Samstag, 19. Mai 2012
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Vorsorgeklassiker

Mit dem Alterseinkünftegesetz wurden auch die Vorsorgeklassiker neu geregelt. Für Renten- und Lebensversicherungen inkl. Fondspolicen, die bis zum 31.12.2004 abgeschlossen wurden, sind nach einer Mindestlaufzeit von 12 Jahren und einer mindestens 5-jährigen Beitragszahlungsdauer die Auszahlungen komplett steuerfrei. Dieser Steuervorteil wirkt auch für zukünftige dynamische Beitragserhöhungen. Ein ideales Instrument einer fortlaufenden, steuerfreien Kapitalbildung, soweit nicht Risikobeitragsanteile die Rendite ungewollt schmälern.

Erträge in Form einer einmaligen Kapitalauszahlung aus Renten- und Lebensversicherungen sowie Fondspolicen, die nach neuem Recht ab 01.01.2005 abgeschlossen wurden, sind zur Hälfte steuerfrei, wenn die Auszahlung nach dem 60. Lebensjahr (bei Vertragsabschlüssen ab 2012: 62. Lebensjahr) erfolgt und eine Mindestlaufzeit von 12 Jahren vorliegt. Erträge sind (vereinfacht ausgedrückt) die Differenz zwischen der Summe der eingezahlten Beiträge und der Auszahlung. Erfolgt eine Kapitalauszahlung vor dem 60. Lebensjahr (bei Vertragsabschlüssen ab 2012: 62. Lebensjahr) oder hat der Vertrag bis zum Zeitpunkt der Auszahlung keine 12 Jahre bestanden, ist auf die Erträge eine Abgeltungssteuer von 25 % zzgl. Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer zu entrichten.

Auch Übertragungen von Renten- und Lebensversicherungen sowie Fondspolicen können unter schenkungs- und erbschaftssteuerlichen Gesichtspunkten interessant sein. Bei einem Versicherungsnehmerwechsel handelt es sich um eine erbschaftssteuerpflichtige Schenkung unter Lebenden. Durch die Erbschaftssteuerreform 2009 wird eine übertragene Lebensversicherung seit dem 01.01.2009 mit dem Rückkaufwert angesetzt (entfallen ist seit diesem Zeitpunkt die Möglichkeit der Bewertung mit 2/3 der eingezahlten Beiträge).

Die Höhe der Erbschafts- oder Schenkungssteuer richtet sich nach dem Wert des steuerpflichtigen Erwerbs und dem Verwandtschaftsverhältnis der Beteiligten (Steuerklasse). Innerhalb bestimmter Freibeträge bleibt der Erwerb steuerfrei. Dabei werden alle Beträge berücksichtigt, die dem Begünstigten innerhalb von 10 Jahren von ein und derselben Person zugehen.

Auch die Besteuerung der Renten wurde durch die Herabsetzung der Ertragsanteile sowohl für Verträge nach altem wie nach neuem Recht deutlich verbessert. Ab dem 65. Lebensjahr liegt der Ertragsanteil nach heutiger Rechtslage bei 18 %. Bei einem Steuersatz von 35 % verbleiben einem heute 45jährigen im Rentenalter mit 65 im Jahr 2031 von € 1.000,- Rente immerhin € 937. Bei einer gesetzlichen Rente der Deutschen Rentenversicherung (ehem. BfA) bzw. Versorgungswerk in gleicher Höhe lediglich € 681,50!

Garantiemodelle in Altersvorsorgeprodukten

Garantien sind in vielen Bereichen gesetzlich vorgeschrieben, z. B. betriebliche Altersversorgung, Riester-Produkte. Sie werden aber auch in anderen Bereichen – gerade in Zeiten starker Börsenturbulenzen – oft von Kunden gefordert. In den vergangenen Jahren war der Altersvorsorgemarkt von immer kürzeren Produktinnovationszyklen gekennzeichnet. Produkte mit Garantien haben dabei eine besondere Entwicklung erfahren. Es wird dadurch aber immer schwieriger, die Vor- und Nachteile der unterschiedlichen Systeme zu überblicken. Von entscheidender Bedeutung ist dabei die Frage, welches Risiko der Kunde bereit ist einzugehen, um eine bestimmte Rendite erreichen zu können.

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