis auseinandersetzen. Über interessante Vergütungsmodelle wie die Umsatzbeteiligung können sie sich dennoch gute Verdienstmöglichkeiten erschließen.
Hohe Anfangsinvestitionen bei Praxisgründung
Eine Praxisgründung ist mit sehr hohen Investitionskosten verbunden. Gemäß „InvestMonitor Zahnarztpraxis“, herausgegeben vom IDZ, betrug das Investitionsvolumen bei Gründung einer Einzelpraxis im Jahr 2013 durchschnittlich 427.000 Euro. Im Jahr 2017 waren es bereits 504.000 Euro.
Bei unzureichenden Voraussetzungen und falscher Finanzberatung kann sich die Finanzierung als Hürde und im schlimmsten Fall als Fallstrick entpuppen.
Wer angestellt ist, spart sich jedes Investitionsrisiko und muss keine Schulden abbauen.
Hohe laufende Praxiskosten
Angestellte können mit einem festen Monatsgehalt kalkulieren und bei entsprechendem Fleiß sehr gut verdienen. Berufsausübungsgemeinschaft, Praxisgemeinschaften oder ZMVZ bieten hier oft gute Chancen, da sie meist höhere Gehälter zahlen als Zahnärzte mit Einzelpraxis.
Selbstständige Zahnärzte sehen sich hingegen hohen laufenden Kosten gegenübergestellt. Hierzu zählen:
- Gehälter,
- eventuell Mieten,
- eventuell Kreditraten und
- Leasingraten
sowie die laufenden Kosten für
- Verbrauchsmaterialien,
- Wartung von technischem Equipment und
- Dienstleistungskosten (zum Beispiel für den Steuerberater)
Zwar können die Kosten steuerlich angesetzt werden, laufen aber unabhängig von der Höhe der Einkünfte kontinuierlich weiter.
Rücklagen
Die Bildung von Praxisrücklagen stellt sicher, dass selbstständige Zahnärzte bei absehbaren und unvorhergesehenen Ereignissen wie zum Beispiel der Corona-Pandemie liquide bleiben. Sicherheitspuffer werden außerdem für Steuervorauszahlungen, Steuernachzahlungen oder Neuanschaffungen benötigt.
Daneben gilt es, Rücklagen für die private Altersvorsorge zu bilden.
Die Rücklagenbildung erfordert eine gute Finanzplanung, einen umfassenden Überblick über die verfügbaren Gelder und eine strengen Selbstdisziplin. Wer eine Praxis gründet, sollte also bereit sein, sich mit diesen zeitintensiven Aspekten der Selbstständigkeit auseinandersetzen. Nicht jeder ist jedoch der Typ dazu.
Kredite und Leasing
Kaum ein Praxisgründer zahlt die Erst- und Folgeinvestitionen für seine Zahnarztpraxis aus der Portokasse, sondern nimmt Bankkredite auf. Auch Leasingraten für teure technische Geräte sind trotz steuerlicher Absetzbarkeit zunächst ein großer Kostenfaktor. Vor allem in der Gründungsphase sind die meisten Gründer von Banken, Investoren oder anderen Kreditgebern abhängig. Die Frage, ob sich eine Existenzgründung lohnt oder nicht, hängt somit im Wesentlichen davon ab, ob und in welchem Umfang die Investitionen auf den Praxiserfolg einzahlen. Zwar sind Kreditzinsen steuerlich absetzbar, aber die hohe monatliche Belastung und die Sorge, zahlungsunfähig zu werden, können gerade am Anfang als erdrückend empfunden werden.
Chance auf höheres Einkommen als Selbstständiger
Der selbstständige Zahnarzt trägt als Unternehmer zwar hohe Risiken, hat jedoch die Chance, mit der eigenen Zahnarztpraxis deutlich mehr zu verdienen als der Angestellte. Dabei kann er die Höhe seiner Einkünfte aktiv steuern. Je mehr er arbeitet und je mehr Patienten er gewinnt, desto besser stehen die Chancen auf gute Gewinne.
Umsatzbeteiligung für angestellte Zahnärzte
Durch geschickte Gehaltsverhandlungen können jedoch auch angestellte Zahnärzte am Erfolg der Zahnarztpraxis teilhaben, und zwar über eine vertraglich vereinbarte variable, umsatzabhängige Vergütung (Provisionslohn). Hochmotivierte und unternehmerisch denkende Angestellte können mit dem Modell der Umsatzbeteiligung gleichzeitig von den Vorteilen eines festen Grundgehalts und den Chancen einer leistungsabhängigen Vergütung profitieren. Einige Zahnarztpraxen bieten statt Umsatzbeteiligungen Gewinnbeteiligungen an, um einer wechselnden Kostensituationen Rechnung tragen zu können.
Sozialabgaben
Angestellte Zahnärzte sind über den/die Inhaber der Zahnarztpraxis sozial- und rentenversichert und tragen entsprechend nur die Hälfte der Abgaben. Außerdem erhalten sie eine Gehaltsfortzahlung im Krankheitsfall und bezahlten Urlaub. Der selbstständige Zahnarzt muss sich um seinen Kranken- und Rentenversicherungsschutz selbst kümmern und zahlt hierfür den Gesamtbetrag. Urlaub ist immer mit einem Verdienstausfall verbunden.
Steuervorteile des selbstständigen Zahnarztes
Mit den Einkünften steigt die Steuerbelastung des Praxisinhabers. Allerdings lassen sich Schulden und ein hoher Prozentsatz der anfallenden Kosten durch Steuervergünstigungen und Steuerermäßigungen auffangen.
Altersvorsorge
Selbstständige Zahnärzte können von staatlich geförderten Rentenversicherungsverträgen profitieren. Wer einen Vertrag über eine Basisrente (Rürup-Rente) abschließt, kann den größten Teil der Beiträge innerhalb bestimmter Höchstgrenzen steuerlich als Vorsorgeaufwendungen absetzen. So lässt sich die jährliche Steuerbelastung senken und gleichzeitig für das Alter vorsorgen.
Fazit
Es sprechen sowohl Gründe für ein Angestelltenverhältnis als auch für die Tätigkeit als selbstständiger Zahnmediziner. Die richtige Wahl lässt sich nur nach reiflicher Überlegung treffen.
Sicher ist, dass Selbstständigkeit nicht zwangsläufig mit Unsicherheit und ein Angestelltenverhältnis nicht unbedingt mit einem geringeren Vermögenszuwachs verbunden sein muss.
Wir von der ZSH helfen Ihnen gern dabei, eine Entscheidung zu treffen, mit der Sie sich wohlfühlen und die nicht auf Sorgen und Ängsten, sondern auf Ihren echten Präferenzen beruht.
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