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Kosten Zahnarztpraxis

Kosten Zahnarztpraxis eröffnen – Kaufen oder Gründen, aber was kostet das eigentlich?

Die eigene Zahnarztpraxis ist für viele, die gerade ihr Studium der Zahnmedizin beenden, ein logisches und ein erstrebenswertes Ziel. Dahin führen viele Wege, aber zunächst muss die Frage beantwortet werden: Kaufen oder gründen? Und wie hoch sind eigentlich die Kosten für die Praxisgründung? Das wollen wir in diesem Beitrag beleuchten und gleichzeitig den Unterschied zwischen Preis, Investitionen und Kosten klären. Dabei reden wir über beeindruckende Zahlen: Denn die Gesamtinvestitionen zahnärztlicher Existenzgründer betrugen in den Jahren 2017/2018 rund eine Milliarde Euro.

In diesem Beitrag erwarten Sie die folgenden Themen:

Preis, Investitionen und Kosten unterscheiden – wichtige Grundlage bei der Praxisgründung

Die Frage „was kostet eine Zahnarztpraxis?“ lässt sich genauso wenig pauschal beantworten wie die Frage, was ein Auto kostet. „Von bis“ lautet die Antwort. Dabei spielen viele Faktoren eine Rolle: die Region in Deutschland, ländlich oder städtisch, Übernahme oder Neugründung.

Wichtig zu wissen ist auf jeden Fall, dass unter „was kostet?“ unterschiedliche Formen von Ausgaben zu betrachten sind. Die wollen wir zunächst einmal aufschlüsseln:

1. Der Preis

Der Preis bezeichnet die Summe,

  • die für die Übernahme einer Immobilie, in der ich eine Praxis gründen möchte, fällig wird,
  • den Preis für die bestehende Praxis, die ich übernehmen möchte,
  • oder den Preis, den ich zahle, um mich in eine Gemeinschaftspraxis einzukaufen.

Der Preis ist also eine – hoffentlich – einmalige Ausgabe.

2. Die Investitionen

Investitionen werden in der Regel bei Gründung wie Übernahme fällig. Bei der Gründung müssen die technische Einrichtung, die medizinischen Gerätschaften, die IT, das Mobiliar etc. angeschafft werden. Bei der Übernahme kann ich das vorhandene eventuell zunächst weiter nutzen. Jedoch wird je nach Alter der Praxis nach und nach eine Erneuerung der gesamten Einrichtung – meist angefangen bei der IT – notwendig. Als Faustregel könnte man die Definition verwenden: Investitionen sind Ausgaben, die in der Praxis verbleiben und ihren Wert ausmachen.

Investitionen werden häufig mit dem Begriff Abschreibungen in Verbindung gebracht. Das stimmt nur bedingt. Abschreibungen, oder „Absetzung für Abnutzung“, sind als verteilte Anschaffungskosten für das Finanzamt interessant. Investitionen sollten also auf keinen Fall allein unter diesem Gesichtspunkt getroffen werden. Es ist hier sehr hilfreich, einen Steuerberater zu Rate zu ziehen.

3. Die Kosten

Kosten – oder besser laufende Kosten – fallen immer an, und es sind in beiden Fällen die gleichen. Dazu zählen Gehälter, Verbrauchskosten wie Strom, Wasser, Telekommunikation, Versicherungen, Reinigungsarbeiten, Steuerberater und Steuern natürlich.

Die Kosten bei der Neugründung einer Einzelpraxis

An dieser Stelle ist es hilfreich, einen Fragenkatalog aufzustellen mit allen Punkten, die es zu klären gilt. Zum Beispiel: Welche Praxisform passt zu mir? Die Wahl besteht zwischen einer

  • Einzelpraxis, bei der mir niemand reinredet und ich Risiko und Ertrag alleine trage
  • der Praxisgemeinschaft (PG), bei der Patientenstamm und Umsatz getrennt behandelt werden, oder
  • der Berufsausübungsgemeinschaft (BAG), bei der Patientenstamm und Umsatz gemeinsam betrachtet werden.

Das ist sicher eine Frage des Charakters und der Mentalität und wird von Mensch zu Mensch unterschiedlich beantwortet werden. Vielleicht hilft da der Blick auf eine weitere Frage: Möchte ich mich als allgemein behandelnde Zahnmediziner bzw. Zahnmedizinerin selbstständig machen oder strebe ich eine Spezialisierung an, wie z.B. auf Implantologie, Parodontologie oder Kinderzahnheilkunde. Apropos Zahnmedizinerin und Zahnmediziner: Im Jahr 2018 lag der Anteil der Existenzgründungen bei je 50 Prozent Frauen und 50 Prozent Männer.

Die Übernahme einer Einzelpraxis ist übrigens mit 66 Prozent der überwiegende Weg in die Selbstständigkeit. Vielleicht mit ein Grund: Während das Finanzierungsvolumen für eine Praxisübernahme mit rund 400.000 Euro zu Buche schlägt, mussten für eine Neugründung schon rund 600.000 Euro im Schnitt aufgebracht werden. Diese Zahl schlüsselt sich für eine Neugründung folgendermaßen auf (in 1.000 Euro):

Modernisierung/Umbau

95

Medizinische Geräte, technische Einrichtung, IT

321

Sonstige Investitionen

106

= Summe Praxisinvestitionen

522

+ Betriebsmittelkredit für laufende Kosten

76

= Summe Finanzierungsvolumen

598

Unter „Sonstige Investitionen“ fasst die Studie Ausgaben für ganz unterschiedliche Bereiche zusammen, wie z.B.

  • Einmalzahlungen im Rahmen des Leasings von Geräten,
  • Elektroarbeiten in der Zahnarztpraxis,
  • Erweiterung der Zahnarztpraxis um ein Eigenlabor,
  • Kapitaleinlage in eine zahnärztliche Partnergesellschaft.

Die nächste Frage, die sich stellt, ist die nach der Lage der neu zu gründenden Praxis. Damit ist sowohl die Region in Deutschland gemeint als auch die Mikro-Lage im gewünschten Ort. Denn daraus ergeben sich erhebliche Unterschiede beim Blick auf die Kosten. An dieser Stelle hilft eine Standortanalyse weiter, die folgende Aspekte beleuchtet:

  • Faktoren wie Immobilienpreise, Miet- und Nebenkosten,
  • Erreichbarkeit und Parkplätze,
  • soziales Umfeld, Altersstruktur der Umgebung, demografische Prognose
  • Entfernung zu Wettbewerbern,
  • Nähe zu Kooperationspartnern wie Laboren,
  • städtisches oder ländliches Umfeld,
  • die Verfügbarkeit von Fachkräften
  • und die voraussichtliche zukünftige wirtschaftliche Entwicklung des Standorts.

Die Ergebnisse dieser Analyse bringen uns zum nächsten wichtigen Schritt: dem Business-Plan.

Mit Plan zum Erfolg

Gleich zu Beginn haben wir über die verschiedenen Formen von Ausgaben gesprochen. Das hilft uns nun weiter, wenn es um die Aufstellung eines Business-Plans geht. Den werden Sie brauchen, wenn Sie mit Ihrer Hausbank verhandeln, oder wenn Sie mit der KfW über Förderpakete sprechen. Was steht nun in einem solchen Business-Plan drin:

  • Ihr Praxiskonzept stellt die gewünschte Ausrichtung der Praxis und ihre eventuelle Spezialisierung dar.
  • Die Investitionssumme definiert die Ausgaben für Anschaffung von Praxiseinrichtung, Instrumenten etc.
  • Die Rentabilitätsplanung schätzt die in 3-5 Jahren erwartbaren Umsätzen und Ertragsmöglichkeiten.
  • Die oben erwähnte Standortanalyse.

Aus dem Businessplan ergibt sich die Finanzierungsplanung, um folgende Kosten zu finanzieren:

  • Eventueller Kaufpreis für eine Immobilie
  • Investitionen in die Praxis
  • Laufende Kosten der Praxis, inklusive Personal
  • Ausgaben für Werbung und Marketing
  • Laufende private Ausgaben

Und vergessen Sie bitte an dieser Stelle eins nicht: Nehmen Sie das Bilden von Rücklagen in Ihren Plan mit auf, um gegen unerwartete Fälle gewappnet zu sein. Das können plötzliche Ausfälle durch Schäden oder Steuerforderungen sein.

Die Praxisübernahme – günstiger als die Neugründung?

Eine bestehende Praxis zu übernehmen hat auf den ersten Blick einige Vorteile: Es gibt einen Patientenstamm, erfahrenes Personal und bewährte Technik sind vorhanden – also kann ich scheinbar gleich loslegen nach dem Kauf.

Eigentlich. Aber davor steht erst einmal der Kauf. Und die Frage: Was ist die Praxis denn tatsächlich wert? Ganz sicher werden die Vorstellungen des Käufers und des Verkäufers weit auseinander liegen. Der Abgeber verkauft sein Lebenswerk, hier hat er Jahrzehnte verbracht und seine Leistung erbracht; dies ist materiell ja gar nicht zu erfassen. Dagegen stehen die nüchternen Analysen des Käufers. Wie also kommen die beiden zusammen?

Dabei hilft die Unterscheidung zwischen materiellem und immateriellem Wert der Praxis. Betrachten wir zunächst den materiellen Wert.

In der Regel wird der Abgeber die Praxis aus Altersgründen abgeben. Das heißt gleichzeitig, dass technische und medizinische Einrichtung, IT, Mobiliar etc. vermutlich nicht auf dem neusten Stand sind und auch nicht den Ansprüchen des Übernehmenden entsprechen. Der materielle Wert ist also nicht allzu hoch. Es sei denn, die Praxis befindet sich in einer Immobilie, die dem Abgebenden gehört und die jener mit veräußern möchte. Andererseits bedeutet das Vorhandensein der Einrichtung: Ich kann als Käufer sofort loslegen.

Der immaterielle – oder ideelle – Wert der Praxis ist die unternehmerische Vorleistung des Abgebenden. Dazu gehört der so genannte „Good Will“, dazu gehören die Umsätze der letzten drei Praxisjahre. Die können jedoch auch aus Leistungsbereichen stammen, die ich als Übernehmer eventuell (noch) gar nicht leisten kann, wie z.B. das Erstellen von Gutachten oder spezifische Zahnarztleistungen, die außerhalb meines Know-hows liegen. Dann wird der Abgebende seinen Patientenstamm in den immateriellen Wert einrechnen wollen. Aber das geht nicht 1:1, denn da können zum Teil alte Patienten dabei sein, die bald nicht mehr in die Praxis kommen können, auch werden einige wegen des Zahnarztwechsels vielleicht eine neue Praxis suchen wollen, weil ihnen die Nase des oder der Neuen nicht passt.

Ebenso kommt der Standort der Praxis in die Berechnung des Good Will – mit den positiven Aspekten wie Lage, Entfernung zum Wettbewerb, Infrastruktur und Parkplätze etc., aber auch mit den negativen Aspekten wie Höhe der Nebenkosten, Abgaben, Löhne etc. Das Verhältnis zwischen immateriellem Wert und materiellem schwankt in den letzten zehn Jahren übrigens zwischen 70 zu 30 Prozent und 60 zu 40 Prozent.

Für eine Praxisübernahme sieht der Finanzierungsbedarf folgendermaßen aus (in 1.000 Euro):

Ideeller Wert (Good Will)

129

Materieller Wert

49

=Übernahmepreis

178

Modernisierung/Umbau

25

Medizinische Geräte, technische Einrichtung, IT

91

Sonstige Investitionen

46

= Summe Praxisinvestitionen

340

+ Betriebsmittelkredit für laufende Kosten

54

= Summe Finanzierungsvolumen

394

Da muss ich mir als Übernehmer genau überlegen, ob ich das möchte. Das heißt, kommt mir die Praxis entgegen, mag ich das Ambiente, komme ich mit dem Personal klar – und natürlich: rechnet sich das?!

So gehen Sie am besten vor

Als angestellter Zahnarzt verdiene ich im groben deutschen Durchschnitt rund 100.000 Euro im Jahr. Nach Abzug aller Investitionen, des Kaufpreises und der laufenden Kosten aufs Jahr gerechnet, sollte da schon etwas mehr rauskommen. Der abgebende Zahnarzt wird den letzten Jahresgewinn gerne entsprechend ausweisen. Das lässt aber keine aussagekräftigen Schlüsse auf die Zukunft zu.

Unterm Strich kann man also keine allgemeingültige Aussage darüber treffen, ob eine Neugründung oder eine Praxisübernahme weniger Kosten und Investitionen verursacht. Daher können wir noch eine dritte Variante betrachten: Das Einkaufen in eine Berufsausübungsgemeinschaft (BAG). Zum Beispiel kann ein jüngerer Zahnarzt sich in die Praxis eines älteren einkaufen, nachdem auf Basis der immateriellen und materiellen Werte ein Preis ermittelt wurde. Als junger Zahnarzt bringe ich nun einen ähnlichen Anteil in die Praxis ein, der dazu genutzt wird die Praxis zu sanieren, wodurch sich der Wert verdoppelt. Dabei ist darauf zu achten, dass ein gleiches Stimmrecht erworben wird – also 50/50 Anteile zu 50/50 Stimmrecht. So kann ich als junger Zahnarzt in eine bestehende Infrastruktur erfolgreich einsteigen, bei der weitere Investitionen erst später nach und nach notwendig werden. Hier ist im Schnitt der Einstieg in die Selbstständigkeit mit einem Finanzierungsvolumen von insgesamt rund 290.000 Euro am günstigsten.

Bei ZSH arbeiten Expertinnen und Experten, die Erfahrung darin haben, solche Szenarien von Übernahmen, Neugründungen und Einkaufen in Praxen durchzuspielen. Sie wissen, worauf es ankommt, einen Kaufpreis sorgfältig zu prüfen. Sie kennen zudem die Fallen, in denen sich Kosten verstecken oder notwendige Investitionen verbergen können. Deshalb sollten sie von Beginn an zu Rate gezogen werden, wenn es darum geht, einen Gründungs- bzw. Übernahmeplan zu entwerfen.

Die große Stärke der ZSH Mitarbeitenden ist es, alle Aspekte aus einer Hand beleuchten zu können:

  • private Kosten neben den Praxisausgaben,
  • Kalkulation des Mindestumsatzes,
  • Liquiditätsplanung für die Zukunft,
  • Absicherung der Existenz,
  • Bildung von Rücklagen für Notfälle und Alter,
  • Absicherung der Familie

und viele andere Punkte mehr.

Dazu gehört auch die Erfahrung mit dem „Bauchgefühl“. Die Frage, fühle ich mich mit der Entscheidung wohl, kann der Kopf nicht beantworten, das ist Herzenssache. Erst recht, wenn man sich für eine BAG entscheidet, denn manche sagen, das sei wie eine Ehe, da muss man Kompromisse eingehen können.

Machen Sie also bei der Gründung oder der Übernahme eine Zahnarztpraxis von Anfang an keinen Kompromiss, wenn es um die umfassende Beratung und kompetente Begleitung geht, und setzen Sie auf das Know-how und die Erfahrung der ZSH.

(Quelle aller Zahlen: InvestMonitor Zahnarztpraxis 2018 im Auftrag des Instituts der Deutschen Zahnärzte).


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Leitfaden: Gründungsfahrplan für die eigene Zahnarztpraxis
INHALT:
  • Der Businessplan: Was die Bank wissen will
  • Erarbeiten Sie ein Praxiskonzept
  • Standortanalyse
  • Investitionsplanung
  • Mindestumsatz-kalkulation
  • uvm.

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