Bauspardarlehen dienen hauptsächlich der Immobilienfinanzierung oder zur Finanzierung von Renovierungs- bzw. Erweiterungsbedarf. Dabei gehört der Bausparvertrag zu den Anlageformen für die steuerlich geförderten vermögenswirksamen Leistungen, zur Gewährung von Arbeitnehmersparzulage und Wohnungsbauprämie. Zudem können Bausparer die einkommensunabhängige Riester-Förderung (Wohn-Riester) in der Spar- und Darlehensphase des Bausparvertrags nutzen.
Bei Vertragsabschluss wird ein Bauspartarif vereinbart, der die Zinssätze (Sparzins und Darlehenszins), die Ansparzeit, die Tilgungszeit, eine eventuelle Mindestvertragsdauer, das Mindestguthaben bei Zuteilung, die Regelspar- und Tilgungsbeiträge und die Abschlussgebühr bestimmt. Dabei können wir für Sie aus einer Vielzahl unterschiedlicher Bauspartarife den für Sie passenden auswählen.
Gerne beraten wir Sie in einem ausführlichen Gespräch über die verschiedenen Formen der Finanzierung. Gemeinsam finden wir die ideale Lösung für Ihre Vorhaben.