Freiberufler
Als freie Berufe werden Tätigkeiten bezeichnet, die nicht der Gewerbeordnung
unterliegen, wie z.B. selbstständig ausgeübte, wissenschaftliche, künstlerische,
schriftstellerische und unterrichtende Tätigkeiten. Katalogberufe und ähnliche Berufe
sind gemäß § 18 EStG bzw. § 1 PartGG z.B. Mitglieder der Rechtsanwaltskammern und Patentanwälte, Heilberufe, kaufmännische Berufe, wie Steuerberater und Wirtschaftsprüfer, aber auch Kreativberufe, wie Designer
und Künstler, oder technische Berufe, wie Architekten und Ingenieure.
Die wirtschaftliche Bedeutung der freien Berufe in Deutschland ist erheblich. Von den
ca. 1 Million Freiberuflern arbeiten ca. 900.000 selbstständig und beschäftigen rund
2,8 Millionen Mitarbeiter sowie ca. 140.000 Auszubildende. Mit einem Anteil von 9% am
Bruttoinlandprodukt ist die wirtschaftliche Bedeutung der Freiberufler mit denen des
Handwerks oder anderer Sektoren des Mittelstandes vergleichbar.
Die Versorgungssituation der Freiberufler
Angehörige berufsständischer Versorgungswerke wurden mit dem Alterseinkünftegesetz
2005 steuerlich bevorteilt. Denn unabhängig von der Günstigerprüfung führte die
Abzugsfähigkeit der Beiträge zum Versorgungswerk (2007: 64% aus max. € 40.000,- für
Verheiratete) zu einem Liquiditätsvorteil aus Steuererstattungen. Gleichzeitig
vervielfacht sich jedoch in den meisten Fällen die Steuer auf die erwartete Rente.
Anlagebeispiel (Stand 01/2007), Alter heute 40 Jahre, erwartete Rente € 2.500,- zum Lebensjahr 65 (im Jahre 2032)*:
| Steuersatz im Rentenalter: |
Steuer alt: |
Steuer neu: |
| 30% | 135,- | 690,- |
| 35% | 185,- | 805,- |
| 40% | 180,- | 920,- |
Der heute 40jährige zahlt im Alter nach neuem Recht ca. 5,1 x mehr Steuern.
Der heute 45jährige zahlt im Alter nach neuem Recht ca. 4,7 x mehr Steuern.
Der heute 50jährige zahlt im Alter nach neuem Recht ca. 4,5 x mehr Steuern.
*) Es handelt sich lediglich um ein Anlagebeispiel. Um zu klären, wie die Anlage in Ihrem persönlichen Fall aussehen könnte, vereinbaren Sie bitte einen unverbindlichen Gesprächstermin mit Ihrem ZSH-Berater.
Diese Lücke durch Steuern im Rentenalter kann über eine private Basisrente in
vielen Fällen ausgeglichen werden. Sie investieren nicht nur die Differenz Ihrer
Beiträge zum Versorgungswerk und dem gültigen Höchstbetrag, sondern ebenso den
erzielten Steuervorteil. So kann oft die sicher vorhersagbare "Versorgungslücke
kraft Gesetzes" ausgeglichen werden. Für die Berechnung der Auswirkungen des
Alterseinkünftegesetzes und möglicher Vorteile benötigt Ihr ZSH-Berater mit Ihnen
zusammen nur wenige Minuten.
Fazit
Jetzt können Sie bereits den ersten Euro steuerlich geltend machen, wenn Sie die
richtige Vorsorgeform - konkret: die private Basisrente - wählen.
Risikogesichtspunkte
Grundsätzlich gilt es, die Absicherung der Arbeitskraft neben den Haftungsrisiken
als eine der wichtigsten Risiken zu erkennen. Ein ausreichender Schutz für den Fall
einer teilweisen Berufsunfähigkeit versteht sich gerade für Freiberufler von selbst,
denn die Absicherung über das berufsständische Versorgungswerk ist dem Grunde nach
ein Erwerbsunfähigkeitsschutz (satzungsgemäß definiert als "100% Berufs-unfähigkeit")
zudem mit der Möglichkeit, innerhalb des konkreten Berufsbildes zu verweisen.
Entsprechend hoch sind die Hürden, überhaupt eine Rentenleistung von einem
Versorgungswerk zu erhalten.
Weithin unbekannt ist die Schwere Krankheitenvorsorge, auch als
Key-person-Absicherung bezeichnet. Hier werden konkret bezeichnete und vom Hausarzt
bestätigte, schwere Krankheiten versichert. Die "Schwere Krankheitenvorsorge"
stellt eine sinnvolle Ergänzung zur privaten Berufsunfähigkeitsabsicherung dar.
Im Haftpflichtbereich sind die Deckungskonzepte so unterschiedlich wie der
Geschäftsgegenstand. Gleiches gilt für den Bereich der Sachversicherungen. Ihr
ZSH-Berater lotet für Sie das Mögliche und ökonomisch Sinnvolle aus.
Stärker denn je ist der Rechtsschutz konkret mit dem Bereich "Strafrechtsschutz für
Manager" in jüngster Zeit in den Vordergrund getreten. Fragen Sie Ihren ZSH-Berater
nach den unterschiedlichen Varianten.
Überblick
Diese Vielzahl an Fragestellungen, gegenseitigen Wechselwirkungen unterschiedlicher
Bereiche und Konsequenzen auf Liquiditätströme können Sie über die Professionelle
Finanzplanung transparent werden lassen. Die Professionelle Finanzplanung stellt
eine Spezialdisziplin eigens hierfür verfügbarer ZSH-Berater dar. Die Erstellung
einer Finanzplanung und laufende Updates erfolgen gegen Honorar.
Mit der ZSH-Finanzplanung haben Sie Ihre Zahlen stets im Griff.