Frühjahrs-Check fürs Haus
Zeit für einen prüfenden Blick auf Haus und Hof: Wenn der Winter Schäden hinterlassen hat, beeinflusst dies auch den Versicherungsschutz.
Die Temperaturen steigen allmählich, die ersten Blumen sind erblüht. Der Frühling setzt sich durch. Genau der richtige Zeitpunkt also, um auch am Haus und im Garten nach dem Rechten zu sehen. Ist alles gut durch den Winter gekommen? Oder muss ich etwas reparieren, warten, reinigen – und was bedeutet es für meine Absicherung?
Was muss ich tun?
- Regenrinne: Laub und Schmutz entfernen; Stabilität prüfen.
- Dach: Haben sich Dachziegel aufgrund eines Sturms gelöst?
- Solar- und Photovoltaik-Zellen: Verschmutzte Solarmodule reinigen.
- Gartenbewässerung: Leitungen durchspülen und Rohre auf Frostschäden prüfen.
- Bäume: Angeknackste Äste absägen.
- Rauchmelder: Noch funktionstüchtig, Batterie noch geladen?
- Heizung: Heizung oder Wärmepumpe einem letzten prüfenden Blick vor der Sommerpause unterziehen.
Und was bedeutet es für meinen Versicherungsschutz?
Haus- und Hof-Check hilft nicht nur, mein Haus in Schuss zu halten und kostspieligen Sanierungsmaßnahmen vorzubeugen. Je nach Schaden kann er Auswirkungen auf meinen Versicherungsschutz haben – was wann gilt:
- Bei Sturmschäden am Haus, wie einer herabgefallenen Regenrinne oder abgelösten Dachziegeln, leistet in der Regel die Wohngebäudeversicherung.
- Ist die Solaranlage nicht nur verschmutzt, sondern auch aufgrund eines Sturms oder Brandes beschädigt, springt ebenfalls die Wohngebäudeversicherung ein. Spezielle Photovoltaik-Policen decken zudem Schäden, etwa durch einen Kurzschluss, an den einzelnen Zellen ab. Sie eignen sich vor allem bei sehr teuren Anlagen.
Wenn Hauseigentümer ihre so genannten Sicherungspflichten vernachlässigen, verursachen sie unter Umständen sogar einen Haftungsfall. Zur Veranschaulichung: Herabfallende Dachziegel oder Äste verletzen Passanten; der Brandmelder hat im Ernstfall nicht richtig funktioniert.
Ein guter Versicherungsschutz mindert aber auch dann zumindest die finanziellen Folgen:
- Verletzen Äste oder Dachziegel Passanten, können sich Eigenheimbesitzer und Vermieter an ihre Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht wenden. Dieser Schutz ist bei selbstgenutzten Immobilien bereits in einer Privathaftpflicht integriert.
- Kommt es zu einem Brand, ist das grundsätzlich ein Fall für die Hausrat- beziehungsweise bei Vermietern für die Gebäudeversicherung. Hier gilt: Bei beschädigten mobilen Gegenständen greift die Hausrat-, bei Gebäudeschäden die Gebäudeversicherung. Sind jedoch, entgegen der gesetzlichen Vorgaben, keine Rauchmelder im Gebäude installiert, kann die Versicherung unter Umständen Leistungen verweigern oder zumindest kürzen. Gute Tarife zahlen trotz der so genannten Obliegenheitsverletzung.
- Und bei Fehlalarm? Hochwertige Policen decken außerdem sogar die Reparaturkosten, die entstehen, wenn beispielsweise die Feuerwehr infolge eines Rauchmelder-Fehlalarms Türen oder Fenster aufbrechen musste.