Samstag, 19. Mai 2012
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Freiberufler

Als freie Berufe werden Tätigkeiten bezeichnet, die nicht der Gewerbeordnung unterliegen, wie z.B. selbstständig ausgeübte, wissenschaftliche, künstlerische, schriftstellerische und unterrichtende Tätigkeiten. Katalogberufe und ähnliche Berufe sind gemäß § 18 EStG bzw. § 1 PartGG z.B. Mitglieder der Rechtsanwaltskammern und Patentanwälte, Heilberufe, kaufmännische Berufe, wie Steuerberater und Wirtschaftsprüfer, aber auch Kreativberufe, wie Designer und Künstler, oder technische Berufe, wie Architekten und Ingenieure.

Die wirtschaftliche Bedeutung der freien Berufe in Deutschland ist erheblich. Von den ca. 1 Million Freiberuflern arbeiten ca. 900.000 selbstständig und beschäftigen rund 2,8 Millionen Mitarbeiter sowie ca. 140.000 Auszubildende. Mit einem Anteil von 9% am Bruttoinlandprodukt ist die wirtschaftliche Bedeutung der Freiberufler mit denen des Handwerks oder anderer Sektoren des Mittelstandes vergleichbar.

Die Versorgungssituation der Freiberufler

Angehörige berufsständischer Versorgungswerke wurden mit dem Alterseinkünftegesetz 2005 steuerlich bevorteilt. Denn unabhängig von der Günstigerprüfung führte die Abzugsfähigkeit der Beiträge zum Versorgungswerk (2007: 64% aus max. € 40.000,- für Verheiratete) zu einem Liquiditätsvorteil aus Steuererstattungen. Gleichzeitig vervielfacht sich jedoch in den meisten Fällen die Steuer auf die erwartete Rente.

Anlagebeispiel (Stand 01/2007), Alter heute 40 Jahre, erwartete Rente € 2.500,- zum Lebensjahr 65 (im Jahre 2032)*:

Steuersatz im Rentenalter: Steuer alt: Steuer neu:
30%135,-690,-
35%185,-805,-
40%180,-920,-

Der heute 40jährige zahlt im Alter nach neuem Recht ca. 5,1 x mehr Steuern.
Der heute 45jährige zahlt im Alter nach neuem Recht ca. 4,7 x mehr Steuern.
Der heute 50jährige zahlt im Alter nach neuem Recht ca. 4,5 x mehr Steuern.

*) Es handelt sich lediglich um ein Anlagebeispiel. Um zu klären, wie die Anlage in Ihrem persönlichen Fall aussehen könnte, vereinbaren Sie bitte einen unverbindlichen Gesprächstermin mit Ihrem ZSH-Berater.

Diese Lücke durch Steuern im Rentenalter kann über eine private Basisrente in vielen Fällen ausgeglichen werden. Sie investieren nicht nur die Differenz Ihrer Beiträge zum Versorgungswerk und dem gültigen Höchstbetrag, sondern ebenso den erzielten Steuervorteil. So kann oft die sicher vorhersagbare "Versorgungslücke kraft Gesetzes" ausgeglichen werden. Für die Berechnung der Auswirkungen des Alterseinkünftegesetzes und möglicher Vorteile benötigt Ihr ZSH-Berater mit Ihnen zusammen nur wenige Minuten.

Fazit

Jetzt können Sie bereits den ersten Euro steuerlich geltend machen, wenn Sie die richtige Vorsorgeform - konkret: die private Basisrente - wählen.

Risikogesichtspunkte

Grundsätzlich gilt es, die Absicherung der Arbeitskraft neben den Haftungsrisiken als eine der wichtigsten Risiken zu erkennen. Ein ausreichender Schutz für den Fall einer teilweisen Berufsunfähigkeit versteht sich gerade für Freiberufler von selbst, denn die Absicherung über das berufsständische Versorgungswerk ist dem Grunde nach ein Erwerbsunfähigkeitsschutz (satzungsgemäß definiert als "100% Berufs-unfähigkeit") zudem mit der Möglichkeit, innerhalb des konkreten Berufsbildes zu verweisen. Entsprechend hoch sind die Hürden, überhaupt eine Rentenleistung von einem Versorgungswerk zu erhalten.
Weithin unbekannt ist die Schwere Krankheitenvorsorge, auch als Key-person-Absicherung bezeichnet. Hier werden konkret bezeichnete und vom Hausarzt bestätigte, schwere Krankheiten versichert. Die "Schwere Krankheitenvorsorge" stellt eine sinnvolle Ergänzung zur privaten Berufsunfähigkeitsabsicherung dar.

Im Haftpflichtbereich sind die Deckungskonzepte so unterschiedlich wie der Geschäftsgegenstand. Gleiches gilt für den Bereich der Sachversicherungen. Ihr ZSH-Berater lotet für Sie das Mögliche und ökonomisch Sinnvolle aus.

Stärker denn je ist der Rechtsschutz konkret mit dem Bereich "Strafrechtsschutz für Manager" in jüngster Zeit in den Vordergrund getreten. Fragen Sie Ihren ZSH-Berater nach den unterschiedlichen Varianten.

Überblick

Diese Vielzahl an Fragestellungen, gegenseitigen Wechselwirkungen unterschiedlicher Bereiche und Konsequenzen auf Liquiditätströme können Sie über die Professionelle Finanzplanung transparent werden lassen. Die Professionelle Finanzplanung stellt eine Spezialdisziplin eigens hierfür verfügbarer ZSH-Berater dar. Die Erstellung einer Finanzplanung und laufende Updates erfolgen gegen Honorar.

Mit der ZSH-Finanzplanung haben Sie Ihre Zahlen stets im Griff.


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