Aus Sicht des Gesetzgebers haben zu wenige Menschen eine betriebliche Altersversorgung. Vor allem kleine und mittelständische Unternehmen und Geringverdiener nutzen die Vorteile kaum. Das soll sich seit 01.01.2018 durch das Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) ändern, das auch Arbeitgebern Vorteile bietet.
Bei der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) hat sich die Direktversicherung etabliert, bei der Anteile des Gehalts vor der Besteuerung in Beiträge zu einer Lebens- bzw. Rentenversicherung umgewandelt werden. Hier kann der Arbeitgeber bei der Wahl des Versicherers mitbestimmen.
Darüber hinaus sind in einigen Unternehmen und teilweise auch ganzen Branchen Pensionskassen bzw. Pensionsfonds üblich, während die Pensionskasse als eigene Aktiengesellschaft agiert, handelt sich bei Pensionsfonds um klassische Fonds, bei der die Altersleistung auch von der Performance des Fonds abhängt.
Daneben gibt es die Unterstützungskasse als rechtlich eigenständige Versorgungseinrichtung, meist in der Rechtsform eines eingetragenen Vereins. Sie gewährt im Auftrag des Arbeitgebers Leistungen im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung an den Arbeitnehmer.
Bei der Pensionszusage handelt es sich um eine unmittelbare Versorgungszusage des Arbeitgebers an den Arbeitnehmer, zu einem bestimmten Zeitpunkt fest definierte Leistungen zu erbringen.
Wer über die betriebliche Altersvorsorge riestert, muss seit 01.01.2018 in der Rentenphase keine Sozialversicherungsbeiträge auf die Leistungen zahlen. Somit stellt der Gesetzgeber diese Variante der privaten Riester-Rente nun gleich.
Gerne erläutern wir Ihnen Ihre individuellen Möglichkeiten. Selbstverständlich auch als Arbeitgeber – wir unterstützen Sie dabei, das passende Konzept für Ihr Unternehmen zu finden.