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Kurzarbeit

Sicher in Zeiten der Kurzarbeit

Das SARS-CoV-2 Virus stellt die Welt auf den Kopf und sowohl Sie, als auch uns, vor eine große Herausforderung, die es zu bewältigen gilt. Die Bundesregierung hat in einem Eilverfahren das Kurzarbeitergeld durchgewunken, um die Arbeitgeber in dieser Situation finanziell zu entlasten. Viele angestellte Zahnärzte werden in Kurzarbeit geschickt, während ihre Verbindlichkeiten weiterlaufen. Dies führt zu großen Unsicherheiten unter den betroffenen Arbeitnehmern.

Als Unternehmen möchten wir Ihnen ein Partner sein, um gemeinsam diese Aufgabe zu meistern und Ihnen in diesen schwierigen Zeiten zur Seite zu stehen. Sollten Sie vielleicht schon selbst von Kurzarbeit betroffen sein oder es ist absehbar, so werden Ihre liquiden Mittel auf eine harte Probe gestellt. Hier möchten wir Ihnen ein paar Informationen und Werkzeuge an die Hand geben, wie Sie Ihre finanzielle Situation stabil halten können.

Was ist Kurzarbeit?

Kurzarbeit bedeutet, dass aufgrund eines erheblichen Arbeitsausfalls in einer Praxis die Arbeitszeit von einigen (oder allen) angestellten Zahnärzten vorübergehend verringert wird. Die betroffenen Arbeitnehmer arbeiten weniger oder gar nicht. Sobald der Arbeitgeber Kurzarbeit angemeldet und genehmigt bekommen hat, entsteht automatisch Anspruch auf Kurzarbeitergeld sofern der Arbeitnehmer in Kurzarbeit geschickt wurde. Das Kurzarbeitergeld dient dem angestellten Zahnarzt dazu, seinen Verdienstausfall aufgrund von Stundenreduzierung auszugleichen. Grundsätzlich steht ihm jedoch in solchen Fällen immer weniger Entgelt zur Verfügung als vorher.

Sichern Sie Ihre Liquidität

Tilgungsaussetzung bei Finanzierungen prüfen

Zum Ersten sollten Sie ihre Liquidität sichern. Wenn Sie sich aktuell in einer Finanzierung, beispielsweise für ein Eigenheim oder ähnliches, befinden, prüfen Sie die Möglichkeiten einer Tilgungsaussetzung bei Ihrer Bank. Ihr ZSH Berater steht Ihnen hierbei sicherlich gerne mit Rat und Tat zur Seite.

Versicherungen kündigen? Auf keinen Fall!

Ein weiterer wichtiger Punkt ist es, Versicherungen, insbesondere Risikoversicherungen, wie beispielsweise die
Berufsunfähigkeit, nicht zu kündigen, um kurzfristig an Geld zu kommen. Der Versicherungsschutz sollte möglichst erhalten bleiben, so dass Sie weiterhin abgesichert sind. Da es hier verschiedene Optionen seitens der Versicherer gibt, steht Ihnen Ihr ZSH-Berater selbstverständlich zur Verfügung und prüft Ihre Alternativen in Absprache mit Ihnen und den Versicherungsgesellschaften.

Mietstundung: Sprechen Sie mit Ihrem Vermieter!

Um Mieter in der momentanen Situation weiterhin finanziell zu entlasten, hat der Gesetzesgeber bzgl. des Wohnraum- und Gewerbemietrechts die sogenannte “Mietstundung” eingeführt, demnach kann der Vermieter seinem Mieter nicht kündigen, wenn dieser eine fällige Miete im Zeitraum vom 1. April 2020 bis 30. Juni 2020 nicht leistet. Dies ist allerdings nur möglich, wenn der Zahlungsverzug auf die Auswirkungen der Corona Pandemie zurückzuführen ist. Die Miete bleibt fällig und muss bis zum Juni 2022 beglichen werden. In diesem Fall sind Verzugszinsen zu beachten. Für Mieter besteht hiermit die Möglichkeit die Mietschulden zu einem späteren Zeitpunkt zu bezahlen. Sollten Sie sich aufgrund der Corona Pandemie in einem finanziellen Engpass befinden, sprechen Sie diesbezüglich am besten mit ihrem Vermieter.

Reduzieren Sie unnötige Ausgaben

Um die Liquidität weiterhin zu sichern, ist es wichtig auf seine täglichen Ausgaben zu achten und diese gut im Blick zu behalten. Der Onlinehandel zieht aufgrund der Pandemie stark an (Amazon beispielsweise sucht 100.000 neue Mitarbeiter) und die Versuchung sich alles nach Hause zu bestellen, ist groß. Versuchen Sie gezielt Geld zu sparen, indem Sie in der schwierigen Zeit auf den Konsum von Luxusgütern verzichten. Treffen Sie Ihre Kaufentscheidungen ganz bewusst mit Blick auf die Notwendigkeit und Ihren Geldbeutel. Nach der überstandenen Krise kommt der nächste Urlaub oder Shoppingtrip bestimmt! Nicht nur Luxusgüter, sondern auch das Einkaufen von Lebensmitteln und Drogerieartikeln für den täglichen Bedarf spielen eine große Rolle bzgl. Ihrer Liquidität. Kaufen Sie überlegt ein! Hamstern schadet nicht nur Ihnen und Ihrer finanziellen Situation, sondern auch Ihren Mitbürgern. Die Versorgung der Gesellschaft wird gewährleistet sein. Verschonen Sie deshalb Ihren Geldbeutel mit einem 5-Jahres-Vorrat an Klopapier oder unzähligen Dosenravioli. Saisonale Produkte sind meist günstiger zu bekommen.

Kommen wir mal zu einem positiven Aspekt, den diese schwierige Situation und die Ausgangsbeschränkungen mit sich bringen: vielleicht sparen Sie ja schon automatisch! Durch die Schließung von Gaststätten, Hotels, Kinos etc. sowie vieler Reisebeschränkungen, gibt es momentan nur wenige Möglichkeiten Geld für Vergnügen, Freizeit oder Urlaub auszugeben. Es kann also sein, dass Sie durch diesen ungewollten Verzicht automatisch schon liquide Mittel einsparen. Schauen Sie sich Ihre momentanen Einnahmen und Ausgaben genau an und vielleicht werden Sie positiv überrascht sein.

Überblick der Liquiditätssicherung

Als Zusammenfassung kann also gesagt werden, dass folgende Bereiche genauer beleuchtet werden sollten, um Ihre Liquidität in der momentanen Situation zu erhalten:

  • Finanzierung: Befinden Sie sich aktuell in einer Finanzierung, dann sprechen Sie mit Ihrer Bank über die Möglichkeiten der Tilgungsaussetzungen
  • Versicherungen: Kündigen Sie Ihre Versicherungen nicht, sondern erhalten Sie Ihren Versicherungsschutz.
  • “Mietstundung”: Prüfen Sie Ihre aktuelle Situation und sprechen Sie ggf. mit Ihrem Vermieter über die Möglichkeit die Miete zu einem späteren Zeitpunkt zu begleichen.
  • Verzicht auf Luxusartikel: Treffen Sie Kaufentscheidung nach der momentanen Notwendigkeit und verzichten auf unnötige Konsumgüter.
  • Einkauf: Kaufen Sie Lebensmittel und Drogerieartikel bewusst und überlegt ein. Hamstern Sie nicht!
  • Positiv bleiben: Vielleicht sparen Sie bereits aufgrund der allgemein geltenden Ausgangs- und Reisebeschränkungen.

Abschließend lässt sich sagen, dass Sie eine genaue Auflistung Ihrer aktuellen Einnahmen und Ausgaben vor Auge haben sollten. Unter Berücksichtigung der oben genannten Punkte werden Sie Erfolge in der Sicherung Ihrer Liquidität feststellen und kommen so auch in Zeiten der Kurzarbeit gut über die Runden.

Krankenversicherung in Zeiten der Kurzarbeit

Neben der Sicherung der Liquidität ist es wichtig zu wissen, wie es um die Krankenversicherung steht und was hier zu beachten ist, sollten Sie weniger Einkommen erwirtschaften. Sind Sie privat versichert, brauchen Sie sich keine Sorgen machen, denn es tritt keine Versicherungspflicht in die GKV ein, sollte die Versicherungspflichtgrenze aufgrund von Kurzarbeitergeld nur vorübergehend unterschritten werden. Sie bleiben PKV versichert! Sollten Sie also von Kurzarbeit betroffen sein, so werden Sie aufgrund der Beiträge nicht schlechter gestellt. Im Gegenteil, ggf. kann hier sogar eine anteilige Übernahme Ihres Arbeitnehmeranteils durch den Arbeitgeber erfolgen. Dies bedarf der individuellen Prüfung. Wenn Sie freiwillig gesetzlich versichert sind, kann ebenfalls eine anteilige Übernahme Ihres Arbeitnehmeranteils durch den Arbeitgeber erfolgen. Sprechen Sie hierzu Ihren Arbeitgeber direkt oder die zuständige Personalabteilung an. 

  • Privat versichert: Machen Sie sich keine Sorgen! Sie bleiben privat versichert, auch, wenn Ihr Einkommen kurzzeitig unter die Versicherungspflichtgrenze fällt, ggf. kann eine anteilige Übernahme des Arbeitnehmeranteils erfolgen.
  • Freiwillig gesetzlich versichert: ggf. kann eine anteilige Übernahme des Arbeitnehmeranteils erfolgen

Sprechen Sie in beiden Fällen mit Ihrem Arbeitgeber oder der zuständigen Personalabteilung über Ihre Möglichkeiten.

Berechnung des Leistungssatzes bei Kurzarbeit

Zum Schluss kommen wir zu einer der wichtigsten Fragen, sollten Sie von Kurzarbeit betroffen sein: Wie hoch kann Ihr Leistungssatz bei Kurzarbeit sein? Der Leistungssatz hängt von vielen individuellen Faktoren ab und ist abhängig von Ihrer Steuerklasse und Familienkonstellation. Wir möchten Ihnen dennoch ein kurzes Beispiel geben:

Bsp.: Lohnsteuerklasse I, keine Kinder, Leistungssatz 2

Soll-Entgelt im Kalendermonat = 4.000 Euro – rechnerischer Leistungssatz = 1.491,73 Euro

Ist-Entgelt im Kalendermonat = 2.000 Euro – rechnerischer Leistungssatz = 849,97 Euro

1.491,73 – 849,97 = 641,76 Euro

Daraus folgt ein Kurzarbeitergeld in Höhe von 641,76 Euro.

Eine Übersicht sowie die offizielle Tabelle zur Berechnung von Kurzarbeitergeld können Sie hier herunterladen:

 Tabelle zur Berechnung des Kurzarbeitergeldes (Kug)

Wir hoffen, Ihnen einen kurzen Einblick in das Thema der Kurzarbeit gegeben zu haben, aber auch Hilfestellungen aufgezeigt haben, was Sie tun können. Sollten Sie Unterstützung benötigen, steht Ihnen Ihr ZSH-Berater gerne zur Verfügung und hilft Ihnen bei der Klärung von offenen Fragen und Angelegenheiten.


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