Bei einem kleinen bis mittleren Unternehmen, zu denen die Mehrzahl der Zahnarztpraxen in Deutschland gehört, hängt das Wohlergehen unmittelbar mit der Gesundheit des Unternehmers bzw. der Unternehmerin zusammen. Und meist ist damit auch das Wohlergehen der dazugehörigen Familie(n) betroffen.
Was also ist zu tun, um das Überleben des Unternehmens und damit der Praxis zu sichern? Im Prinzip gelten die gleichen Regeln wie bei der Vorbereitung auf die Übergabe an einen Nachfolger. Der Grundsatz lautet: Machen Sie sich entbehrlich. Der erste Schritt dazu ist, die Handlungsfähigkeit des Unternehmens sicherzustellen. Dazu sollten Sie Personen, denen Sie vertrauen, Handlungsvollmachten ausstellen. Die weiteren Schritte haben Experten der Creditreform in fünf Regeln zusammengefasst:
Welche Praxisversicherung für Sie nützlich sein können, erfahren Sie hier.
Nun haben wir bisher über den Ausfall des Unternehmers gesprochen. Häufig können aber auch private Ereignisse wie eine Scheidung Einfluss auf das Wohlergehen des Unternehmens, sprich der Praxis, nehmen. Auch für diesen Fall sollten Sie Vorsorge treffen, damit private finanzielle Regelungen nicht das Unternehmen gefährden.
Und wenn Sie Regelungen getroffen haben:
Unsere Experten der ZSH haben Erfahrungen im Umgang damit, wie Sie am besten Vorsorge treffen können, um sich, Ihre Familie und Ihr Unternehmen für die Zukunft abzusichern. Das gilt sowohl für Fragen rund um Ihre Versicherungen als auch um steuerliche und erbrechtliche Fragen. Vereinbaren Sie mit Ihrem regionalen Ansprechpartner einen für Sie unverbindlichen Gesprächstermin, um Ihre individuelle Lage zu erörtern.
Wie Sie sich persönlich gegen Unwägbarkeiten absichern können, erfahren Sie hier.
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