Skip to main content
Gehalt als angestellter Zahnarzt

Mehr Netto vom Brutto: So optimieren Sie Ihr Gehalt als angestellter Zahnarzt

Wir zeigen Ihnen, welche Möglichkeiten es neben einer klassischen Gehaltserhöhung gibt, um Ihr Einkommen zu steigern.

Als angestellter Zahnarzt oder angestellte Zahnärztin erhalten Sie Monat für Monat Ihr Gehalt. Der Betrag, der letztlich auf Ihr Konto überwiesen wird, wird als Nettogehalt bezeichnet. Das ist der Betrag, der nach Sozialabgaben wie Beiträge zum Versorgungswerk oder zur Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung sowie Ihrer Lohnsteuer von Ihrem Bruttogehalt übrig bleibt.

Gleichzeitig leistet auch Ihr Arbeitgeber zusätzlich etwa die Hälfte Ihrer Sozialleistungen. Der Betrag für das Versorgungswerk liegt zum Beispiel aktuell bei 18,6 Prozent. Hiervon zahlen sowohl Sie als auch Ihr Arbeitgeber jeweils 50 Prozent.

Fordern Sie demnach eine Gehaltserhöhung von etwa 500 Euro, muss Ihr Arbeitgeber zusätzlich zu diesem Betrag die Abgaben für die Sozialversicherung hinzurechnen. Für ihn bedeutet daher eine Erhöhung von 500 Euro unterm Strich einen Mehraufwand von bis zu insgesamt 700 Euro. Oftmals scheitern Gehaltserhöhungen eben genau aus diesem Grund.

Es gibt jedoch Möglichkeiten, bei denen am Ende des Monats mehr Geld in Ihren Geldbeutel wandert, ohne dass sich das Bruttogehalt verändert oder hohe Sozialabgaben bzw. Steuern anfallen. Wichtig ist in jedem Fall, dass Ihr Chef die jeweiligen Möglichkeiten mit einem Steuerberater durchspricht, damit es am Ende kein böses Erwachen Sie gibt.

Wie sehen diese Möglichkeiten nun konkret aus?

 

 

 Jetzt kostenloses eBook herunterladen!

In unserem kostenlosen eBook lernen Sie die Gehaltsbestandteile eines Zahnarztes kennen, erfahren worauf Sie bei der Umsatzbeteiligung achten sollten und bekommen hilfreiche Tipps für die Gehaltsverhandlung!

Hier geht es zum Wunschgehalt!

Die betriebliche Gesundheitsförderung

Ihr Arbeitgeber kann Ihnen beispielsweise gesundheitsfördernde Maßnahmen steuer- und sozialabgabenfrei zur Verfügung stellen. Diese Maßnahmen gelten bis zu einem Höchstbetrag pro Jahr und Mitarbeiter. Für sogenannte Präventionsmaßnahmen wie Ernährungsberatung oder Rückenpräventionstraining stehen Ihrem Chef bis zu 500 Euro zur Verfügung. Ausgenommen hiervon sind Beiträge für Fitnessstudios oder Ähnliches.

Diese Präventionsmaßnahmen haben den Effekt, dass Sie gesund und fit bleiben, was wiederum bedeutet, dass Sie seltener krankheitsbedingt ausfallen. Eine Win-win-Situation für Sie und Ihren Chef!

Der Sachgutschein

Häufig nutzen Firmen auch einen Sachgutschein in Höhe von 44 Euro. Dieser Betrag wird Ihnen nicht auf das Bruttogehalt aufgeschlagen, sondern in Form eines Wertgutscheins zum Beispiel für Benzin Monat für Monat übergeben. Zahlreiche Anbieter, darunter auch Kreditkartenunternehmen, haben sich auf diese Form der Zuwendung spezialisiert. In diesem Fall erhalten Sie einmalig eine entsprechende Kreditkarte, der jeden Monat die vereinbarte Summe gutgeschrieben wird. Einlösen können Sie dieses Geld wiederum nur bei ausgewählten Händlern oder Onlineshops. Eine Auszahlung des Betrages ist jedoch nicht möglich.

Der Vorteil dieses Sachgutscheins in Höhe von 44 Euro ist, dass weder Sie noch Ihr Arbeitgeber hierfür Steuer- oder Sozialabgaben leisten müssen.

Die steuerbegünstigte Überlassung von EDV-Geräten

Eine weitere Option ist die Überlassung von EDV-Geräten wie Handy oder Laptop. Diese Geräte werden dann wiederum steuerlich begünstigt behandelt. Auch die Sozialabgaben spielen bei dieser Möglichkeit eine untergeordnete Rolle. Zusätzlich kann man hier auch zwischen der Überlassung (Rückgabe nach Austritt) und Schenkung (dauerhafte Überlassung) unterscheiden.

Der Restaurant-Check

Diese Möglichkeit wurde von großen Firmen wie Google oder Facebook kopiert. Den dort angestellten Mitarbeitern stehen kostenfreie Mahlzeiten sowie Getränke zur Verfügung. Auch Ihrem Chef stehen hierfür pro Tag Mittel zur Verfügung, die bezuschusst werden. Da der Effekt im Verhältnis zum Aufwand eher gering ist, ist diese Form der Gehaltsoptimierung eher selten.

Der Kinderbetreuungskostenzuschuss

Eine ganz große Rolle bei Gesprächen über eine Gehaltserhöhung spielt der Kinderbetreuungskostenzuschuss für nicht schulpflichtige Kinder. Oft wird dieser Zuschuss in Form eines Bonus zusätzlich zum Lohn gezahlt. Auch hier fallen für Ihren Chef keinerlei Sozial- oder Steuerabgaben an. Gedeckelt ist dieser Betrag auf die tatsächlich anfallenden Betreuungskosten und auch die Verpflegungskosten sind hiervon ausgenommen.

Die Praxisrente

Die betriebliche Altersvorsorge, sprich die Praxisrente, ist ebenfalls ein wichtiges Thema in diesem Zusammenhang. Hier zahlt Ihr Arbeitgeber wieder einen bestimmten Betrag zusätzlich zu Ihrem normalen Gehalt. Auch dieser ist für beide Parteien sozial- und steuerabgabenfrei. Wichtig ist jedoch, dass Ihnen dieser Betrag nicht zur freien Verfügung steht, sondern stattdessen direkt in Ihre betriebliche Altersvorsorge fließt. Ihr Chef wird in diesem Modell durch keine zusätzlichen Sozialabgaben belastet und Sie machen gleichzeitig etwas für Ihre Altersvorsorge.

Das Feld der betrieblichen Altersversorgung ist jedoch sehr komplex, weshalb Sie, aber vor allem Ihr Chef sich hierzu beraten lassen sollten.

 

jetzt kostenloses ebook herunterladen!

In unserem kostenlosen eBook lernen Sie die Gehaltsbestandteile eines Zahnarztes kennen, erfahren worauf Sie bei der Umsatzbeteiligung achten sollten und bekommen hilfreiche Tipps für die Gehaltsverhandlung!

 Fazit

Grundsätzlich gibt es verschiedene Möglichkeiten, um Ihnen zusätzlich zu Ihrem Gehalt Beträge auszuzahlen, die für Ihren Arbeitgeber steuer- und sozialabgabenbefreit, teilweise befreit oder pauschal versteuert weitergegeben werden können. Auch für Sie entstehen in der Regel keine zusätzlichen Abgaben oder Sie haben eine verminderte Steuer- und Sozialabgabenlast.

Diese Möglichkeiten der Gehaltsoptimierung stellen nur einen Auszug dar. Wenn Sie noch weitere Wege kennenlernen möchten, vereinbaren Sie einen Termin mit Ihrem ZSH-Berater.


Aktueller Podcast

Kostenloser Leitfaden: Versicherungen zum Berufsstart – Jetzt downloaden!

Leitfaden: Versicherungen zum Berufsstart als Zahnarzt
INHALT:
  • Laiengerechte Erklärung der wichtigsten Versicherungen
  • Im Fokus: Berufshaftpflicht, Berufsunfähigkeit, Optionstarif & Rechtsschutz
  • Rechtzeitige Sicherung günstiger Versicherungs­konditionen
  • Viele praktische Tipps & Hinweise
  • Und vieles mehr!