Lebensarbeitszeitkonten
Im Gegensatz zur betrieblichen Alterversorgung beschäftigt sich das Lebensarbeitzeitkonto (LAZ)
mit dem Zeitraum vor Eintritt des gesetzlichen Ruhestands. Die Verlängerung der regulären
Lebensarbeitszeit über das bisherige Rentenalter 65 hinaus ist beschlossen, was jedoch der
individuellen Vorstellung und Lebensplanung vieler Arbeitnehmer widerspricht. Zusätzlich stehen
zahlreiche Unternehmen vor der Herausforderung, die bestehenden Arbeitszeitregelungen mit einer
optimalen Kapazitätsauslastung in Einklang zu bringen.
Mit Einführung des Gesetzes zur sozialrechtlichen Absicherung flexibler Arbeitszeitregelungen
("Flexigesetz") vom 6. April 1998 können durch laufende Zeiterfassung auf
Lebensarbeitszeitkonten ein bis zwei Jahre Mehrarbeit, aber auch andere, in Geld messbare
Gehaltsbestandteile angesammelt werden. Für den Arbeitgeber bedeutet die Führung eines
Lebensarbeitszeitkontos seines Mitarbeiters eine zusätzliche Flexibilitätsreserve, indem er
z.B. in Stoßzeiten nicht zwingend neues Personal einstellen muss. Der Arbeitnehmer hat auf der
anderen Seite die Möglichkeit, sein angespartes Guthaben z.B. für Bildungszeiten oder einen
vorgezogenen bzw. gleitenden Ruhestand zu nutzen.
Für den Arbeitnehmer stellt das Lebensarbeitszeitkonto im Rahmen der Entgeltumwandlung auch
unter Renditeaspekten eine besonders attraktive und flexible Lösung dar, zumal sowohl Zeit-
als auch Entgeltanteile auf diesem "Sparkonto" eingestellt werden können, wie z.B.
Sonderzahlungen, Weihnachtsgeldbestandteile, Überstundenzuschläge oder nicht in Anspruch
genommener Zusatzurlaub. Das Lebensarbeitszeitkonto wird (brutto) in Geld geführt, so dass
auch erst dann Lohnsteuer und ggf. Sozialabgaben anfallen, wenn es in Anspruch genommen wird.
Die langfristig angesammelten Beträge können entweder im Unternehmen selbst oder extern, z.B.
in einem Investmentfonds, Wert steigernd angelegt werden.
Die betriebliche Einführung von Lebensarbeitszeitkonten bedarf eines soliden Konzepts und
muss unter steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Aspekten sorgfältig geplant sein.
Deshalb sollten Sie von Anfang an kompetenten Rat in Anspruch nehmen. Rufen Sie uns an und
oder vereinbaren Sie über unser Kontaktformular ein unverbindliches Beratungsgespräch!
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