Die Praxis kann von zwei Seiten in Gefahr geraten: Zum einen sind da mögliche Schäden an Inventar und Immobilie, zum anderen die persönlichen Risiken des Zahnarztes. Deshalb ist es sinnvoll, existenzbedrohende Risiken entsprechend abzusichern.
Für Ihre Praxis, sind Versicherungen sinnvoll, die Schäden an Elektronik, Mobiliar und der Immobilie selbst, sofern sie im Eigenbesitz ist, ausgleichen. Dazu gehören:
- Inventarversicherung
- Elektronikversicherung
- Betriebsunterbrechungsversicherung/Praxisausfalltagegeldversicherung
Letztere greift, wenn die Praxis oder auch nur Praxisteile aufgrund von Schäden durch Wasser, Feuer, Sturm und Hagel oder Einbruch eine Zeit lang nicht für die Behandlung von Patienten zur Verfügung steht.
Um den Betrieb der Praxis gegen den persönlichen Ausfall des Zahnarztes abzusichern, greifen
- Praxisausfallversicherung
- Praxisrechtsschutzversicherung
- und Berufshaftpflichtversicherung.
In Ihrem Privat- wie Ihrem Berufsleben wird sich im Laufe der Jahre auch einiges ändern, Schwerpunkte verschieben sich. Deshalb ist es wichtig, bestehende Versicherungsverträge auch immer wieder zu überprüfen.
Auf jeden Fall ist der Praxisschutz ein komplexer Vorgang, bei dem ausführliche Gespräche mit unseren Beraterinnen und Beratern zu einem für Sie passenden Lösungspaket führen werden. Gerne stehen wir Ihnen in all diesen Fragen mit Rat und Tat zur Seite.