Skip to main content
Elektronikversicherung

Praxisversicherung Zahnarzt: Die Elektronikversicherung - Zusätzlicher Schutz für Ihr Praxisinventar

Es ist noch nicht so lange her, da hat ein findiger Baggerfahrer in Berlin bei Arbeiten unter einer Brücke zwei zentrale Stromkabel durchtrennt und dadurch die Stromversorgung in ganz Köpenick für längere Zeit außer Kraft gesetzt. Springt der Strom in einem solchen Fall wieder an, kann es durchaus sein, dass aufgrund einer Spannungsspitze Ihre technische Ausstattung in der Praxis erheblichen Schaden nimmt. So auch in dem konkreten Fall in Berlin-Köpenick, bei dem das dortige Manöver trotz Überspannungsschalter zu einem Praxisschaden von etwa 6000 Euro geführt hat.

Abgesichert sind solche Risiken über die sogenannte Elektronikversicherung: die Zusatzversicherung für Ihr Praxisinventar.

Wovor schützt die Elektronikversicherung?

Die Elektronikversicherung schützt alle stromführenden Geräte Ihrer Praxis, also beispielsweise die Praxis-IT, die Telefonanlage, alle Behandlungseinheiten sowie weitere elektronische Kleingeräte, gegen Zerstörung, Beschädigung oder Verlust.

Die Praxisinventarversicherung, die wir bereits in unserem Blogbeitrag Praxisinventarversicherung: Die Hausratversicherung für Ihre Praxis genauer beleuchtet haben, versichert die sogenannten FELS-Gefahren: Feuer, Einbruch/Diebstahl, Leitungswasser und Strom. Die Elektronikversicherung hingegen erweitert diesen Deckungsumfang. Es besteht die Möglichkeit Verträge abzuschließen, die beide Schadensszenarien miteinander kombinieren. Im Folgenden gehen wir aber auf die reine Elektronikdeckung ein, die erweiterte Schadensszenarien komplementär zur Praxisinventarversicherung abdeckt.

Bei welchen Schäden greift die Elektronikversicherung?

  1. Bei Störungen durch Über- oder Unterspannung, wie im obigen Beispiel beschrieben
  2. Bei Beschädigungen von elektronischen Geräten durch Fehlbedienung
  3. Neben dem durch die Praxisinventarversicherung gedeckten Leitungswasserschaden auch Schäden, die durch weitere Formen von Feuchtigkeit (z. B. Kondenswasser, Wischwasser oder Regenwasser) verursacht wurden
  4. Beim Horrorszenario Brand versichert die Inventarversicherung lediglich Schäden, die durch die offene Flamme verursacht wurden. Hier bietet die Elektronikversicherung die Möglichkeit, auch Schmor-, Seng- oder Rußschäden zusätzlich abzusichern (tritt z. B. in Kraft, wenn diese durch Brände in anliegenden Wohnungen entstehen)
  5. Bei Vandalismusschäden an stromführenden Geräten
  6. Beim einfachen Diebstahl, also einem Diebstahl ohne vorherigen Einbruch
  7. Bei Schäden an elektronischem Praxisinventar aufgrund von Fehlkonstruktion

Tipp: Prüfen Sie vorab mit Ihrem ZSH-Berater den angebotenen Versicherungsumfang genau! Dadurch verhindern Sie, dass im Nachhinein bestimmte Schäden nicht übernommen werden, da kein Deckungstatbestand vorliegt.

Welche Schäden können nicht abgesichert werden?

Wie immer ist es so, dass Versicherungen nicht alles versichern:

  1. Der Vorsatz ist natürlich nicht versicherbar; Altgeräte können beispielsweise nicht durch vorsätzliche Schadensverursachung erstattet werden.
  2. Altersbedingte Schäden, z. B. durch Verschleiß verursacht, sind nicht über die Elektronikversicherung abgedeckt.

Wie wird die passende Versicherungssumme ermittelt?

Wichtig zu wissen: Die Elektronikversicherung versichert den jeweiligen Neuwert der beschädigten Geräte. Hier sind für die Ermittlung der korrekten Versicherungssumme die Bruttolistenpreise der angeschafften Geräte heranzuziehen.

In diesem Zusammenhang bestehen zwei Möglichkeiten der Elektronikdeckung:

  1. Eine pauschale Elektronikdeckung: Hier wird der Gesamtwert aller vorhandenen Geräte erfasst und pauschal mit einer Summe versichert.
  2. Die Versicherung einzelner Geräte: Das ist teilweise, im Falle von Leasing, durch entsprechende Leasinggeber-Firmen abgesichert.

Wir plädieren für die pauschale Versicherungssumme, bei der die Prämien ebenfalls auf zwei verschiedene Weisen ermittelt werden können:

  1. Mit einer konkreten Geräteliste, bei der man darauf achten muss, alle Preise richtig aufzuführen
  2. Durch die Wahl einer pauschal definierten, großzügigen Versicherungssumme, wobei der Umsatz, den korrekten Beitrag für Ihre Elektronikdeckung definiert

Die 10 wichtigsten Versicherungen für Zahnmediziner: Jetzt kostenlosen Leitfaden herunterladen!

AUF DEM WEG ZUR EXISTENZGRÜNDUNG MÜSSEN SIE SICH ÜBER DIE RICHTIGE ABSICHERUNG GEDANKEN MACHEN – PRIVAT UND BERUFLICH!

Sie haben Ihre Traumpraxis bereits gefunden oder sind noch auf der Suche? Und jetzt wollen Sie wissen, wie Sie sich und Ihre Praxis schützen können?

Mit mehr als 40 Jahren Branchen-Know-how ist ZSH der Finanzpartner für Zahnmediziner. Denn unsere Finanzlösungen und Absicherungskonzepte sind genau auf Sie als Kieferorthopäde, Oralchirurg oder Zahnarzt zugeschnitten.

In unserem Leitfaden stellen wir Ihnen auch die exklusiven Versicherungslösungen der ZSH vor.

INHALT

  • Risiken, die Ihre berufliche Existenz und Ihre Praxis bedrohen
  • Die wichtigsten Versicherungen auf der Sachseite
  • Die persönliche Seite der Absicherung
  • Aller guten Dinge sind 10 + 1

 

Jetzt kostenlosten Versicherungsleitfaden herunterladen!

GANZ GLEICH, OB ZAHNARZT, ZAHNARZT IN ASSISTENZZEIT ODER BERUFSANFÄNGER – WIR SIND IHR PARTNER FÜR IHRE PRIVATE UND BERUFLICHE ZUKUNFT!

 


| Blog

Aktueller Podcast

Kostenloser Leitfaden: Versicherungen zum Berufsstart – Jetzt downloaden!

Leitfaden: Versicherungen zum Berufsstart als Zahnarzt
INHALT:
  • Laiengerechte Erklärung der wichtigsten Versicherungen
  • Im Fokus: Berufshaftpflicht, Berufsunfähigkeit, Optionstarif & Rechtsschutz
  • Rechtzeitige Sicherung günstiger Versicherungs­konditionen
  • Viele praktische Tipps & Hinweise
  • Und vieles mehr!

Beliebte Tags