Samstag, 19. Mai 2012
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Angestellte

Die Rente ist sicher . . .
. . . niedriger.

Um den Auswirkungen der demografischen Entwicklung in Deutschland entgegenzuwirken, beschloss das Kabinett am 29. November 2006 die Rente mit 67. Die Regelaltersgrenze soll von 2012 bis 2029 in Ein- oder Zweimonatsstufen pro Jahrgang auf das Alter 67 steigen. Das heißt, ab dem Jahrgang 1964 greift die volle Anhebung auf 67 Jahre. Wer künftig vor dem 67. Lebensjahr in Rente geht, muss 0,35 % Abschlag pro Monat des Differenzzeitraums in Kauf nehmen. Zugleich entfällt der heute gültige Zuschlag von 0,4 % pro Monat für denjenigen, der erst nach 65 aufhört. Per saldo berechnet sich hieraus eine Rentenkürzung um bis zu ca. 10 %.

Umso wichtiger ist es, privat vorzusorgen. Das Phänomen der "drohenden Altersarmut" ist keineswegs zu unterschätzen. Positiv sind jedoch die möglichen Förderwege zu werten, die mit Einführung des Alterseinkünftegesetzes neu ausgestaltet wurden.

Neben den Durchführungswegen der betrieblichen Altersversorgung (bAV), kommt insbesondere der Riesterrente mit einer fast unerreichten Förderquote eine hohe Bedeutung zu. Durch konsequente Ausnutzung der staatlichen Zulagen lässt sich ein Teil der erkennbaren Lücken schließen, zumal die Altersrenten stufenweise bis zum Jahre 2040 zu 100 % steuerpflichtig werden. Maximale Flexibilität lässt sich mit Vorsorgeklassikern, wie klassischen Rentenversicherungen und Fondspolicen, erreichen. In diesem Falle werden lebenslange Renten nur mit dem Ertragsanteil besteuert. Für den heute 65jährigen Empfänger einer privaten Rente beträgt der Ertragsanteil lediglich 18 %. Dies bedeutet, dass nur 18 % der privaten Rente zusammen mit dem sonstigen zu versteuernden Einkommen veranlagt werden.

Risikogesichtspunkte

Grundsätzlich gilt es, die Absicherung der Arbeitskraft neben den Haftungsrisiken als eines der wichtigsten Risiken zu erkennen. Ein ausreichender Schutz für den Fall einer teilweisen Berufsunfähigkeit versteht sich von selbst, denn seit dem 1. Januar 2001 wurde die gesetzliche Berufs- und Erwerbsunfähigkeitsrente durch die neue Erwerbsminderungsrente ersetzt. Betrugen die staatlichen Rentenzahlungen im Falle eingeschränkter Erwerbsfähigkeit schon bislang nur einen Bruchteil des letzten Bruttogehaltes, so sind diese Leistungen mit Inkrafttreten der neuen Erwerbsminderungsrente noch einmal gekürzt worden.

Regelung für nach dem 1. Januar 1961 Geborene

Das bisherige System wird gegen eine zweistufige Erwerbsminderungsrente ausgetauscht. Der erlernte Beruf bzw. die akademische Ausbildung spielen keine Rolle mehr; allein das so genannte "Restleistungsvermögen" auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt ist von Bedeutung. Bewertet wird nur noch, ob Sie überhaupt noch - egal in welchem Beruf - arbeiten können.

Regelung für vor dem 1. Januar 1961 Geborene

Für die Definition des Restleistungsvermögens bleibt der Beruf ausschlaggebend. Die Rentenzahlung wird jedoch gemäß der neuen Erwerbsminderungsrente definiert.

Wer mehr als 6 Stunden in seinem Beruf tätig sein kann, erhält keine Erwerbsminderungsrente. Die halbe Erwerbsminderungsrente (ca. 17 % des letzten Bruttogehalts) erhält, wer zwischen 3 bis unter 6 Stunden in seinem Beruf arbeiten kann. Wer weniger als 3 Stunden tätig sein kann, erhält die volle Erwerbsminderungsrente (ca. 34 % vom letzten Bruttogehalt).

Der Haftpflichtbereich zählt zu den existenzzerstörenden Risiken. Das heißt, mögliche Haftpflichtbereiche, auch wenn sie auf den ersten Blick untergeordnet erscheinen, wie z.B. die Hundehalterhaftpflicht oder die Haftpflicht für den Öltank, müssen sorgfältig abgeklärt werden. Gleiches gilt für den Bereich der Sachversicherungen, denn auch hier können u.U. existenzgefährdende Situationen entstehen, wenn Sachverhalte zuvor falsch eingeschätzt wurden. Ihr ZSH-Berater erarbeitet mit Ihnen das notwendige Konzept.

Der Rechtsschutz ist für viele Menschen eine Standardversicherung geworden, auch wenn dieser nicht zwingend zu den wichtigsten Versicherungen zählt. So stellen die Schadenwahrscheinlichkeit und die mit einem etwaigen Rechtsstreit einhergehenden Kosten nicht zu unterschätzende Argumente für eine Absicherung dar. Fragen Sie Ihren ZSH-Berater nach den unterschiedlichen Varianten.

Diese Vielzahl an Fragestellungen, gegenseitigen Wechselwirkungen unterschiedlicher Bereiche und Konsequenzen auf Liquiditätströme können Sie über die Professionelle Finanzplanung transparent werden lassen. Die Professionelle Finanzplanung ist eine Spezialdisziplin eigens hierfür verfügbarer ZSH-Berater. Die Erstellung einer Finanzplanung und laufende Updates erfolgen gegen Honorar.

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