Angestellte
Die Rente ist sicher . . .
. . . niedriger.
Um den Auswirkungen der demografischen Entwicklung in Deutschland entgegenzuwirken,
beschloss das Kabinett am 29. November 2006 die Rente mit 67. Die Regelaltersgrenze
soll von 2012 bis 2029 in Ein- oder Zweimonatsstufen pro Jahrgang auf das Alter 67
steigen. Das heißt, ab dem Jahrgang 1964 greift die volle Anhebung auf 67 Jahre. Wer
künftig vor dem 67. Lebensjahr in Rente geht, muss 0,35 % Abschlag pro Monat des
Differenzzeitraums in Kauf nehmen. Zugleich entfällt der heute gültige Zuschlag
von 0,4 % pro Monat für denjenigen, der erst nach 65 aufhört. Per saldo berechnet
sich hieraus eine Rentenkürzung um bis zu ca. 10 %.
Umso wichtiger ist es, privat vorzusorgen. Das Phänomen der "drohenden Altersarmut"
ist keineswegs zu unterschätzen. Positiv sind jedoch die möglichen Förderwege zu
werten, die mit Einführung des Alterseinkünftegesetzes neu ausgestaltet wurden.
Neben den Durchführungswegen der betrieblichen Altersversorgung (bAV), kommt
insbesondere der Riesterrente mit einer fast unerreichten Förderquote eine hohe
Bedeutung zu. Durch konsequente Ausnutzung der staatlichen Zulagen lässt sich ein
Teil der erkennbaren Lücken schließen, zumal die Altersrenten stufenweise bis zum
Jahre 2040 zu 100 % steuerpflichtig werden. Maximale Flexibilität lässt sich mit
Vorsorgeklassikern,
wie klassischen Rentenversicherungen
und Fondspolicen, erreichen. In diesem Falle werden lebenslange Renten nur mit dem Ertragsanteil
besteuert. Für den heute 65jährigen Empfänger einer privaten Rente beträgt der
Ertragsanteil lediglich 18 %. Dies bedeutet, dass nur 18 % der privaten Rente
zusammen mit dem sonstigen zu versteuernden Einkommen veranlagt werden.
Risikogesichtspunkte
Grundsätzlich gilt es, die Absicherung der Arbeitskraft neben den Haftungsrisiken
als eines der wichtigsten Risiken zu erkennen. Ein ausreichender Schutz für den
Fall einer teilweisen Berufsunfähigkeit versteht sich von selbst, denn seit dem 1.
Januar 2001 wurde die gesetzliche Berufs- und Erwerbsunfähigkeitsrente durch die
neue Erwerbsminderungsrente ersetzt. Betrugen die staatlichen Rentenzahlungen im
Falle eingeschränkter Erwerbsfähigkeit schon bislang nur einen Bruchteil des letzten
Bruttogehaltes, so sind diese Leistungen mit Inkrafttreten der neuen
Erwerbsminderungsrente noch einmal gekürzt worden.
Regelung für nach dem 1. Januar 1961 Geborene
Das bisherige System wird gegen eine zweistufige Erwerbsminderungsrente
ausgetauscht. Der erlernte Beruf bzw. die akademische Ausbildung spielen keine
Rolle mehr; allein das so genannte "Restleistungsvermögen" auf dem allgemeinen
Arbeitsmarkt ist von Bedeutung. Bewertet wird nur noch, ob Sie überhaupt noch -
egal in welchem Beruf - arbeiten können.
Regelung für vor dem 1. Januar 1961 Geborene
Für die Definition des Restleistungsvermögens bleibt der Beruf ausschlaggebend. Die
Rentenzahlung wird jedoch gemäß der neuen Erwerbsminderungsrente definiert.
Wer mehr als 6 Stunden in seinem Beruf tätig sein kann, erhält keine
Erwerbsminderungsrente. Die halbe Erwerbsminderungsrente (ca. 17 % des letzten
Bruttogehalts) erhält, wer zwischen 3 bis unter 6 Stunden in seinem Beruf arbeiten
kann. Wer weniger als 3 Stunden tätig sein kann, erhält die volle
Erwerbsminderungsrente (ca. 34 % vom letzten Bruttogehalt).
Der Haftpflichtbereich zählt zu den existenzzerstörenden Risiken. Das heißt,
mögliche Haftpflichtbereiche, auch wenn sie auf den ersten Blick untergeordnet
erscheinen, wie z.B. die Hundehalterhaftpflicht oder die Haftpflicht für den
Öltank, müssen sorgfältig abgeklärt werden. Gleiches gilt für den Bereich der
Sachversicherungen, denn auch hier können u.U. existenzgefährdende Situationen
entstehen, wenn Sachverhalte zuvor falsch eingeschätzt wurden. Ihr ZSH-Berater
erarbeitet mit Ihnen das notwendige Konzept.
Der Rechtsschutz ist für viele Menschen eine Standardversicherung geworden, auch
wenn dieser nicht zwingend zu den wichtigsten Versicherungen zählt. So stellen die
Schadenwahrscheinlichkeit und die mit einem etwaigen Rechtsstreit einhergehenden
Kosten nicht zu unterschätzende Argumente für eine Absicherung dar. Fragen Sie
Ihren ZSH-Berater nach den unterschiedlichen Varianten.
Diese Vielzahl an Fragestellungen, gegenseitigen Wechselwirkungen unterschiedlicher
Bereiche und Konsequenzen auf Liquiditätströme können Sie über die
Professionelle Finanzplanung transparent werden lassen. Die Professionelle Finanzplanung ist eine
Spezialdisziplin eigens hierfür verfügbarer ZSH-Berater. Die Erstellung einer
Finanzplanung und laufende Updates erfolgen gegen Honorar.
Mit der ZSH-Finanzplanung haben Sie Ihre Zahlen stets im Griff.