E-Health und Telemedizin für Zahnärzte bilden einen der wichtigsten dentalen Zukunftstrends. Zahnärzte, die ihre Zahnarztpraxis fit für digitale Anwendungen und die „Zahnmedizin von ferne“ machen, sichern sich für die Zukunft wichtige Wettbewerbsvorteile. Möchten Sie mehr über das Thema wissen oder sind auf der Suche nach Ideen, wie Sie Ihre Zahnarztpraxis in die digitale Zukunft führen können? Hier finden Sie, was Sie suchen.
E-Health und Telezahnmedizin: Definition, Anwendungsmöglichkeiten, Vorteile und Zielgruppen
E-Health und Telemedizin für Zahnärzte: Ausblick, Risiken und Herausforderungen
Das Bundesministerium für Gesundheit definiert E-Health folgendermaßen:
„Unter E-Health werden Anwendungen zusammengefasst, die zur Unterstützung der Behandlung und Betreuung von Patientinnen und Patienten die Möglichkeiten nutzen, die moderne Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) bieten.“
Auch die Medizintechnik fällt im weitesten Sinne darunter. Einige Beispiele für E-Health sind:
Telemedizin und Telezahnmedizin sind Teilbereiche von E-Health, konzentrieren sich jedoch mehr auf die Versorgung der Patienten mit medizinischen und dentalen Leistungen. Sie verwenden moderne Technologien, um unter anderem auch für jene Patienten eine Gesundheitsversorgung und -beratung sicherzustellen, die aus den verschiedensten Gründen keinen Zugang dazu haben oder immobil sind. Beispiele für Telemedizin/Telezahnmedizin sind:
Von der Telezahnmedizin profitierten bisher besonders Patienten vom Land mit weiten Anfahrtswegen, aber auch Menschen mit Einschränkungen oder Pflegebedürftige. Zahnärztliche Leistungen aus der Ferne anzubieten ist also nicht gänzlich neu. Im Verlauf der COVID-19-Pandemie hat sich die Telezahnmedizin jedoch zu einem neuen, tragfähigen Zweig der Praxistätigkeit für alle Zielgruppen entwickelt. Wir gehen davon aus, dass die virtuelle Zahnmedizin auch dann ihren festen Platz bei Zahnärzten und Patienten behalten wird, wenn die Pandemie unser Leben irgendwann nicht mehr bestimmen wird. Dies liegt vor allen Dingen an ihren vielen Anwendungsmöglichkeiten und Vorteilen.
Im Folgenden skizzieren wir kurz einige der wichtigsten Anwendungsmöglichkeiten der virtuellen Zahnmedizin.
Die elektronische Patientenakte bündelt die digitalen Gesundheitsdaten von teilnehmenden Patienten. Darin sind Informationen zu Vorerkrankungen, Befunden/Diagnosen, Medikationsplänen, Impfungen, angewandten Therapien sowie Termine und Arztbriefe enthalten. Der Vorteil für die Mediziner und Zahnmediziner liegt in der Möglichkeit eines schnelleren und effizienteren fachübergreifenden Austausches. Allerdings bestimmt der Patient selbst, was in der elektronischen Patientenakte enthalten sein darf, sodass sich der Zahnarzt nicht darauf verlassen kann, dass die Daten vollständig sind. Der Zugriff auf die elektronische Patientenakte (ePA) erfolgt über ein 2-Schlüssel-Prinzip durch die Patienten über die elektronische Gesundheitskarte (eGK) und die Mediziner über den elektronischen Praxisausweis. Über eine entsprechende Berechtigung kann der Arzt oder Zahnarzt auch in Abwesenheit auf die Daten zugreifen.
Wichtig zu wissen: Seit dem 1. Juli 2021 sind alle Ärzte und Psychotherapeuten dazu verpflichtet, die technische Telematik-Infrastruktur für die Übertragung oder für das Auslesen elektronischer Patientendaten bereitzustellen. Medizinern, die das nicht tun, wird die Vergütung um 1% gekürzt.
Im Rahmen der synchronen Telemedizin treffen sich Zahnarzt und Patient per Face Time (Apple), Google Meet, Zoom oder eine andere Plattform für Video-Konferenzen. Der Informationsaustausch findet somit in Echtzeit (live) statt.
Die asynchrone Telemedizin beinhaltet die Erfassung medizinischer Daten und ihre anschließende Online-Übermittlung. Dabei kann es sich um einen Patienten handeln, der Röntgenaufnahmen im Online-Portal seines neuen Zahnarztes hoch lädt oder um den schnellen Austausch zwischen Ärzten unterschiedlicher Fachdisziplinen.
Synchrone und asynchrone Telezahnmedizin lassen sich nicht immer voneinander trennen. So kann es sein, dass der Patient zunächst Röntgenbilder in das Patientenportal seiner Zahnarztpraxis hoch lädt (asynchron) und der Zahnarzt diese anschließend per Videokonsil mit einem Fachkollegen oder Mediziner anderer Fachbereiche bespricht.
Eine weitere interessante Form der virtuellen Zahnmedizin stellt die vollautomatisierte KI-Befundung auf Basis digitaler Röntgenaufnahmen dar. Grundlage für die Befundung ist eine browserbasierte Software, welche die zuvor hochgeladenen Röntgenbilder analysiert. Der Zahnarzt erhält nach Abschluss der Analyse auf digitalem Wege einen umfassenden schriftlichen Befund, den er am Computer oder mithilfe des Tablets mit seinen Patienten besprechen kann. Für eine schnellere Orientierung enthalten die Diagnosen farbliche Markierungen. KI-gestützte Online-Systeme zur Befundung wie dentalXrai von synMedico unterstützen die Arbeit des Zahnarztes, sodass er sich stärker auf seine Kerntätigkeiten konzentrieren kann.
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Telemonitoring beschreibt die Vernetzung von Patienten und Zahnärzten ihm Rahmen von Nachsorge- oder Routinekontrollen. Dies kann über Videosprechstunde oder App-gestützt geschehen. Mit modernen, KI-basierten Anwendungen zur Fernkontrolle wie etwa der App Dental Monitoring können Patienten ihre Zähne / ihren Mundraum scannen und die Scans anschließend an den Zahnarzt weiterleiten.
Im Rahmen einer Videosprechstunde lassen sich noch vor einer Behandlung Symptome abklären sowie Hausbesuche und Besuche in Pflegeeinrichtungen organisieren. Ein Videokontakt kann in vielen Fällen auch das Notfallmanagement erleichtern.
Telemedizin-Lösungen für die Zahnarztpraxis richten sich nicht nur an Menschen mit körperlichen oder geistigen Einschränkungen, sondern sprechen auch gezielt Patienten mit unflexiblen Arbeitszeiten oder aus abgelegenen ländlichen Gebieten an.
Während einer Pandemie kann die virtuelle Zahnheilkunde sowohl Zahnärzten als auch Patienten mehr Sicherheit bieten. Der Patient kann sich darauf verlassen, einen zahnärztlichen Ansprechpartner zu haben, ohne Gefahr zu laufen, sich anzustecken. Natürlich lässt sich aus der Ferne keine Zahnfüllung legen, aber eine Beratung zu einem zahnmedizinischen Thema kann durchaus online stattfinden.
• Vielseitige Anwendungsgebiete
Online-Beratungen eignen sich perfekt dazu, eine parodontologische, prothetische oder implantologische Behandlung zu planen oder Röntgenbefunde zu besprechen. Es ist inzwischen sogar möglich, dass der Zahnarzt im Rahmen von Recall und Nachsorge den Mund seiner Patienten über deren Smartphone-Kamera inspiziert.
Als erweiterte Form der Patientenkommunikation lässt sich mit der virtuellen Zahnmedizin der Kontakt zu den Patienten leichter halten.
Videosprechstunden können den Zahnarzt im Umgang mit ängstlichen Patienten unterstützen. Denkbar wäre eine virtuelle Rundtour durch die Praxis oder eine Vorstellung des Teams.
Durch die Anwendung von Telemedizin in Kombination mit Online-Terminen können Zahnärzte Zeit einsparen und diese dann in eine intensivere Betreuung der Patienten investieren.
Die digitale Vernetzung rationalisiert Backoffice-Aktivitäten. So können Patienten Anamnesebögen gleich online ausfüllen. Den Zahnärzten bleibt dann mehr Zeit für die Tätigkeitsbereiche, mit denen sie ihre Haupteinnahmen erzielen. E-Health und Tele-Zahnmedizin werden so nach einer Umstellungs- und Umgewöhnungszeit zu echten Umsatztreibern.
Videofallkonferenzen (Videkonsile) erleichtern den fachlichen Austausch zwischen Zahnmedizinern (Zahnärzten, Kieferorthopäden, Oralchirurgen, MKG-Chirurgen) sowie zwischen Zahnmedizinern und Ärzten anderer Fachrichtungen.
Die Tele-Zahnmedizin der Zukunft wird nicht bestimmten Patientengruppen vorbehalten sein, sondern sich an alle internetaffinen, experimentierfreudigen Patienten wenden. Viele Menschen dürften angesichts eines immer hektischer werdenden Alltags mit langen Arbeitszeiten die schnelle, unkomplizierte Möglichkeit des Austausches mit ihrem Zahnarzt. Patienten in ländlichen Gebieten bietet die Telezahnmedizin die Möglichkeit, die Anzahl ihrer Besuche beim Zahnarzt oder Kieferorthopäden – etwa für die Kontrolle des Behandlungsfortschritts – zu reduzieren. Daneben dürften ältere, immobile Patienten, vor allem jene mit Pflegegrad, weiterhin eine wichtige Zielgruppe bleiben.
Wie bei allen neuen Behandlungsformen und -verfahren ist es wichtig, den Einführungsprozess sorgsam zu planen. Stellen Sie sich zunächst die folgenden Fragen:
Der Raum für eine zahnärztliche Video-Sprechstunde sollte groß genug sein, um bei Bedarf weitere Teammitglieder hinzuziehen. Grundsätzlich ist es besser, hierfür nicht unbedingt Behandlungsräume zu reservieren, weil dies vor allem Angstpatienten abschrecken könnte. Sorgen sie für ein ruhiges, großzügiges, einladendes Ambiente. Der Fokus beim Online-Gespräch liegt zwar auf den teilnehmenden Personen, aber der Patient bekommt schon mit, wie es in den Räumlichkeiten aussieht. Er sollte nicht das Gefühl haben, mit Menschen zu sprechen, die sich im Abstellraum getroffen haben. Wenn Sie in Ihrer Praxis keinen geeigneten Raum finden, könnten Sie Videosprechstunden auch von zu Hause aus durchführen. In dem Fall ist es besser, zusammenhängende Zeitfenster für den Online-Kontakt mit Patienten zu reservieren.
Zahnärzte sind verpflichtet, im Rahmen ihrer Videosprechstunden und Telekonsile, also fachübergreifenden Beratungen zwischen Medizinern der gleichen oder verschiedener Fachrichtungen, ausschließlich mit Anbietern für Videoleistungen zusammenzuarbeiten, die gemäß § 291g Abs. 5 SGB V (Anlage 16 BMV-Z) dafür zertifiziert sind. Zertifizierte Anbieter finden Sie im entsprechenden Link am Ende des Textes.
Zahnärztinnen und Zahnärzte dürfen im Rahmen der vertragszahnärztlichen Versorgung bereits seit Oktober 2020 telemedizinische Leistungen abrechnen. Hierauf haben derzeit allerdings nur gesetzlich Versicherte Anspruch, die pflegebedürftig sind, Eingliederungshilfe erhalten oder in Pflegeheimen behandelt werden. Die entsprechenden Positionen für Videosprechstunden, Videofallkonferenzen, Telekonsilien sowie Technikzuschläge wurden bereits in der BEMA erfasst.
Die privaten Krankenkassen gewähren allen Patienten Zugang zu telezahnmedizinischen Behandlungen.
Da der Zahnarzt direkt am Patienten arbeitet, eignen sich Videosprechstunden vor allem für Beratungsleistungen und einen ersten Notfallkontakt.
E-Health und Telemedizin / Telezahnmedizin gewannen im Zuge der Corona-Pandemie erheblich an Bedeutung, wobei sie sich zu Beginn hauptsächlich auf die Notfallversorgung konzentrierten. Schnell wurde jedoch klar, dass die virtuelle Zahnmedizin auch langfristig eine wertvolle Ergänzung zu den klassischen Erst- und Nachsorge-Konsultationen bieten würde.
Grundsätzlich ist die Mehrheit der Deutschen offen für E-Health, digitale Anwendungen und Gesundheits-Apps. Dies ergab etwa eine telefonische Kantar-Umfrage aus dem Jahre 2019 zur Bereitschaft, eine elektronische Patientenakte zu nutzen.
Deutschland zählt, was E-Health-Anwendungen anbetrifft, allerdings nicht gerade zu den Vorreitern. Gradmesser für die Digitalisierung im Gesundheitssystem ist der Digital-Health-Index. Dieser misst den Digitalisierungsgrad im Gesundheitssystem ausgewählter EU- und OECD-Ländern im Jahr 2018.
Estland wies demnach mit einem Gesamtindexwert von 81,9 Punkten den höchsten Digitalisierungsgrad auf. Deutschland erreichte lediglich einen Indexwert von 30 und landete damit auf dem vorletzten Platz (Quelle: Statista). Inzwischen hat sich zwar einiges getan, aber Deutschland zählt immer noch nicht zu den Vorreitern auf den Gebieten E-Health und Telemedizin.
Aus dem Nachholbedarf in den Bereichen E-Health und Telezahnmedizin ergeben sich aus unserer Sicht jedoch gute Chancen für Zahnmediziner. Wer die Entwicklung des entsprechenden Marktes sowie die Anpassung der rechtlichen Grundlagen beobachtet und seine Zahnarztpraxis um virtuelle Angebot ergänzt, dürfte in Zukunft Wettbewerbsvorteile haben. Aktuelle Prognosen für Umsätze durch KI-Anwendungen und mobilen Gesundheits-Apps stützen diese Annahme.
E-Health und Telemedizin bieten der Dentalbranche viele Chancen, doch sollte niemand die Unabwägbarkeiten und Risiken aus dem Auge verlieren. Nicht allen Menschen dürfte der Weg zu digitalen Behandlungen und Sprechstunden offenstehen. So bilden die Menschen auf dem Land zwar eine wichtige Zielgruppe, doch hat das schnelle Internet noch nicht alle Regionen erreicht. Außerdem könnten sich einige ältere Menschen mit der Anwendung moderner Kommunikationsformen schwertun. Gerade beim Zahnarzt ist der körperliche Kontakt zur Diagnose und Behandlung von Zahnerkrankungen zudem unerlässlich. Daher können E-Health und Telemedizin und Videosprechstunden nur eine wertvolle Ergänzung sein, nie jedoch den Patientenkontakt ersetzen.
Die Schaffung von Praxisstrukturen für die Implementierung der virtuellen Zahnheilkunde erfordert einen effizienten Einsatz von Personal und Zeit sowie die Bereitschaft zu Umdenken und Investitionen.
E-Health und Telemedizin für Zahnärzte beschränken sich nicht auf Videosprechstunden, Online-Terminvereinbarung und den digitalen Austausch von Patientendaten. Vielmehr setzt die Digitalisierung zunehmend auf künstliche Intelligenz, etwa bei der KI-Befundung sowie auf eine App-gestützte Kommunikation mit den Patienten. Daher ist es wichtig, sich mit diesen neuen Technologien sowie ihren Auswirkungen auf die eigene Zahnarztpraxis und den Datenschutz auseinanderzusetzen. Im Moment läuft in Deutschland noch Vieles auf eingefahrenen Wegen, und „solange es läuft“, mögen einige keinen Grund für eine Veränderung sehen. Die Welt wird jedoch immer digitaler, und wer diesen Zukunftstrend nicht verpassen möchte, sollte versuchen, seine Komfortzone zu verlassen.
Die Pflege der elektronischen Patientenakten teilnehmender Patienten bedeutet einen zusätzlichen Zeit- und Kostenaufwand. Dieser Aufwand lohnt sich jedoch, da sich der Trend hin zur Digitalisierung und papierlosen Zahnarztpraxis fortsetzen wird. Nach einer längeren Umstellungsphase wird die Digitalisierung die Prozesse vereinfachen und Kosten einsparen – spätestens dann, wenn immer mehr Patienten die elektronische Patientenakte nutzen.
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Eine vertrauensvolle Beziehung zwischen Patienten und Zahnmedizinern ist aus der Ferne nicht immer leicht zu erreichen. Das betrifft vor allem Kontakte mit Erstpatienten. Gestaltet sich der virtuelle Kontakt jedoch positiv, kann die Telezahnmedizin die Patientenbindung festigen.
Bei den Gesundheitsdaten eines Patienten handelt es sich um personenbezogene Daten, die durch die Datenschutzgesetze geschützt sind. Daher sind bei der Verarbeitung dieser Daten höchste Sicherheitsstandards einzuhalten, wie sie im E-Health-Gesetz von 2015 und dessen Aktualisierungen in den Jahren 2016 und 2017 festgelegt wurden. In dem Zusammenhang kann es sinnvoll sein, eine Mitarbeiterin oder einen Mitarbeiter zu bestimmen, der sich federführend auch um Datenschutzfragen E-Health und Telemedizin betreffend kümmert.
Zahnärzte, die für eine digitale Zukunft offen sind in ihr eine Chance sehen, dürfen sich auf einen Wettbewerbs- und Reputationsvorsprung freuen. E-Health und Telemedizin für Zahnärzte ermöglichen eine orts- und zeitunabhängige Kommunikation mit Patienten und Kollegen, liefert schnellere Diagnosen, fördern die Prävention und unterstützen Therapien.
E-Health-Gesetz (Gesetz für sichere digitale Kommunikation und Anwendungen im Gesundheitswesen)
Informationen zu E-Health beim Bundesgsundheitsministerium
Zertifizierte Videodienstanbieter gemäß Anlage 16 BMV-Z
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