Samstag, 19. Mai 2012
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Praxisfinanzierung

Im Rahmen einer Praxisfinanzierung sind Schuldzinsen uneingeschränkt als Betriebsausgaben steuermindernd abzugsfähig. Aus diesem Grund wird vielfach die Tilgungsaussetzungsvariante gewählt. Das Ziel besteht in einem gleich bleibend hohen Schuldzinsenabzug einerseits und einem parallel anzusparenden Tilgungsinstrument mit höheren Erträgen nach Steuern andererseits.

Ein entscheidender Vorteil ist in der hohen Flexibilität zu sehen, wie z.B. in Form von Kapitalentnahmen und Zuzahlungen oder einer Verkürzung der Laufzeit ohne Zusatzkosten. Ein Finanzierungskonzept, das sich Ihren unterschiedlichen Lebensphasen anpasst.

  • Planungssicherheit durch langfristige Zinsbindung
  • Optimierte Gesamtbelastung "vor und nach Steuer"
  • Reduzierte, anfängliche Gesamtbelastung möglich
  • Ausnutzung öffentlicher Mittel und Förderungen
  • Sicherung des Darlehens im Todesfall
  • Sicherung des Darlehens bei schweren Krankheiten
  • Sicherung der Zins- und Tilgungsraten bei Berufsunfähigkeit

Ihr ZSH-Berater erarbeitet Ihnen ein individuelles Lebensphasenkonzept für Ihre persönliche Praxisfinanzierung.

Anforderung "Lebensphasenkonzept und Finanzierungsvergleichsberechnung"


ZSH GmbH Finanzdienstleistungen
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