Samstag, 19. Mai 2012
ZSH-GESCHÄFTSSTELLEN UND REPRÄSENTANZEN

Sie haben noch viel vor:
Rechnen Sie mit wachsendem Erfolg.
Ein ZSH-Berater ist auch in Ihrer Nähe:


ALLE GESCHÄFTSSTELLEN

Home > Ihre Berufsgruppe > Selbstständige

Selbstständige

Die Definition der Selbstständigkeit wird aus § 7 Abs. 1 des Vierten Buchs des Sozialgesetzbuches (SGB IV) hergeleitet und grenzt die selbstständige Tätigkeit von der abhängigen Beschäftigung ab. Die Erfüllung der Merkmale ist deshalb besonders wichtig, weil der Gesetzgeber 1999 die Kriterien für eine so genannte Scheinselbstständigkeit definierte. So beinhaltet das Hauptmerkmal der Nichtselbstständigkeit die persönliche Abhängigkeit des Arbeitnehmers gegenüber einem Arbeitgeber.

Die Konsequenz der Zuordnung ist von weit reichender Bedeutung, denn nur der Selbstständige kann eigenständig und privat über seine Zukunftsvorsorge entscheiden. Das heißt, er ist nicht in der Deutschen Rentenversicherung (früher BfA) pflichtversichert. Im Umkehrschluss bedeutet dies, dass vermeintlich abhängige Beschäftigungen im Leistungsfall seitens der Deutschen Rentenversicherung geprüft werden. Sollte eine versicherungsfreie Tätigkeit vorliegen, hätte dies trotz Beitragszahlung eine rechtlich zulässige Leistungsverweigerung zur Folge. Ihr ZSH-Berater prüft, ob im speziellen Fall Sozialversicherungsfreiheit vorliegt und welche Voraussetzungen für eine Befreiungsmöglichkeit aus der Deutschen Rentenversicherung erfüllt werden müssen.

Versorgungssituation der Selbstständigen (Handwerker, Gewerbetreibende und Unternehmer)

Die Zukunftsvorsorge des Selbstständigen ist im Regelfall dessen Privatsache. Das bedeutete bislang, dass wesentliche Vorsorgeaufwendungen aus bereits versteuertem Überschuss zu erbringen waren.

Mit dem Beschluss des Kabinetts vom 24. November 2006 wurde das Jahressteuergesetz 2007 verabschiedet. Für den Selbstständigen hat dieses neue Gesetz weitreichende, positive Auswirkungen. Mit dem Jahressteuergesetz 2007 wurde eine bestehende Ungerechtigkeit in der Versorgung der Selbstständigen beseitigt und das Alterseinkünftegesetz verbessert. Konkret geht es um die insolvenzfeste private Basisrente der Schicht 1.

Verbesserungen der Zukunftsvorsorge für Selbstständige

Die Basisrente stellt für viele Steuerzahler bereits heute schon eine attraktive Altersversversorgung und ein lukratives Steuersparmodell dar. Bei gewissen Rahmenbedingungen rechnete sie sich – aufgrund der sogenannten Günstigerprüfung – allerdings nicht immer. So ergab sich z.B. bei einem (ledigen) Selbstständigen erst ab einer Investition von mindestens € 4.305,- jährlich ein Steuervorteil. Nach dem Jahressteuergesetz sind jetzt die Beiträge zur Basisrente ab dem ersten EURO – im Rahmen der Sonderausgaben – steuerlich abzugsfähig. Das bedeutet für einen ledigen Selbstständigen, der die abzugsfähigen Vorsorgeaufwendungen nach altem Recht in Höhe von € 5.069,- bereits ausgeschöpft hatte, dass er die Aufwendungen zu einer Basisrente dann noch zusätzlich ansetzen kann.

Fazit

Jetzt können Sie bereits den ersten Euro steuerlich geltend machen, wenn Sie die richtige Vorsorgeform – konkret die private Basisrente – wählen.

Zunkunftsvorsorge bei Gesellschafter-Geschäftsführern

Für Gesellschafter-Geschäftsführer ist das Lebensarbeitszeitkonto – neben der Pensionszusage – ein weiteres wichtiges Standbein der Zukunftsvorsorge. Ihr ZSH-Berater erstellt Ihnen gern das notwendige Konzept.

Risikogesichtspunkte

Grundsätzlich gilt, die Absicherung der Arbeitskraft neben den Haftungsrisiken als eines der wichtigsten Risiken zu erkennen. Ein ausreichender Schutz für den Fall einer teilweisen Berufsunfähigkeit versteht sich insbesondere für den Selbstständigen von selbst. Weithin unbekannt ist die Schwere Krankheitenvorsorge, auch als Key-person-Absicherung bezeichnet, und beinhaltet eine sinnvolle Ergänzung der Berufsunfähigkeitsrente.

Im Haftpflichtbereich sind die Deckungskonzepte so unterschiedlich wie der Geschäftsgegenstand. Gleiches gilt für den Bereich der Sachversicherungen. Ihr ZSH-Berater lotet für Sie das Mögliche aus.

Stärker denn je ist der Rechtsschutz konkret mit dem Bereich "Strafrechtsschutz für Manager" in jüngster Zeit in den Vordergrund getreten. Fragen Sie Ihren ZSH-Berater nach den unterschiedlichen Varianten.

Überblick

Diese Vielzahl an Fragestellungen, gegenseitigen Wechselwirkungen unterschiedlicher Bereiche und Konsequenzen auf Liquiditätströme können Sie über die Professionelle Finanzplanung transparent werden lassen. Die Professionelle Finanzplanung stellt eine Spezialdisziplin eigens hierfür verfügbarer ZSH-Berater dar. Die Erstellung einer Finanzplanung und laufende Updates erfolgen gegen Honorar.

Mit der ZSH-Finanzplanung haben Sie Ihre Zahlen stets im Griff.


ZSH GmbH Finanzdienstleistungen
Tel. 06221 837-0
Fax 06221 837-400