Aufgrund der Corona-Krise steht die gesamte Bevölkerung - sowohl deutschland- als auch weltweit - vor einer noch nie dagewesenen Situation und vor völlig neuen Herausforderungen, die es zu bewältigen gilt. Ausgangsbeschränkungen, Schließungen von Schulen, Restaurants, Geschäften und mittelständischen Betrieben, sowie neue Regelungen im sozialen Umgang bestimmen unseren Alltag. Dies führt zu einem dramatischen Rückgang der gesamten Wirtschaftsleistung, aber betrifft eben auch jeden Einzelnen.
Sie sind Zahnmediziner mit eigener Praxis, der nicht mehr so viele Patienten behandeln kann wie vorher, oder Geschäftsführer/Inhaber eines mittelständischen Unternehmens, das den Betrieb oder die Produktion stoppen musste? Gleichzeitig fehlen Ihnen Einnahmen, welche Sie aber benötigen, um bestehende Finanzierungen zu bedienen?
Dann möchten wir Ihnen ein paar Lösungswege und Werkzeuge aufzeigen, die Sie nutzen können, um kurzfristig Ihre diesbezügliche Liquidität zu sichern. Beispielsweise gibt es Möglichkeiten einer Aussetzung der Zins- und Tilgungszahlung oder Sie ziehen eine Ausweitung der Kontokorrentlinie in Betracht. Zusätzlich gibt es auch sogenannte Corona Liquiditätshilfen. Jede dieser Möglichkeit sollten Sie aber mit Ihrem ZSH Berater besprechen.
Nach dem kürzlich beschlossenen Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19 Pandemie ist nun auch die Stundung und Tilgungsaussetzung Ihrer Darlehensraten möglich. Die Förderbanken der Länder haben hier schnell reagiert und die Möglichkeit zur Aussetzung der Zins- und Tilgungszahlung veröffentlicht. Da jedoch keine einheitliche Entscheidung getroffen wurde, ist es zwingend notwendig zu prüfen, welche Optionen die jeweilige Förderbank zur Ratenzahlungsaussetzung anbietet.
Zum Beispiel werden bei einem Stundungsantrag der KfW die Tilgungsleistungen einheitlich für einen Zeitraum von neun Monaten (bzw. drei Quartalsraten) ausgesetzt. Die vertraglichen Zinskonditionen bleiben weiter bestehen. Die Rückzahlung der gestundeten Tilgungsraten können dann wahlweise durch Verteilung auf die Restlaufzeit erfolgen oder auf die Schlussrate zugeschlagen werden.
Für die Tilgungsaussetzung muss eine individuelle nachvollziehbare Begründung gegenüber der Bank, inwieweit sich der Ausbruch der COVID-19-Epidemie negativ auf die Liquiditätssituation ausgewirkt hat, dargelegt werden.
In den letzten Tagen haben immer mehr Banken erkannt, dass es notwendig ist, Ihren Kunden eine Möglichkeit zur Aussetzung Ihrer Darlehensraten anzubieten und diesbezüglich Regelungen veröffentlicht. Natürlich handelt es sich hierbei nicht um ein Geschenk der Bank sondern um eine Unterstützung, die wiederum Verbindlichkeiten mit sich trägt. Daher sollten die Vor- und Nachteile einer Zins- und Tilgungszahlung unter Berücksichtigung Ihrer individuellen finanziellen Situation bewertet werden. Der klare Vorteil hierbei ist, dass es ein sinnvolles Werkzeug ist, um kurzfristig Ihre Liquidität zu erhöhen. Langfristig bestehen die Nachteile, dass sich der Zahlungszeitraum verlängert oder sich Ihre Schlussrate erhöht. Da die Lösungsvarianten, sowie die Flexibilität jeder einzelnen Bank genauso individuell gestaltet sind wie Ihre persönliche finanzielle Lage, raten wir Ihnen zu einer direkten Kontaktaufnahme mit Ihrem ZSH-Berater, oder Ihrem Ansprechpartner bei der Bank, um eine fundierte Entscheidung zu treffen.
Um kurzfristig Liquidität zu generieren, ist die Erhöhung der Kreditlinie eine schnell durchführbare Maßnahme. Der Vorteil hierbei liegt darin, dass sich diese Lösung sehr kurzfristig umsetzen lässt und Sie jederzeit die Möglichkeit zur Rückzahlung, ohne Einhaltung von vertraglichen Tilgungsplänen, haben. Diese sehr flexible Möglichkeit der Liquiditätserhöhung sollte allerdings nur kurzfristig genutzt werden, da die Zinskosten relativ hoch sind. Auch hier gibt es große Unterschiede unter den Banken, zum einen was die Beurteilung der Kundensituation betrifft und zum anderen was die Schnelligkeit der Umsetzung angeht, einen höheren Kreditrahmen einzuräumen. Dennoch kann es hilfreich sein, das Gespräch zu Ihrer Bank zu suchen, da auch Darlehen mit kurzer Laufzeit eine Alternative bilden.
Als Reaktion auf die dynamische Ausbreitung des Coronavirus und die damit verbundenen wirtschaftlichen Folgen, wurden die Corona Liquiditätshilfen von Bund und Ländern eingeführt. Corona Liquiditätshilfen sind variable Darlehen mit einer Laufzeit von einem Jahr. Der Zinssatz ist niedriger als beim oben erwähnten Kontokorrent und kann sich wie dieser jederzeit ändern. Je nach Anbieter gibt es tilgungsfreie Zeiten oder die Möglichkeit von Sondertilgungen, sollte sich die Lage schneller verbessern als erwartet.
Darüber bieten auch KfW und etwaige Landesförderbanken Sonderprogrammen. Diese Darlehen sind eher mittelfristig mit einer Laufzeit von fünf Jahren angelegt und haben eine tilgungsfreie Zeit von zwölf Monaten. Die Zinssätze dieser öffentlichen Mittel sind zudem sehr niedrig.
Beachten Sie, dass jeder der einzelnen Kredite Vor- und Nachteile birgt und eine genaue Abwägung in Hinblick auf Ihre individuelle Situation erfolgen sollte.
Kennen Sie die Finanzplanung der ZSH? Nein. Durch Sie erhalten Sie eine detaillierte Aufstellung Ihrer Finanzen. Unser Ansatz ist es diese auf die langfristige Gesamtentwicklung auszurichten und ganzheitlich zu betrachten. Dabei beleuchten unsere Beraterinnen und Berater den Ist-Zustand, sprechen über Ziele und Risiken, analysieren Renditen und Belastungen und entwickeln ein langfristiges, nachhaltiges Finanzkonzept. So wird Liquidität planbar und Sie können schnell erkennen wann Sie zusätzliche Mittel benötigen und vor allem in welcher Höhe.
Es gibt Möglichkeiten und Angebote, Ihre Liquidität in dieser schwierigen Situation zu sichern. Um Ihnen eine individuelle und geeignete Lösung anzubieten, die auf Ihre finanzielle Situation abgestimmt ist, sprechen Sie Ihren Berater bei ZSH an! Wir stehen Ihnen selbstverständlich auch während der Corona-Krise jederzeit zur Verfügung, um gemeinsam eine optimale Lösung für Sie zu finden.
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