
Wir sind bundesweit vertreten.
Eine unserer Geschäftsstellen
liegt bestimmt auch in Ihrer Nähe:
Praxisfinanzierung
Im Rahmen einer Praxisfinanzierung sind Schuldzinsen uneingeschränkt als
Betriebsausgaben steuermindernd abzugsfähig. Aus diesem Grund wird vielfach
die Tilgungsaussetzungsvariante gewählt. Das Ziel
besteht in einem gleich bleibend hohen Schuldzinsenabzug einerseits und einem
parallel anzusparenden Tilgungsinstrument mit höheren Erträgen nach
Steuern andererseits.
Ihr ZSH-Berater erarbeitet Ihnen ein individuelles Lebensphasenkonzept für Ihre persönliche Praxisfinanzierung. |