Praxisgründung Zahnarzt: Das Bankgespräch
Bei der Praxisübernahme, aber auch bei der Praxisneugründung findet irgendwann ein Gespräch mit der finanzierenden Bank statt. Sie wollen wissen, wie das Bankgespräch für Ihre Praxisfinanzierung abläuft, welche Themen besprochen werden und worauf Sie generell achten sollten? Dann haben wir Ihnen hier alles Wichtige zusammengefasst.
Die Praxisfinanzierung gehört zu den Finanzierungsgeschäften, bei denen ein persönliches Gespräch unabdingbar ist. Vielen Gründern macht dieses Bankgespräch Angst. Notwendig ist dies jedoch nicht. Denn im Grunde haben Sie auf dem Weg zur Niederlassung bereits viele Themen, die bei solch einem Gespräch thematisiert werden, bereits mit Ihrem Niederlassungsberater besprochen. Sie sollten also bestens auf solch einen Termin vorbereitet sein.
In erster Linie dient das Bankgespräch dazu, dass sich Zahnarzt und Bankkaufmann kennenlernen und dass einige Formalien geklärt werden. Dieses Treffen dient weniger dazu über die Finanzierung und deren Modalitäten zu verhandeln, da diese bereits vorab festgelegt wurden.
Wie läuft dieses Bankgespräch nun eigentlich ab?
Beschreiben Sie einfach Ihr Projekt
Wie bereits beschrieben stellen Sie sich im ersten Schritt gegenseitig vor. Sie lernen also Ihren zukünftigen Bankberater kennen und dieser lernt Sie und Ihr Vorhaben kennen. Dieser Teil ist deshalb so enorm wichtig, weil es sich bei einer Praxisfinanzierung vor allem um ein Vertrauensgeschäft handelt. Je besser Ihr Bankberater Sie und Ihre Idee der Praxisgründung versteht und nachvollziehen kann, desto größer ist die Wahrscheinlichkeit, dass die Praxisfinanzierung durch die Bank genehmigt wird.
Beschreiben Sie also einfach Ihr Projekt. Warum haben sie sich für diesem Standort entschieden? Was ist Ihr persönliches Praxiskonzept? Wie sollen Sie langfristig wachsen? Denken Sie in diesem Zusammenhang an Ihren Businessplan und an Ihr Motivationsschreiben . Im Grunde liegen Ihrem Bankberater diese Informationen bereits schriftlich vor, dennoch ist es eben üblich, dass Sie diese nochmals in Ihren eigenen Worten schildern.
Klärung der Praxisfinanzierung
Konnte sich Ihr Berater ein Bild von Ihrem Projekt machen, werden im Anschluss die Finanzierungsbausteine mit Ihren jeweiligen Ausprägungen besprochen. In diesem Zusammenhang sollte es keine Überraschungen geben, da bereits bei der Kreditanfrage das Finanzierungskonzept geklärt wurde. Auch die Frage nach dem Zins bzw. Laufzeit wurde in diesem Rahmen bereits beantwortet. Dennoch wird bspw. geprüft, ob die angefragte Investitionssumme stimmt, aber auch zu welchem Zeitpunkt die Darlehenssumme zur Verfügung stehen muss.
Gibt es fehlende Unterlagen?
Es wird außerdem geprüft, ob alle notwendigen Unterlagen vorliegen und korrekt sind. Nicht selten fehlen Ihrem Bankberater Dokumente. In einem weiteren Schritt wird deshalb besprochen welche Formulare Sie ggf. nachreichen müssen. Im besten Fall hat Ihnen Ihr Berater bereits vorab genannt welche Dokumente fehlen, sodass Sie diese zum Bankgespräch mitbringen können.
Das waren die Themen, die bei einem ersten Bankgespräch besprochen werden. Es gibt also keinen Grund sich hierüber den Kopf zu zerbrechen. Und mit dem richtigen Berater an Ihrer Seite schon gar nicht.
Gibt es noch Möglichkeiten zur Verhandlung?
Haben Sie sich für einen Niederlassungsberater entschieden, sind Verhandlungen im Grunde nicht mehr notwendig. Dieser hat bereits vor dem Bankgespräch alle Verhandlungsspielräume mit der finanzierenden Bank besprochen. Das Finanzierungsangebot enthält also sämtliche Zinsrabatte und ist auf Ihre Bedürfnisse hin designt.
Sollten Sie sich bei der Praxisgründung oder -übernahme gegen einen Berater entscheiden haben, müssen Sie die Verhandlungen mit der Bank selbst in die Hand nehmen. Grundsätzlich können Sie dann den Zins, die Sicherheiten und kleine Finanzierungsanpassungen mit Ihrem Bankberater besprechen.
Zinsverhandlungen
Zinsverhandlungen sollten Sie gut vorbereiten, da die bloße Frage nach einem Zinsrabatt in nur wenigen Fällen zum gewünschten Ziel führt, da hier Ihr sogenanntes Rating eine entscheidende Rolle spielt.
Sicherheiten
Für Ihre Praxisfinanzierung kommen in der Regel die Todesfallabsicherung, die Abtretung Ihrer KZV-Ansprüche und die Raumsicherungsübereignung in Betracht. Aber welche Spielräume haben Sie in diesem Zusammenhang? Diese bestehen vor allem darin, dass Sie mir Ihrer Bank über die Notwendigkeit einzelner Sicherheiten sprechen können. Eine Absicherung, über die Sie mit Ihrer Bank reden sollten, sofern Sie diese verlangt, ist die Ehegattenbürgschaft. Wenn Sie die Möglichkeit haben auf diese zu verzichten, dann sollten Sie dies unbedingt tun. Durch diese Form der Bürgschaft muss Ihr Ehepartner im Falle von finanziellen Schwierigkeiten, für etwaige Schulden aufkommen. Damit verschwimmt die Grenze zwischen Privaten und Gewerblichen, was Sie unbedingt vermeiden sollten.
Tipp: Achten Sie auf Kopplungsgeschäfte. Diese sind in den meisten Fällen nicht zulässig.
Vorbereitung ist die halbe Miete
Gehen Sie zuversichtlich in das Bankgespräch, denn mit der richtigen Vorbereitung kann nichts Unvorhergesehenes eintreten. Tauschen wir zusätzlich einmal den Blickwinkel. Mit Ihnen als Kunde erhalt die Bank jahrelang Zinsen von Ihnen. Gerade in der aktuellen Niedrigzinspolitik, in der Banken Ihre Gelder teilweise zu Negativzinsen anlegen müssen, sind Kredite wichtige Einnahmenquellen.
Bleiben Sie also positiv im Hinblick auf Ihr Bankgespräch und seien Sie keinesfalls ängstlich!
Bankgespräche protokollieren – Wer schreibt der bleibt
Protokollieren Sie das Bankgespräch! Notieren Sie sich die wesentlichen Punkte: Zinssatz, Laufzeit, Kreditvolumen und Sicherheiten. Lassen Sie Ihren Niederlassungsberater das Gespräch notieren. So können Sie sich zu 100 Prozent auf das Bankgespräch konzentrieren. Wird Ihnen im Anschluss doch ein fehlerhafter Kreditvertrag zugeschickt, können hierdurch Missverständnisse schnell aus dem Weg geschafft werden.
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INHALT:
- Der Businessplan: Was die Bank wissen will
- Erarbeiten Sie ein Praxiskonzept
- Standortanalyse
- Investitionsplanung
- Mindestumsatz-kalkulation
- uvm.