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Versicherungen für Zahnärzte

Was Sie bei Ihrem speziellen Versicherungsbedarf als Zahnarzt für eine rundum effektive Absicherung wissen sollten.

Vermögensanlage
  • Die wichtigsten Versicherungen für Zahnmediziner

    BEI DER GANZHEITLICHEN ABSICHERUNG FÜR ZAHNÄRZTINNEN UND ZAHNÄRZTE GILT ES SOWOHL DIE BERUFLICHE ALS AUCH DIE PRIVATE KOMPONENTE ABZUDECKEN!

    Das bedeutet zum einen die eigene Praxis und damit einhergehend auch die eigenen Mitarbeiter adäquat zu schützen und unterstützen. Zum anderen Vorkehrungen zur persönlichen Absicherung zu treffen.

    Mit 50 Jahren Branchen-Know-how ist ZSH der Finanzpartner für Zahnmediziner. Denn unsere Finanzlösungen und Absicherungskonzepte sind genau auf Sie als Kieferorthopäde, Oralchirurg oder Zahnarzt zugeschnitten.

    In unserem Leitfaden finden Sie die exklusiven Versicherungslösungen der ZSH!

  • Die richtige Absicherung zum Berufseinstieg

    In der Abschlussphase des Studiums und während der Assistenzzeit ist die Vorfreude auf das richtige Berufsleben groß. Doch die neue Unabhängigkeit und Freiheit bringen auch Verantwortung mit sich. Denn jetzt gilt es, die richtigen Vorkehrungen zu treffen, um ein erstes Sicherheitsnetz für die berufliche und private Zukunft zu spannen.

    Dabei sollte man sich zunächst auf das Wesentliche konzentrieren, um sich finanziell nicht zu überfordern. Am besten ist es daher, sich frühzeitig gegen die realistischsten Risiken abzusichern und an anderer Stelle die Weichen zu stellen, um für später eine möglichst günstige Ausgangslage zu schaffen.

    Wie Ihnen genau das gelingt und wo in Ihrer jetzigen Lebensphase eine Absicherung am wichtigsten ist, erfahren Sie in unserem kostenlosen Leitfaden „Die wichtigsten Versicherungen zum Berufsstart als Zahnärztin und Zahnarzt“.

  • Die Berufshaftpflichtversicherung

    Eine unverzichtbare Absicherung für Sie als Zahnmediziner – egal ob angestellt oder niedergelassen – ist mit Abstand die Berufshaftpflichtversicherung. Wie sie funktioniert und wie sie Sie vor Schäden schützt, möchten wir Ihnen jetzt erklären.

    Die Berufshaftpflichtversicherung sollte der Grundstein Ihrer ärztlichen Absicherung sein. Denn was nutzt das beste zahnärztliche Wirken, wenn es durch (unberechtigte) Forderungen finanziell auf die Probe gestellt wird?

    Wovor schützt die Berufshaftpflicht?

    Eine Berufshaftpflichtversicherung schützt Sie als Existenzgründer, aber auch schon in der Assistenzzeit, vor Schäden (Personen-, Sach- oder Vermögensschäden), die im Zusammenhang mit Ihrer Tätigkeit als Zahnmediziner stehen und schuldhaft durch Sie verursacht wurden.

    Da diese Versicherung auch Personenschäden abdeckt, empfehlen wir – ebenso wie verschiedene Zahnärztekammern – eine Versicherungssumme von mindestens 5 Mio. Euro.

  • Die Praxisinventarversicherung

    Die Praxisinventarversicherung schützt die ganze Praxis- bzw. Betriebseinrichtung, also die Praxis als solche, einschließlich der Gebrauchsgegenstände der Angestellten sowie Vorräte und Materialien gegen Beschädigung, Zerstörung und Abhandenkommen. Voraussetzung für das Greifen der Praxisinventarversicherung ist jedoch, dass der Schaden durch eines oder mehrere der folgenden Ereignisse entstanden ist.

    DIE 5 VERSICHERTEN GEFAHREN IN DER PRAXISINVENTARVERSICHERUNG

    1. Leitungswasserschäden
    2. Brandschäden
    3. Sturm- und Hagelschäden
    4. Einbruch bzw. Diebstahl
    5. Vandalismus nach einem Einbruch

    TIPP: AUF WUNSCH KÖNNEN AUCH ELEMENTARSCHÄDEN, GLASBRUCH UND UNBEKANNTE GEFAHREN GEGEN ZUSCHLAG MITVERSICHERT WERDEN!

    Wie bestimmt man denn die Versicherungssumme richtig? Mehr dazu in unserem Blogbeitrag!

  • Die Praxisausfallversicherung

    Sie sind Existenzgründer und möchten eine Zahnarztpraxis gründen oder haben eine bestehende Praxis und fragen sich, wie Sie den Gewinnverlust durch einen Betriebsausfall aufgrund Krankheit absichern können.

    Neben der Krankentagegeldversicherung kann auch eine Praxisausfallversicherung ein sinnvoller Einkommensersatz sein

    Eine Praxisausfallversicherung leistet, wenn Sie als Praxisinhaber beispielsweise durch Krankheit ausfallen. Aber leistet eine Praxisausfallversicherung auch im Quarantänefall? Diese Frage und viele weitere möchten wir Ihnen beantworten.

  • Die Elektronikversicherung

    Die Elektronikversicherung schützt alle stromführenden Geräte Ihrer Praxis, also beispielsweise die Praxis-IT, die Telefonanlage, alle Behandlungseinheiten sowie weitere elektronische Kleingeräte, gegen Zerstörung, Beschädigung oder Verlust.

    Praxisinventarversicherung -
    Die Hausratversicherung für die Praxis

    Die Praxisinventarversicherung, die wir bereits in unserem Blogbeitrag Praxisinventarversicherung: Die Hausratversicherung für Ihre Praxis genauer beleuchtet haben, versichert die sogenannten FELS-Gefahren: Feuer, Einbruch/Diebstahl, Leitungswasser und Strom. Die Elektronikversicherung hingegen erweitert diesen Deckungsumfang. Es besteht die Möglichkeit Verträge abzuschließen, die beide Schadensszenarien miteinander kombinieren. Im Folgenden gehen wir aber auf die reine Elektronikdeckung ein, die erweiterte Schadensszenarien komplementär zur Praxisinventarversicherung abdeckt.

  • Die Rechtsschutzversicherung

    Ein Rechtsschutzvertrag hilft Ihnen die Kosten von Rechtsstreitigkeiten, also den Durchsetzungsmaßnahmen für Ihr Recht, abzufangen. Bei der Rechtsschutzversicherung handelt es sich jedoch um keinen Vertrag, den man als erste Priorität zum Berufsstart empfiehlt.

    Wann greift die Rechtsschutzversicherung?

    Häufig wird diese aber von angestellten Zahnärztinnen und Zahnärzten bei akuten Schadenfall erstmalig ins Spiel gebracht. Es kann jedoch gut sein, dass der Rechtsschutzvertrag hier noch gar nicht helfen kann. Denn ein Rechtsschutzversicherungsvertrag, sowohl im Privaten als auch für die Praxis, versichert nie das gedanklich „brennende Haus“. Wenn also eine konkrete Schadensituation schon da ist, dann hilft dieser nur bedingt. Lediglich für spätere Fälle in einem ähnlichen Zusammenhang, aber eben nicht in diesem konkreten.

  • Absicherung der Mitarbeiter

    Die Betriebliche Altersvorsorge (bAV)

    Aus Sicht des Gesetzgebers haben zu wenige Menschen eine betriebliche Altersversorgung. Vor allem kleine und mittelständische Unternehmen und Geringverdiener nutzen die Vorteile kaum. Das soll sich seit 01.01.2018 durch das Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) ändern, das auch Arbeitgebern Vorteile bietet.

    Welche Form der bAV ist am Lohnenswertesten?

    Bei der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) hat sich die Direktversicherung etabliert, bei der Anteile des Gehalts vor der Besteuerung in Beiträge zu einer Lebens- bzw. Rentenversicherung umgewandelt werden. Hier kann der Arbeitgeber bei der Wahl des Versicherers mitbestimmen.

  • Die Betriebliche Altersversorgung für die Belegschaft in der Zahnarztpraxis

    Als Praxisinhaber können Sie Ihre ZFA´s  beim Aufbau einer zusätzlichen Altersvorsorge unterstützen. Der Verband Medzinische Fachberufe (VmF) hat dafür sogar einen Tarifvertrag zur betrieblichen Altersversorgung und Entgeltumwandlung getroffen. Dieser setzt sich aus 2 Bausteinen zusammen.

    • Einen rein vom Arbeitgeber finanzierten Baustein, dessen Höhe in Abhängigkeit von der wöchentlichen Arbeitszeit gewährt wird
    • Einen Zuschuss zur freiwilligen Entgeltumwandlung in Höhe von 20% des Umwandlungsbetrages

  • Die Betriebliche Krankenversicherung (bKV)

    Gute Mitarbeiter finden und halten – das ist für die meisten Zahnarztpraxen in der Arbeitswelt 4.0 die wichtigste Herausforderung. Dabei wird die Mitarbeiter-Gesundheit mehr und mehr zum entscheidenden Faktor.

    Mit einer betrieblichen Krankenversicherung schlagen moderne Praxen gleich zwei Fliegen mit einer Klappe:

    Sie bieten Ihren Mitarbeitern einen echten Mehrwert, mit dem die Verbundenheit zur Zahnarztpraxis gestärkt wird, und gleichzeitig wird dafür gesorgt, dass da Team fit und leistungsfähig bleibt.

    Das Ergebnis:

    Weniger Fluktuation, weniger krankheitsbedingte Fehlzeiten, schnellere Besetzung offener Stellen. Und mit dem ZSH-Gesundheitsbudget bekommen Sie das alles erstaunlich unkompliziert und günstig.

  • Persönliche Absicherung

    Die Krankenvollversicherung

    Der Wechsel zur privaten Krankenversicherung ist oft mit der Erwartung verbunden, eine bessere gesundheitliche Vorsorge zu erhalten. Aber worin bestehen die maßgeblichen Unterschiede eigentlich? Die drei maßgeblichen Unterschiede liegen bei den Voraussetzungen – Stichwort Einkommensgrenze, dem Beitrag und letztlich natürlich beim Leistungsumfang.

    Lohnt sich der Wechsel in die private Krankenversicherung?

    Die Frage, ob sich die private Krankenversicherung lohnt, kann nicht pauschal beantwortet werden, da jeder unterschiedliche Ansprüche an seine Krankenversicherung stellt. Der eine möchte beispielsweise möglichst geringe Beiträge zahlen, wohingegen der andere einen möglichst großen Leistungsumfang garantiert haben will. Daher gilt es, für sich persönlich herauszufinden, welche Faktoren Vorrang haben und weshalb die Frage nach einem Wechsel zur privaten Krankenversicherung überhaupt im Raum steht. Die gesundheitliche Grundversorgung ist essenziel, aber in welcher Form? Erst nachdem Sie sich diese Fragen beantwortet haben, können Sie bestimmen, ob sich der Wechsel für Sie lohnt oder nicht!

  • Das Krankentagegeld

    Eine sinnvolle Ergänzung zur PKV ist das Krankentagegeld. Es sichert Ihnen und Ihrer Familie Einkünfte in der Zeit, in der Sie selbst keine erwirtschaften können aufgrund jeglicher Form von Arbeitsunfähigkeit. In dieser Zeit wird also die Einkommenslücke kompensiert um sowohl private Kosten als auch Praxiskosten zu stemmen.

    Stimmen Sie sich vorab mit einem unserer Experten ab!

    Auch hier gibt es viele Fragen und Tücken, die ein kompetenter Berater mit Ihnen zusammen bewältigen kann. Und die Preisspanne bei Beiträgen zum Krankentragegeld liegt derzeit zwischen 47 und 130 Euro.

  • Die Altersvorsorge

    Private Altersvorsorge bedeutet Zukunftsvorsorge in mehreren Schritten – Diversifikation durch umfangreiche Anlageformen!

    Nach dem Alterseinkünftegesetz teilt der Gesetzgeber die Vorsorgemöglichkeiten in drei sogenannte Schichten ein:

    Schicht 1: Gesetzliche Rentensysteme und Basisrente
    Schicht 2: Riester-Rente und betriebliche Altersversorgung
    Schicht 3: Lebens- und Rentenversicherungen

  • Die Berufsunfähigkeitsversicherung

    Der private Berufsunfähigkeitsschutz (BU) ist einer der wesentlichen Versicherungsverträge für Zahnmediziner, wenn es um die Arbeitskraftabsicherung geht. Das wird früher oder später so ziemlich jedem Zahnarzt klar. 

    Weshalb ist die Berufunfähigkeitsversicherung sinnvoll für Zahnmediziner?

    Nur mal angenommen Sie sind völlig unerwartet nicht mehr in der Lage, Ihrer gewohnten Tätigkeit als angestellter Zahnarzt nachzugehen und haben für die nächsten 12 bis 15 Monate auch keine Aussicht darauf, dass sich Ihre gesundheitliche Situation zum Besseren wandelt. Nach 6 Wochen endet für Ihren Arbeitgeber die Pflicht zur Lohnfortzahlung. Danach erhalten Sie Krankengeld. Schon jetzt steht Ihnen spürbar weniger Netto zur Verfügung. Sie müssen sich einschränken oder zehren von Ihren Rücklagen.

    Schnell können Sie errechnen, welcher finanzielle Schaden sich ergibt, wenn Sie nicht mehr arbeiten. Zwar sind die Bruttoeinnahmen angestellter Zahnmediziner verschieden. Doch wenn wir einen durchschnittlichen Monatsumsatz von 20.000 Euro und eine Umsatzbeteiligung von 25 Prozent zugrunde legen, kommen wir auf 60.000 Euro im Jahr.

    Wie viele Jahreseinkommen haben Sie als flexible Rücklage gespart?

    Mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung können Sie dieses Risiko abfangen und Ihr Einkommen absichern. Doch welche Rolle spielt eine Gesundheitsprüfung?

Gratis-Leitfaden: Die wichtigsten Versicherungen zum Berufsstart

Sie möchten wissen, welche Versicherungen Sie wirklich brauchen, wenn Sie noch Zahnmedizin studieren, in der Assistenzzeit sind oder gerade Ihre erste Stelle angetreten haben?

In unserem kostenlosen Leitfaden erfahren Sie, wie Sie sich für Ihren Berufseinstieg als Zahnärztin oder Zahnarzt richtig absichern!

Inhalt:

  • Laiengerechte Erklärung der wichtigsten Versicherungen

  • Im Fokus:

    • Berufshaftpflicht­versicherung
    • Berufsunfähigkeits­versicherung
    • Optionstarif & private Kranken­versicherung
    • Rechtsschutz­versicherung
  • Rechtzeitige Sicherung günstiger Versicherungs­konditionen

  • Viele praktische Tipps & Hinweise
  • Und vieles mehr!
Leitfaden: Versicherungen für die Zahnarztpraxis

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