Der private Berufsunfähigkeitsschutz (BU) ist einer der wesentlichen Versicherungsverträge für Zahnmediziner, wenn es um die Arbeitskraftabsicherung geht. Das wird früher oder später so ziemlich jedem Zahnarzt klar.
Weshalb ist die Berufunfähigkeitsversicherung sinnvoll für Zahnmediziner?
Nur mal angenommen Sie sind völlig unerwartet nicht mehr in der Lage, Ihrer gewohnten Tätigkeit als angestellter Zahnarzt nachzugehen und haben für die nächsten 12 bis 15 Monate auch keine Aussicht darauf, dass sich Ihre gesundheitliche Situation zum Besseren wandelt. Nach 6 Wochen endet für Ihren Arbeitgeber die Pflicht zur Lohnfortzahlung. Danach erhalten Sie Krankengeld. Schon jetzt steht Ihnen spürbar weniger Netto zur Verfügung. Sie müssen sich einschränken oder zehren von Ihren Rücklagen.
Schnell können Sie errechnen, welcher finanzielle Schaden sich ergibt, wenn Sie nicht mehr arbeiten. Zwar sind die Bruttoeinnahmen angestellter Zahnmediziner verschieden. Doch wenn wir einen durchschnittlichen Monatsumsatz von 20.000 Euro und eine Umsatzbeteiligung von 25 Prozent zugrunde legen, kommen wir auf 60.000 Euro im Jahr.
Wie viele Jahreseinkommen haben Sie als flexible Rücklage gespart?
Mit Berufsunfähigkeitsversicherung können Sie dieses Risiko abfangen und Ihr Einkommen absichern. Doch welche Rolle spielt eine Gesundheitsprüfung?